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Thema: ABE für Rückleuchten?

  1. #21
    an9el
    Gast
    aaaalso...ein e-zeichen reicht nicht!!! das heisst nur das das ding mal geprüft wurde - so. und wo steht nu was da geprüft wurde?

    klassischer fall. rückleuchten serie..e-zeichen drauf. gut.
    so..nu lackier ich die schwarz..e-zeichen immer noch drauf. illegal. warum?

    ganz einfach weil das e-zeichen mit der entsprechenden nummer gar nicht für eine "schwarze" rückleuchte gilt bzw. hier für vergeben wurde.

    ergo..braucht mal für alles was nicht serie ist einen nachweis. tüv-eintrag oder abe. scheiss aufs e-zeichen. bei jedem auspuff ist ne abe dabei. bei jedem lenkrad ist ne abe dabei. warum soll es grad bei rückleuchten nicht erforderlich sein???

    ..und @dr.gremlin: sry, aber wenn da vor mir so ein ahnungsloser grüner ist, der noch nicht mal weiss was serie ist, dann bekommt der von mir auch die passende antwort. wenn er weder ahnung hat dann soll er gefälligst nicht die leute anpöbeln. ansonsten gibts ne beschwerde beim chef. fertig. so einer soll mir mal kommen... null ahnung aber den grossen max markieren. denn hätte ich zu opel geschickt oder gleich zum teufel (natürlich mit freundlichen worten, die ihn trotzdem zu verstehen geben, dass ich ihn für einen idiot halte, der null ahnung hat)

  2. #22
    T-Mow-Beil
    Gast
    Gibt bei uns welche die schon probiert haben die "grünen" wegen Nötigung anzuzeigen, aber da haste keine Chance was zu erreichen. Was will man noch machen wenn man in der Woche 2-3 mal angehalten wird, und einem die halbe Karre zerlegt wird?

    Nichts.......

    Also bevor sich hier alle in die Wolle kriegen, würd ich sagen schließt lieber diesen Thread.....

    Bin gestern erst wieder angehalten worden, und bin kontrolliert worden. Alles eingetragen, ausser BB. Dafür wollten die natürlich ABE sehen, ich denen das TEILEGUTACHTEN gezeigt, und gut war....obwohl das Abnahmepflichtig ist wie jeder weiss.

    Also ich würde sagen entweder Glück oder kein Glück.

    E-Prüfzeichen hin oder her.....denke mal das ein einfaches E Zeichen aussreichend ist. Denke mal jeder kann sehen ob so Rückleuchten nachträglich lasiert wurden oder nicht. Aber bei den Lexus Rückleuchten, ist es doch wohl offensichtlich das diese den Anforderungen der STvZo genügen. Katzenaugen und alle Lichter richtig positioniert.

    Für andere Rückleuchten gibbet ne ABE, weil dafür oftmals noch Katzenaugen zusätzlich von Nöten sind.......

    ......klingt doch ansich ganz logisch.....

  3. #23
    killray
    Gast
    Das ganze mit den E-Nummern ist doch schwachsinn. Könntest deine Serienscheinwerfer auch ändern und dann würd die darauf angebrachte E-Nummer auch nicht mehr gültig sein, wo hast du denn dann bitte den Nachwies das die Scheinwefer so und nicht anders sein sollen???

  4. #24
    Ich glaube,wenn mich nen Grüner nach ner ABE für die abgedunkelte Heckscheibe fragt,dann muss ich aufpassen,das ich mich nicht unterkühle,weil ich mich dann wegen nem Lachanfall auf den Asphalt krümmen werde....
    :mrgreen:

  5. #25
    Tomo16v
    Gast
    Zitat Zitat von killray
    Das ganze mit den E-Nummern ist doch schwachsinn. Könntest deine Serienscheinwerfer auch ändern und dann würd die darauf angebrachte E-Nummer auch nicht mehr gültig sein, wo hast du denn dann bitte den Nachwies das die Scheinwefer so und nicht anders sein sollen???
    den nachweis musst DU erbringen, wenn nix umgebastelt sein sollte dürfte es auch kein problem sein...

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