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Thema: rundumschlag beim TüV

  1. #1
    ScoTTiE
    Gast

    rundumschlag beim TüV

    Ich war letztens beim RW mit meinem tiggi und wollte Felgen, Fahrwerk und Frontschürze eintragen lassen ... gut gut, der Prüfer is kein Unbekannter ... allerdings gefiehl ihm auch nach zudrücken aller Augen noch nich, das meine Radläufe zwischen Lauffläche und Felgenkante abschliessen. Als ob es nich schon genug Arbeit war die bis dort hin zu bekommen, er möchte das (zumindest für den Stempel) die Läufe bis zur Felgenkante gehen, von ihm aus auch mit "kunststoff" jetzt meine Frage(n) :

    Was muß abgedeckt sein durch den Radlauf bzw. isses im Ermessen des Prüfers ?
    und
    Was kann ich da jetzt drüberkleistern für den TüV-Termin ?

    dachte an die Leisten vom Corsa ?

    dangge im Vorraus

    greeeeeeeetz ScoTTiE

  2. #2
    Senior
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    1.570
    Das mit der Abdeckung ist immer so ne Sache, das will irgendwie jeder anders :P
    Soweit ich weiss, ist es aber nicht Pflicht, das Rad in irgendeiner Weise abgedeckt zu haben, sondern nur die Lauffläche.
    Kenn eigentlich nur die beiden Regeln, einmal diese Prozentregel und einmal die mit 15cm oberhalb der Radmitte...

    Ich persönlich würd woanders hinfahren, wenn du noch nichts gezahlt hast

  3. #3
    Daywalker
    Gast
    15cm oberhalb Radmitte muss die Komplette Laufläche abgedeckt sein und im 50 Grad Winkel nach Hinten auch nochmal glaub ich. MfG Mike

  4. #4
    Fummy
    Gast
    In einem Winkel von 30° nach vorne und 50° nach hinten!

    Oder, von der Radmitte 15cm jeweils nach vorn und hinten und dann Senkrecht hoch! Der Bereich dazwischen muß abgedeckt sein!

  5. #5
    ScoTTiE
    Gast
    klingt wie ne schatzkarte :P 2 vor, 3 zurück ...

    die lauffläche is wie gesagt abgedeckt, sogar drüber hinaus.

    gezahlt habbich noch nix, allerdings hat mir ´n anderer TüVler schonmal gezeigt wo ich wieder vom hof komme *...* zum Glück auch ohne Geld sehn zu wollen.

    scheint nich allzu gute Stimmung zu sein was Tuning angeht hier in Essen

    werd das einfach mal mit den Corsa B Leisten probieren, könnte auch mit hinten klappen da ich nen geraden Radkasten hab !

    Versuch macht klug, aber gegen weitere Antworten habbich nix


    greeeeetz ScoTTiE

  6. #6
    Seit 01.01.2004 müsste das komplette Rad abgedeckt sein um es eingetragen zu bekommen alles andere mit 15 Grad vorne und 15 Grad hinten is schon ewig her und unzulässig,klar das es noch jeder TÜVer so macht wie er es will da es ja nuir richtlinien sind und keine Gesetze.

  7. #7
    Tigra 1,6 16V
    Gast
    das komplete rad muss auf keinen fall abgedeckt sein! das ist unsinn! es zählt die das Profil des reifens nichts anderes!

  8. #8
    TeenTigra
    Gast
    Zitat Zitat von Tigra 1,6 16V
    das komplete rad muss auf keinen fall abgedeckt sein! das ist unsinn! es zählt die das Profil des reifens nichts anderes!
    Falsch.

    Bei Fahrzeugen mit Europäischer Betrieberlaubniss muss das kommplette Rad abgedeckt sein das sind alle neueren weis aber icht ab Welchen Datum ops: bei den alten nur die Lauffläche des Reifens.

  9. #9
    Anonymous
    Gast
    Zitat Zitat von TeenTigra
    Zitat Zitat von Tigra 1,6 16V
    das komplete rad muss auf keinen fall abgedeckt sein! das ist unsinn! es zählt die das Profil des reifens nichts anderes!
    Falsch.

    Bei Fahrzeugen mit Europäischer Betrieberlaubniss muss das kommplette Rad abgedeckt sein das sind alle neueren weis aber icht ab Welchen Datum ops: bei den alten nur die Lauffläche des Reifens.
    rüüüüüchtüg ...

    hab nen 9/99er und da muss es streng genommen eigentlich so sein .. aber bei den prüfern zählt der allgemeine spruch "lauffläche" :wink:

  10. #10
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von ice tiger
    Registriert seit
    03.11.03
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    5.651
    Hi,

    Oh, oh dann bekomm ich demnächst wohl auch Probs, wenn Felgen und Fahrwerk abgenommen werden sollen und dann auch noch mit Spurplatten...

    Na da weiß ich ja jetzt schon wieviel spaß ich haben werde!

    mfg

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