Arbeite in nem autohaus, und hab da mal unserem Tüvmann (von KÜS einer) das Teilegutachten für die felgen gegeben.

Hatte bis vor kurzem 165/65 r14 standardräder und jetz sinds 195/45 r14.

Hab mit nem Reifenrechner die Tachoabweichung ausgerechnet, welche +7% beträgt durch die verkleinerung des Durchmessers des Rades.
Also wenn ich 100 km/h fahre werden mir 107km/h vom Tacho angezeigt.

Weiterhin hab ich gelesen dass eine Tachoangleichung nur dann nötig ist wenn die 7% überschritten werden oder wenn der Tacho zu wenig geschwindigkeit anzeigt.

Der Tüvmann aber sagt ich muss ne Angleichung machen lassen, sonst werden die nicht eingetragen. Er meint auch das die Abweichung von Reifenmarke zu Reifenmarke unterschiedlich sei, auch wenn die reifen ein und die selbe größe haben. z.b. fuldareifen mit 195/45 r14 haben nen anderen durchmesser als toyo 195/45 r14. kann das sein?

wie bekomme ich jetzt die felgen eingetragen? obs was bringt wenn ich zu nem anderen tüver fahre?