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Thema: Schroth- gurte Eintragen oder nicht?

  1. #1
    tigra07
    Gast

    Schroth- gurte Eintragen oder nicht?

    ich habe mir ein paar Schroth- Gurte für meinen Tigra gekauft!
    kann mir irgendjemand sagen ob ich diese jetzt eintragen lassen muss oder ob ich die mit den original Gurten so fahren kann? Würde nämlich gerne hinten die Sitzplätze behalten, habe aber gehört das ich die aubauen muss wenn ich die Gurte einbaue!
    Ich hoffe das mir wer helfen kann!
    Hab die dinger nämlich schon drin. Sonst kostet das immer so viel!

    Danke! MFG: Matthias

  2. #2
    The Rock
    Gast
    welche ausführung hast du denn ?

    also welche gurte

    hast du ne abe dann guck ma reinwas da drin steht

  3. #3
    Storchi
    Gast
    Die muss man eintragen lassen und die Sitze austragen lassen!

  4. #4
    Alex
    Gast
    Ausführung ist egal. Für den Tigra gibts keine ABE.

    Mußt bei Schroth speziell eine Unbedenklichkeitbescheinigung für deinen Tigra holen (gratis) und sie per Einzelabnahme eintragen lassen - Auflagen in der Regel: Umtragung auf Zweisitzer und je nach Tüver alte Gurte raus.

    edit: @matthias

    schau in zukunft aber erst mal mit der suche im forum - da steht schon fast alles drin. :wink:

  5. #5
    The Rock
    Gast
    steht der in der autocontrol2 net drinne?
    muss ich ja mal nachgucken

  6. #6
    Phoenix
    Gast
    In der ABE von Schroth steht der Tigra net drin.
    Um die Gurte eintragen zu lassen ist eine Unbedenklichkeitserklärung von Schroth notwendig. Die kann man dort anfordern !

    Danach zum TÜV, Gurte eintragen lassen und Rückbank austragen lassen, denn die Gurte werden an den original Haltern der Rückbankgurte festgemacht, das heißt das diese raus müssen !

  7. #7
    Philip
    Gast
    das is aber keine einzelabnahme..

  8. #8
    Alex
    Gast
    Zitat Zitat von Philip
    das is aber keine einzelabnahme..
    Was dann? Nach §19 kanns ja nicht ansich sein, oder? Also hat man doch eigentlich nur ein Materialgutachten (die ABE für Corsa usw.) und die "Erweiterung" (Unbedenklichkeitserklärung) von Schroth in der Hand. Ist doch Einzelabnahme nach §21 logischer?! Oder nennt man das dann "Auslegung" nach §19 ??? :wink: Könnt ich der deutschen Bürokratie ja zutrauen.

  9. #9
    Philip
    Gast
    hehehe also so würd ich das beschreieben..also ich hab jedenfalls 34€ dafür bezahlt, was bei mir keine einzelabnahme is. dacht auch es wär ne einzelabnahme war es aber wohl nicht.

  10. #10
    Phoenix
    Gast
    Manche zahlen auch 78 @, aber wenn der Prüfer hingeht und dir den Gurt einträgt und deswegen die Rückbank raus, dann kostet es eine ganz normale Eintragung !

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