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Thema: Gekürzte Stossdämpfer eintragungspflichtig?

  1. #1
    HotJoker
    Gast

    Gekürzte Stossdämpfer eintragungspflichtig?

    hallo, ich muss jetzt doch nochmal direkt was nachfragen! muss man gekürzte stossdämpfer eintragen oder nicht?
    habe H&R 35mm schwarz "sport" federn bei mir eingetragen!
    wenn "nein" welche stossdämpfer würdet ihr mir empfehlen mit den H&R federn, die möglichst viel komfort bieten!!!

  2. #2
    laut meines FOHs ned. denn als ich meine eingeschickt hatte, bin ich hinten auf den orginalen gefahren, und vorne mit -40...
    aber bei 35 mm kannste noch locker die originalen fahren... ansonsten konis, die härteverstellbar sind

  3. #3
    HotJoker
    Gast
    ich habe jetzt die originalen drin. wird er mit gekürzten (guten) dämpfern nicht komfortabler? dachte immer das wäre besser, weil die originalen durch die gekürzten federn ja immer ein stückchen dauerhaft zusammengepresst werden!?

  4. #4
    Gekürzte Dämpfer müssen nicht eingetragen werden. Wenn Du Dir ein Kompettfahrwerk einbaust (also Tieferlegungsfedern + gekürzte Dämpfer), werden auch nur die Federn eingetragen.

    Und komfortabler wird er mt gekürzten Dämpfern wohl nicht. Eher das Gegenteil, weil die gekürzten Dämpfer meist etwas "sportlicher" abgestimmt sind...

    MfG, Sascha

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