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Thema: E-Zeichen und Co.

  1. #1
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    E-Zeichen und Co.

    Moin!

    Ich dachte mir, ich schreib euch mal n kleinen Roman, da ich hier im Forum immer wieder Bullshit zum Thema Prüfzeichen, Eintragungsfrei, etc höre!

    Alles was ich hier schreibe beziehe ich aus der STVO, STVZO und den entsprechenden Europäischen Richtlinien.

    1. Grundlagen
    Scheinwerfer und andere Leuchten müssen neben den Richtlinien für Positionierung auch so angebracht werden, dass ein Verstellen von Unbefugten unmöglich ist, alle Richtwerte und Positionsangaben beziehen sich auf ein Unbeladenes Fahrzeug das auf einer Ebenen Fläche steht.

    Kein Rotes Licht darf nach vorn strahlen, und kein Weisses Licht darf nach hinten Strahlen, um Verwechselungen auszuschließen (ausgenommen Rückfahrleuchte und Sonderleuchtmittel für BOS)

    Unzulässig sind desweiteren z.B. Blaue Leuchtdioden die nach aussen strahlen, Lichterketten, Unterbodenbeleuchtungen (egal wie geschaltet), Weihnachtsbäume, Namensschilder des Fahrers in Beleuchtung, Leuchtreklame am Fahrzeug etc.

    2. Bezeichnungen und Symbole auf aktiven und passiven Leuchtmitteln.

    Neben dem E-Prüfzeichen muss auch noch genau vermerkt sein welchen Zweck dieses Bauteil erfüllt.


    <- bzw. ->
    Anbaurichtung, zur Fahrzeugaussenkante Zeigend

    A
    Begrenzungs- bzw Umrissleuchte nach vorn wirkend

    AR
    Rückfahrscheinwerfer

    ...AS...
    Scheinwerfer der Klasse "A" für symmetr. Abblend/Fernlicht

    B
    Nebelscheinwerfer (früher auch Nebelschlussleuchte)

    ...BS...
    Scheinwerfer der Klasse B für Symmetr. Abblend/Fernlicht

    C, DC, HC
    Scheinwerfer für Abblendlicht

    D, D2S, D2R
    Scheinwerfer für Gasentladungslichtquelle

    F
    Nebelschlussleuchte


    R
    Scheinwerfer für Fernlicht
    Umrissleuchte nach Hinten wirkend
    Schlussleuchte


    RL
    Tagfahrleuchte

    ..H..
    Scheinwerfer für Halogenleuchtmittel

    L
    Kennzeichenleuchte

    MB
    Scheinwerfer und Abblendlicht für Motorräder

    ..D
    als Einzelleuchte oder in Baugruppe verwendbar

    ..PL
    Kunststoffabschlussscheibe (z.B. auf Klarglasrückleuchten)

    SM1, SM2
    Seitenmarkierungsleuchten

    S1, S2
    Ein bzw. Zweipegelbremsleuchte

    1, 1a, 1b, 11
    Nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger

    2a, 2b, 12
    Nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger

    3, 4, 31
    vorn seitlich wirkende Fahrtrichtungsanzeiger

    5
    Seitliche Fahrtrichtungsanzeiger

    6
    Seitliche lichtstarke Fahrtrichtungsanzeiger

    passive Bauteile:

    C
    Material für die Kontur/Streifenmarkierung nach ECE-R104

    D
    Material für charakteristische Markierungen / Grafiken

    E
    Material für charakteristische markierung/Grafiken für größere Flächen

    IA
    Rückstrahler, nicht dreieckig

    IIA
    Rückstrahler, dreieckig

    RF, RR
    Heckmarkierungstafeln

    top
    Oben

    Z
    Rückstrahler für Fahrräder

  2. #2
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    Ich mach gern weiter, und kann auch auf diverste Themen (vor allem Beleuchtung betreffend) gerne näher eingehen!

  3. #3
    Senior Moderator
    Avatar von TwoBeers
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    So Waldi das lass ich dir mal hier kannste dich austoben danke schonmal dafür.. das andere hab ich geteilt und einen eigenen Beitrag unter dem Namen "Beleuchtungsfragen" erstellt, hier bitte nicht weiter Diskutieren.

