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Thema: BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

  1. #1
    TigraFan2004
    Gast

    BE vom Tigra bei Polizeikontrolle entzogen !

    Hallo !

    Ich fahre einen getunten Tigra mit KW Gewindefahrwerk,9x16Zoll Felgen auf 215/40 Reifen und so einigen Tuningteilen mehr. Ist auch alles vor 4 Jahren vom TÜV abgenommen worden ohne Probleme. Auch bei weiteren TÜV-Terminen gab es nie eine Beanstandung. Hab das Gewindefahrwerk vorne bisher nie verstellt, es war immer so an die 7-8cm tiefergeschraubt.

    Am Montag kam ich wieder einmal in eine Polizeikontrolle und dort wurde der Abstand zwischen Lichtscheinwerferunterkante und Boden gemessen, bei mir waren es so an die 43 cm, daher wurde mir die BE entzogen, die hätten das Auto beinahe an Ort und Stelle beschlagnahmt. Jetzt hab ich nen Mängelbericht und ne Anzeige erhalten, da laut Polizei der Mindestabstand zwischen Lichtscheinwerferunterkante und Boden nach § 50 StVZO 50 cm sein müssen.

    Ein Tigra im Serienzustand hat ja grade mal circa 50-51 cm Abstand zwischen Boden und Lichtaustrittskante, dann wäre ja ne Tieferlegung von mehr als 3 cm (bei ner Abstandstoleranzgrenze von 48 cm) illegal am Tigra (mit den Originalreifen bzw. anderen Felgen und Reifen mit gleicher Höhe wie im Originalzustand)

    Hab daher Fragen und wäre für Antworten sehr dankbar !

    1.Wie lange gibt es überhaupt den § 50 STVZO in der derzeitigen Form, wurde der in den letzten Jahren überarbeitet ?

    2. Gibts ne Möglichkeit, eine Sondergenehmigung vom TÜV zu bekommen für die niedrigen Lichtscheinwerfer ?

  2. #2
    Benutz ma die Suche. Das Thema hatten wir schon oft :wink:
    Die Lichtscheinwerferunterkante nennt sich übrigens Spiegelkante

  3. #3
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von cheeky_devil
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    norris des sind so wie ichs erklärt bekommn hab 2 unterschiedliche sachen reflektorkante und scheinwerferunterkante...

    zu 1. seit 1986 ohne überarbeitung (kann auch 1989 gewesn sein)

    zu 2. nöööp

    finds übrigends komisch dasse da gemeggert ham, und glei nen BE entzug rinballan... hier sagn se beim gewinde nur gibtn mängelschein und denn "drehn ses bitte höher, dass ich nich noch einen schreibn muss!"

    ja jaaaaaa, liegt im ermessen des polimannzistän ops:

  4. #4
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Fasemann
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    4.655
    1. der § ist vor langer Zeit für Pferdekutschen mit Karbidlampen erfunden wurden, viele Prüfer schimpfen über diese "sinnlosen"Einschränkungen, nein , sie kontrollieren nur besser, als der Golf2 noch richtig Mode war , haben se bei denen immer die Nummernschildhöhe als "Quälgrund" genommen ops:

    2. wenn du ein richtiges Auto hast :shock: , Ferrari, SLK, mazda ?, oder porsche , stellt der Hersteller für dich den Antrag auf Ausnahme nach §70/3, aber du als " Hanswurst" bekommst es nicht !!

    Das Thema ist alle paar Wochen aktuell>>gib mal ein paar schlagworte in die Suche ein :wink:

  5. #5
    noam
    Gast
    sehr geehrter threadstartet

    den kommentar von meinem vorredner kann man unkommentiert als richtige antwort stehen lassen.
    leider sind die 50cm eine bindende vorschrift nach stvzo und somit haben wir uns danach zu richten. wie mein vorredner schon sagte ist es aber möglich eine ausnahmegenehmigung zu erwirken, aber dieses ist mit einem enormen kostenaufwand verbunden und damit für einen normalsterblichen nicht mehr tragbar und damit irrelevant.

