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Thema: Espace Lippe vs TÜV

  1. #1
    Anonymous
    Gast

    Espace Lippe vs TÜV

    wie sieht der TÜV das eigentlich wenn ich mir ne Espace Lippe anstatt der serienlippe verbaue???
    gibts da probleme oder eher nicht???

  2. #2
    Roadkillah
    Gast
    Schätze mal EHER schon *g*

    Weil ABE oder sonstiges Gutachten kriegste ja net dafür.

    Wenn die Lippe aber ordentlich an deinen Tiggy verbaut ist, denk ich mal, dass der TÜVer net so schnell draufkommt. Es sei denn, er hat Ahnung von seiner Arbeit und ist ehrgeizig, motiviert und scharf darauf, schwarze Schafe herauszufischen :-)...

    Musst aber auch auf die Bodenfreiheit achten! Bei meinem 75/50 Fahrwerk hab ich mit Serienlippe ca 10cm Bodenfreiheit. Mit Espace hätt ich dann noch so um 8, und wenn ich dann noch die 195/50/15er Reifen drauf machen würde, dann heisst es SCHLEIF BABY SCHLEIF. Glaub kaum, dass der Tüver das dann zulassen wird. Und die grünen werden sich auch ihren Teil denken (kannst sogar stillgelegt werden, wenn zu tief bist und Schleifspuren zu erkennen sind!!! Egal ob eingetragen oder net!)

    MfG

  3. #3
    **** Unsere Vergangenheit bleibt immer Teil unseres Lebens, aber man muß Vergangenheit auch Loslassen um Zukunft zu leben ****

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    Die Postings des Users TiCar wurden auf eigenen Wunsch auf obigen Satz geändert. Wir bitten eventuelle Verluste im Zusammenhang eines Threads zu entschuldigen.

    Euer Corsa-Tigra.de Team


  4. #4
    asche
    Gast
    galt das mit der bodenfreiheit nicht nur für starre teile?

  5. #5
    nero84
    Gast
    Hi,

    kann mir mal einer sagen was da so der richtwert ist? Also ich meine wieviel cm ich midestens haben sollte?

    MfG

    Nero84

  6. #6
    Tigra_Corsa
    Gast
    Der tiefste Punkt der Karosserie muss, soweit ich weiss, 70mm über dem Boden liegen.

    Gruß
    Sascha

  7. #7
    Tigi-Cruiser
    Gast
    Habe dazu was passendes gefunden:

    Wie tief darf ein Auto sein ?

    Eine Frage, mit der schon viele konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

    Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der letzten Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also: War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen?

    Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar? Noch nicht ganz!
    Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts: Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

    Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

    Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

    Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

    Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

    Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

    Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen.




    Heiko

  8. #8
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    Euer Corsa-Tigra.de Team


  9. #9
    Anonymous
    Gast
    ist ja alles schön und gut aber leider nicht so ganz die antwort auf meine frage!!!

  10. #10
    Tigra_Corsa
    Gast
    Wenn du Glück hast, blickt er es nicht.
    Wenn du Pech hast, sieht er es und es gibts Probleme..

    Zufrieden?

    Gruß
    Sascha, konnte nicht widerstehen... :lol:

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