Stimmt es das alle Seitenschweller tüv-frei sind solange sie nich über das Fahrzeug hinausstehen und nich scharfkantig sind?
Hab da mal irgendwo was gelesen.
Danke
Stimmt es das alle Seitenschweller tüv-frei sind solange sie nich über das Fahrzeug hinausstehen und nich scharfkantig sind?
Hab da mal irgendwo was gelesen.
Danke
Nein das stimmt nicht. Man muss für "jede" Veränderung eine ABE ein TÜV-Gutachten oder ein E-Prüfzeichen vorweisen können.
Ja genau, aber bei den meisten Schwellern ist ne ABE dabei oder zumindest ein Tüv Gutachten.
Bei den WS Schwellern 100% ne ABE habe sie dran, musst du nicht eintragen lassen, dito WS Heckansatz.
Mfg Andi
also sie sind in sofern "tüv-frei" als das es nicht vorgeschrieben ist sie eintragen zu lassen
oder wie es bei mir in den unterlagen steht: "eine tüv-eintragung wird nicht für notwenig erachtet"
aber franky hat natürlich recht das du irgendeine art der bescheinigung brauchst, das die legal sind
Hab hier nämlich ein Gutachten nach 19/2. Gibts a einen Unterschied zu nem Gutachten nach 19/3?
Darf man eigentlich auch Teile mit einem kopierten Teilegutachten eintragen lassen? Natütlich ist das einzutragende Teil auch von der Firma von der das Gutachten ist!
Danke im voraus!!!!
Gutachten nach 19/3 können von Dekra oder Tüv abgenommen werden und der Anbau wird im Normalfall auf extra Zetteln bestätigt, die dann erst bei nächster Gelegenheit in den FZ aufgenommen werden müssen..
19/2 müssen direkt in den Brief eingetragen werden, kann also nur der Tüv (Westen) bzw. Dekra (Osten) machen
Daher sind 19/3 Abnahmen in der Regel billiger als 19/2...
Korrigiert mich wenn ich falsch liege..