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Thema: Seitenblinker entfernen!?

  1. #11
    borni
    Gast

    Kontakt?

    Wie kann man Kontakt zu ULRICH aufnehmen?

    Borni

  2. #12
    Senior VIP (Spender)
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  3. #13
    -Frank-
    Gast
    Und wieder zur Ursprungsfrage:

    Nach EG-Richtlinie (und da muß auch Österreich mitspielen :-) sind seitliche Fahrtrichtungsanzeiger nur an mehrspurigen PKWs mit mehr als 4m Länge und 1,60 Breite!

    Darf man also getrost (auch ohne Typisierung oder TÜV-Abnahme) entfernen. Allerdingsmuss dann auch das entsprechende Loch im Kotflügel geschlossen werden, weil man ansonsten wegen der "scharfen" Außenkanten Probleme bekommen könnte ;-)

  4. #14
    Stifler
    Gast
    hmmm dan gehe ich mal davon aus das das ein paar idioten der polizei waren die mich letztens angehalten haben und mir irgenetwas von einem paragrafen und strassen verkereordnung erzählt haben, das ab einem bestimmten bau jahr das pflicht währe. das ganze ging sogar so weit das ich eine einladung zur polizei erhalten habe weil denen das nicht gefallen hat das ich keine seiten blinker mehr habe. (und ich etwas frech wurde ich gebe es zu!!! :wink: )
    ok da war noch was mit dem fahrwerk mit na nr. hat sich aber nachher aufgeklärt, aber die bliker durfte ich wieder drauf machen trotz zugespachteltem loch!
    es ist nicht so das ich das was frank sagt in frage stelle, neeee würd ich nie machen :wink:
    ich mein wenn frank das sagt würde ich mich sogar vor jedem polizisten der welt stellen und sagen "frank hat gesagt das das ok ist!!!" :lol:
    nee mal im ernst was haben die mir den da erzählt? und nu habe ich die doofen dinger wieder drauf :cry:
    nur ärger mit den grünen :evil:

  5. #15
    -Frank-
    Gast
    Welcher Paragraph soll das denn sein - wurde das etwas explizit genannt?! Augenscheinlich sind die Jungs nicht auf dem neusten Stand der STVZO.

    Mein Auto hat ja auch keine Seitenblinker mehr und wurde gerade vor 3 Wochen auch komplett TÜV abgenommen Das hat eine ganze Woche in Anspruch genommen und da wurde wirklich jedes Detail dokumentiert und geprüft. Hab es mir diesesmal eine Stange Geld kosten lassen alles wasserdicht einzutragen und mit Gesetzesgrundlage festhalten zu lassen.

    Für die Fahrtrichtungsanzeiger ist §54 der STVZO zuständig... in Absatz 4 Satz 1 findet sich dann folgendes:

    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

    1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein....

  6. #16
    Lippo
    Gast
    Quasi könnte man dann auch ohne Blinker fahren, wenn man die Seitenblinker noch hat?

  7. #17
    Senior
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    916
    nein die müssen funktioniern wenn die angebracht sind genauso wie wenn du dir Spiegel mit zusätzlichen Blinkern holst die sind auch nicht Pflicht müssen aber funktionieren wenn sie montiert sind.

  8. #18
    Stifler
    Gast
    ja ich sag ja "ich" glaube frank und wenn die mir nochmal so kommen sag ich denen das einfach *g* :lol: nee die haben auf jeden fall gesagt welcher paragraf usw. das sei aber ich habe denen nachher nicht mehr zu gehört. die haben nur nach sachen gesucht was die mir anhängen können zb. die auspuffanlage sei nicht original, da habe ich nie etwas dran gemacht!!! :evil: die papnasen sind wirklich nicht mehr auf dem neuesten stand glaub ich....na dann weis ich ja jetzt bescheit und werde vor dem nägsten tüv besuch die dinger entfernen und loch schliessen.

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