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Thema: §19(3) Teilegutachten

  1. #1
    unschuldig
    Gast

    §19(3) Teilegutachten

    ...weiß jemand was der unterschied zwischen diesen beiden Eintragungsmöglichkeiten ist???:

    - §19(3) Teilegutachten

    - §21 Einzelabnahme mit Materialgutachten

    ich meine jetzt was die Kulanzen der Prüfer angeht und vorallem die meines Geldbeutels?

  2. #2
    Bei Teilegutachten wird nur den Anbau kontrolliert und kostet ca 30 Euro.
    Bei Einzelabnahme mit Materialgutachten kannst scho mit wesentlich mehr Geld rechnen weil es ja keine Prüfunterlagen zu dem Teil gibt. Am besten beim jeweiligen TÜV fragen

  3. #3
    Tigra456
    Gast
    Beim Teilegutachten muss der Tüv überprüfen ob du die Teile richtig angebracht hast um das material und dessen verarbeitung muss er sich nicht mehr kümmern...

    Beim Materialgutachen ist das so. Es ist praktisch nur ein kleiner Teil des Teilgutachens. Es bestätigt, das das Teil aus Materialien gefertigt wurde, die der Tüv absegnet. Er muss also noch mehr prüfungen durchführen, wie beim Teilegutachten= der Hersteller spart Geld, weils für dich teurer wird.

  4. #4
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von coco
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    2.342
    ne 19 Abnahme kann jede x-beliebige TÜV Stelle machen.

    bei der 21 muss der Tüver ein Ingeneur sein, d.h. hat/kann nicht jede TÜV-Stelle

    soweit mein Wissenstand :wink:

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