    die bleibt lediglich die möglichkeit die 50cm einzuhalten oder weiter mit dem risiko zu leben dass du erwischt wirst.

    zu den polizeilichen maßnahmen bleibt zu sagen, dass es im ermessen des einschreitenden beamten liegt was er entscheidet. die möglichkeiten reichen von sicherstellung/beschlagnahme des fahrzeugs über untersagung der weiterfahrt bis hin zum schönen tag noch auf wiedersehen ohne konsequenzen, wie bei allen ordnungswidrigkeiten. der beamte muss binnen sekunden entscheiden wie er im rahmen der verhältnismäßigkeit der mittel einschreitet. was gerade in so einem fall verhältnismäßig ist, ist auslegungssache und da ist meistens der beamte im recht.

    ich hoffe geholfen zu haben

    schönen gruß
    normann

  6. #6
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Fasemann
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    4.655
    ich war ja auch mal opfer :wink:

    [img]http://groups.msn.com/_Secure/0RQCfAlwVtvRJWJJUVSKXPQRBzUdMt6nqMJ!OOrBxRT*lbH2wk UN3ITjiX3VHeu0aWkt4Jl7vAVi04ZoOSiikoPdjOlFT9oIpiHj R0RPb2Ig/licht1.jpg[/img]


    bild2

  7. #7
    BS-111
    Gast
    Einen Momment versteh ich das richtig ..

    Ich fahr zu TÜV, lass mir mein Gewinde/Fahrwerk eintragen.
    Ich fahr vom Hof und die Bullen halten mich 200 Meter weiter an.
    Messen nach und stellen fest ich bin zu Tief(Scheinwerfertechnisch)!
    Ich bekomm ne Mängelkarte in der Steht das ich zum TÜV muss und der das Absegnet!
    Ich fahr also wieder 200 Meter zurück oder ich bin noch schlauer und fahr auf einen anderen TÜV zeig dem den Wisch und der sagt allerdings das is okay so wie es ist.
    Jetzt fahr ich wieder zur Polizei leg denen den Wisch vor ... Und dann ist die Sasche gegesssen ?? Klar kann der sich dann immer noch Querstellen aber mal ehrlich es fahren soviel Autofahrer jetzt noch mit Sommerreifen umher, sollte sie die mal aussen Verkehrt ziehe und 5 cm mal grade sein lassen. Zudem das ich mit einer Tiefen Schnautze noch keinen Gefährdet hab ausser mich selbst! *fg*

    Gruß

    Basti

  8. #8
    Karol
    Gast
    nur weil der tüv oki sagt heißt es nicht dass du kein stress bekommst wenn es illegal ist ist es illegal ... tüv ist auch kein gott... ist dumm aber ist so

    hatte übrigens das selbe prob mit scheinwerferquark ...

  9. #9
    unschuldig
    Gast
    Zitat Zitat von RennSau
    Klar kann der sich dann immer noch Querstellen aber mal ehrlich es fahren soviel Autofahrer jetzt noch mit Sommerreifen umher, sollte sie die mal aussen Verkehrt ziehe und 5 cm mal grade sein lassen. Zudem das ich mit einer Tiefen Schnautze noch keinen Gefährdet hab ausser mich selbst! *fg*
    genau so sehe ich das auch!
    was ist denn wenn ich mir jetzt meine Gewinde-Verstell-Schlüssel in den kofferraum lege und wenn die rennleitung mir die rote flage zeigt, komm ich in die box und schraub´s einfach auf 49,9999cm!?!?
    kann ich dann theoretisch wieder auf die Piste?!?!? 8)

  10. #10
    Tigra456
    Gast

    Erlöschen BE

    Also gut sitz relativ nah an der quelle was die grünen angeht...
    § 18 Stvzo Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb obwohl die BE* erlöschen war...
    *Grund angeben...
    3 Pkte 50 Es oder 75 Es je nach dem... Kann das Landratsamt entscheiden...
    Schlecht ist es nur wenn du in der Probezeit bist...

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