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Thema: Wie lange kann ich eingezogen werden?

  1. #1
    Tigraboy
    Gast

    Bis wann kann ich eingezogen werden?

    Hi Leute!

    Hab da mal ne Frage. Ich war letztes Jahr bei der Musterung. Ich wurde
    dann für ein Jahr zurückgestellt, weil ich einen befristeten Arbeitsvertrag
    habe.
    So, jetzt haben die sich gemeldet, weil ich noch diesen Eignungstest
    machen muss.

    Jetzt kommt auch endlich die Frage. Generell kann man ja glaube ich nur
    noch bis 23. einziehen, wie ist das denn jetzt durch die Zurückstellung?
    Können die mich jetzt bis 24 einziehen oder weiterhin nur bis 23?

    Ausserdem hab ich mir vor 2 Wochen einen Aussenbandriss zugezogen.
    Kann ich jetzt ne Neumusterung beantragen oder sowas?

    Sorry, aber hab echt keine Ahnung wie das jetzt abläuft und hoffe auf
    eure Hilfe.

    Gruß
    Micha

  2. #2
    ja also einziehen können se dich auch nach der zurückstellung halt noch.aber das maximale alter wird soweit ich weiß nich hochgesetzt.

    und JA du kannst eine nachmusterung beantragen.einfach nen schreiben aufsetzen mit der bitte nach erneuter ärztlicher untersuchung.und kurz beschreiben was dich plagt...

    bei mir haben se dann noch den befund meiner ärztin angefordert um sicherzugehen das sie nich beschissen werden, ich denke das wird so der regelfall sein.

    und bei mir wars nur verdacht auf was mitm miniskus <- schreibt man das so??, na egal, trotzdem ausgemustert

    aber wenn du sagst du hattest jetz gerade was mitn bändern, erklär denen das in nem ordentlichen brief, lass dich nochmal mustern, schrei bei der untersuchung dreimal aua, wenn se dir annen knien rumbiegen, und dann sollte die sache erledigt sein.

  3. #3
    Tigraboy
    Gast
    Wegen der Sache mit der Höhersetzung des Alters bin ich mir nämlich nicht
    sicher. Manche sagen mir, jetzt können sie mich bis 24 ziehen, andere
    sagen es bleibt bei 23.

    Naja, muss ja am Donnerstag zu diesem Eignungstest, dann frag ich da
    einfach mal nach. Wollte halt nur gerne vorher schonmal wissen, wie das
    jetzt genau ist.

  4. #4
    Rasta
    Gast
    Wenn ich mich nicht total irre, können Unverheiratete bis zur Vollendung ihres 25 Lebensjahres noch gezogen werden.

  5. #5
    Bullet
    Gast
    da irrst du dich
    generell darfst bis du dein 23tes lebensjahr vollendet hast eingezogen werden
    aber wenn du z.b. von deinem arbeitgeber ne unabkömmlichkeitserklärung bekommst geht die zeit die du unabkömmlich bist dazu
    auf deutsch wenn dein chef dich für 10 jahre net hergeben will können se dich mit 33 auch noch einziehen.

  6. #6
    Mike2004
    Gast
    Welche Altersobergrenzen gibt es für die Einberufung zum Wehr- bzw. Zivildienst?

    !: Zum Wehrdienst einberufen werden kannst Du prinzipiell, bis Du das 23. Lebensjahr vollendet hast. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kannst Du einberufen werden, wenn Du

    a) wegen einer Zurückstellung nach Par.12 nicht vor Vollendung des 25.Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konntest und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,

    b) Dich vor vor Vollendung des 23. Lebensjahres mindestens zeitweise ohne die erforderliche Genehmigung ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hast,

    c) als aus dem Grundwehrdienst entlassen wurdest und Tage schuldhafter Abwesenheit nachzudienen hast oder

    d) nach Vollendung des 24. Lebensjahres auf Deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest, es sei denn, daß du im Zeitpunkt des Verzichts das 25. Lebensjahr vollendet hast und dich nicht im Zivildienstverhältnis befindest;

    Bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres kannst Du eingezogen werden, wenn

    a) wegen Deiner beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden würdest oder

    b) wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes vor Vollendung des 23. Lebensjahres nicht herangezogen worden bist.

    Wenn Du wegen Deines Anerkennungsverfahrens nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehengebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konntest, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Grundwehrdienst zu leisten ist, um die Daür des Annerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus. (WPflG Par.5 Abs.1)



    PS.: 20 sec. google suche...

  7. #7
    Tigraboy
    Gast

    Post

    Ja, hab bei google auch ein paar Sachen gefunden aber eben nicht genau so,
    wie ich es suche.

    Also wie oben geschrieben. War im März 2005 bei der Musterung. Wurde dann
    für ein Jahr zurückgestellt. Jetzt haben sie sich gemeldet und ich soll am 6.4.
    zum Eignungstest. Kann man mich jetzt weiterhin bis ich 23 werde einziehen
    oder nun auch länger?

    Am besten ganz kurz antworten.
    Entweder nur bis 23 oder halt auch noch nachher.

  8. #8
    Senior Moderator
    Avatar von TwoBeers
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    1.365
    Man du bist doch zurück gestellt worden, also klare Kiste.. einziehen bis 25!

    Ganz sicher und ohne Zweifel.

  9. #9
    Tigraboy
    Gast
    Okay, dankeschön!!!

  10. #10
    PhilStyle
    Gast
    ich verstehe das nicht nach welchen kriterien die das machen.
    du wurdest jetzt zurückgestellt, weil du einen vertrag hast. ein freund von mir wurde eingezogen obwohl er noch einen vertag bis ende august hat. da konnte man nix machen gegen er musst dahin.
    warum mal so mal so?

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