Hallo zusammen,
wer kann mir weiterhelfen bei folgendem Problem?
Ist es möglich wenn ein auto länger als 18 monate stillgelegt war, die stillegung um zwei bis drei wochen zu verlängern? wer hat erfahrung bzw kann mir etwas dazu sagen. normalerweise erfolgt dann eine tüv-abnahme nach §21 und darauf hat glaub ich keiner so recht lust.
ich danke für hinweise und ratschläge bzw was man wenn beachten sollte oder wen man sich wenden kann.
grüße andy