    Tobi

  4. #4
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    Zulässige Beleuchtungsfarben

    Für folgende Leuchtmittel ist weisses Licht vorgeschrieben:
    Scheinwerfer für Fernlicht
    Scheinwerfer für Abblendlicht
    Begrenzungsleuchte (front)
    Standlicht
    Umrißleuchte vorn
    Tagfahrleuchte
    Parkleuchte nach vorn
    Rückfahrscheinwerfer
    Vordere Rückstrahler


    Weiss oder Hellgelb ist erlaubt für:
    Nebelscheinwerfer

    Gelbes Licht:
    Fahrtrichtungsanzeiger (ugs. Blinker)
    Warnblinklicht
    Seitenmarkierungsleuchte
    Seitlicher Rückstrahler


    Rotes Licht:
    Schlußleuchte
    Bremsleuchte
    Nebelschlussleuchte
    Parkleuchte nach hinten
    Rückstrahler nach hinten



    [hr:45f876daaa]
    [hr:45f876daaa]

  5. #5
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    Unterbodenbeleuchtung

    Unterbodenbeleuchtung:

    In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

    Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

    die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
    die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
    bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
    das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
    Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

  6. #6
    Scheinwerfer:

    A - Begrenzungslicht
    B - Nebellicht
    C - Abblendlicht
    R - Fernlicht
    CR - Fern- und Abblendlicht
    C/R - Fern- oder Abblendlicht
    HC - Halogen Abblendlicht
    HR - Halogen Fernlicht
    HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
    HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
    DC - Xenon Abblendlicht
    DR - Xenon Fernlicht
    DC/R - Bi-Xenon
    / - nicht zusammen einzuschalten


    Heckleuchten:

    A - Begrenzungsleuchte
    AR - Rückfahrscheinwerfer
    F - Nebelschlussleuchte
    IA - Rückstrahler
    R - Schlussleuchte
    S1 - Bremsleuchte
    2a - hintere Blinkleuchte

    sonstige:

    1, 1a, 1b vordere Blinkleuchten unterschiedliche Ausführungen
    5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
    6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
    SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
    SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge

  7. #7
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    Steht doch alles schon mit drin

  8. #8
    Und was ganz neu is..habe ich am Freitag beim Schildermacher gesehen selbst leuchtendes Kennzeichen ganz neu auf Markt. Speziel für gecleante Fahrzeuge hinten die keine Nummernschildausbuchtung mehr haben und ein Problem haben mit der Kennzeichenbeleuchtung hier die lösung...Mehr infos unter Autoschilder Sievers GmbH Schilderfabrik & Maschinenbau in Hannover Niedersachsen - Ihr Partner für Kfz-Kennzeichen in Hannover Niedersachsen, Autoschildern und Textschildern, sowie Pressen, Heißsiegelmaschinen und Klotzwerkzeugen zur Herstellung von Gruss

  9. #9
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    Xenonumbau

    Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

    Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
    Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
    einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes 8)
    einer Scheinwerferreinigungsanlage
    einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

    ausgerüstet sein.

    Die Scheinwerfer müssen
    für Gasentladungslampen geeignet
    in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.



    Gerade dieser Punkt ist der Stolperstein für die meisten Umbauten, nur wenn ein die entsprechende Kennzeichnung auf den Scheinwerfern ist, kann man legal(!) eintragen*.

    HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
    HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
    DC - Xenon Abblendlicht
    DR - Xenon Fernlicht
    DC/R - Bi-Xenon



    Natürlich gibt es die Möglichkeit, ein Lichttechnisches Gutachten erstellen zu lassen, und dann noch die sonstigen Auswirkungen auf Umwelt/Verkehr/Fahrzeug, aber das kostet schnell ein paar tausend(!) Euro.

    Eine Eintragung, egal wer sie macht, ist ohne Lichttechnisches Gutachten (welches dann mitzuführen ist) nicht legal!

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