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Thema: Gewindefahrwerk wie tief?????

  1. #11
    Compact850V
    Gast
    @Compact

    Das würd mich jetzt aber mal interessieren. Hast du sowas schonmal gehört? Gibt es das wirklich, dass man die Dachhöhe als BEzugspunkt nimmt??
    bei gewinde wird normal das restgewinde eingetragen...

    aber dachhöhe als bezugspunkt, ne net gehört aber das lässt natürlich mehr spielraum, weiß grad gar net ob der tüver mir noch zusätzlich die neue höhe vom fzg eingetragen hat...[/quote]

  2. #12
    Philo
    Gast
    bei gewinde wird normal das restgewinde eingetragen...
    Also bei mir wurde nur der Abstand Radmitte-Bödelkante eingetragen. Das mit der Gesamthöhe hab ich auch schon öfter gehört. Aber Standarteintragung ist das Restgewinde. Aber ich denke das ist von Tüvprüfer zu Tüvprüfer verschieden.

  3. #13
    Anonymous
    Gast
    naja wie auch immer.. hauptsache eingetragen

  4. #14
    Anonymous
    Gast
    ich hab das Patec Gewindefahrwerk und der Tüv hat mir nut die
    Federn von dem Fahrwerk eingetragen. Also Nummer Farbe und
    dass diese 30mm VA und 60mm HA gekürzt sind.
    nix von gewinde oder sonstiges. Dann hab ich ihn gefragt,
    ob das reicht, hat er nur gesagt, dass man nur die Federn eintragen muss.???

  5. #15
    soeren1507
    Gast
    ist ja mal was ganz anderes...

    Da kannst ja rumschrauben soviel du willst. Ist ja keine Höhe oder restgewinde eingetragen :lol:

  6. #16
    Anonymous
    Gast
    Ja sagen die grünen nichts wegen dem Gewindedämpfer?
    Das wundert mich trotzdem irgendwie.
    Und die Papiere muss ich auch nicht mitführen (sagte der Tüv)

  7. #17
    BadBoy
    Gast
    Hab auch das FK drin, habs auf Anschlag unten, weiter gehts net und bei mir wurde es eingetragen mit genauer Höhenagabe von Radmitte bis Radlaufleistenunterkante.

    Ansonsten hat noch nie einer bei mir nachgemessen weder Scheinwerferhöhe noch das maß was im Schein steht. Und ich bin schon durch ettliche Kontrollen durch.

    MfG Daniel

  8. #18
    Compact850V
    Gast
    Zitat Zitat von Teufelchen
    ich hab das Patec Gewindefahrwerk und der Tüv hat mir nut die
    Federn von dem Fahrwerk eingetragen. Also Nummer Farbe und
    dass diese 30mm VA und 60mm HA gekürzt sind.
    nix von gewinde oder sonstiges. Dann hab ich ihn gefragt,
    ob das reicht, hat er nur gesagt, dass man nur die Federn eintragen muss.???
    das die federn zusätzlich noch mit eingetragen werden sollt ja wohl klar sein!

  9. #19
    chrisMOD
    Gast
    mit der angabe von radnabe bis radlaufkante kann man doch auch ein bissl besche*ssen, wenn man einfach noch ein bissl mehr zieht...

  10. #20
    Senior
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    1.042
    ich steh grad auch vor dem prob. bei mir ham se die radmitte bis bördelkante eingetragen.
    das lustige ist der tüvi hat schief auf seinen messstab geschaut, d.h. die werte sind fürn arsch und stimmen vorne wie hinten kein bischen. nun mit den umgelegten kanten und angepassten plastikabdeckungen ist das ganze noch mehr auseinander.

    nun meint mein tüv das einzige problem wären die 50cm beim scheinwerfer. nur mit den 195/45/14 kommt er doch schon recht schön tief, so dass man beim gewinde net soo weit runter kann bis 48cm scheinwerfer unterkannte könnte er noch mit leben meinte er.

    bei mir hat der tüvi auch nix von der vorspann feder eingetragen oder restgewinde, eigentlich könnt ich die ja nun rausschmeissen

    @badboy: wieviel cm hast du von scheinwerfer bis boden???

    MFG Sven

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