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Thema: Unterbodenbeleuchtung

  1. #1
    dOmi
    Gast

    Unterbodenbeleuchtung

    So mal wieder nen Thread von mir ^^.. Ich hoff damit geh ich net auf die Nerven . Also vorweg ich hab die SUFU benutzt und nichts gefunden.

    Es geht darum das ich am TWB ein Undercar LED KIT gekauft hab.

    Ich wollt das jez so langsam einbauen.
    Also Tüv hab ich mich informiert und jetzt den Stand das es mit Türöffnungsfunktion eingetragen wird. Soll ja auch so sein ^^...

    Jetzt hab ich die 2 Halterungen an dem Seitenschweller innen befestigt passt auch gut und sitzt super ... sieht man auch net wenn man von der seite schaut ausser man kniet sich hin und schaut drunter ^^....
    Ich muss jetzt die Kabel verlegen und muss in den Innenraum kommen. Wie mache ich das jetzt am besten? Ich dachte mir eigentlich, dass ich beim Ersatzrad von unten durch nach oben gehe. Dann hab ich alle Steuerungen im Kofferaum.. Kann der tÜV auch net motzen weil ich ja während der Fahrt net dran komm.
    Hat jmd von euch son Kit eingebaut und die Kabel verlegt? Oder habt ihr vll ne Idee? Bin dankbar für alles
    mfg

  2. #2
    John
    Gast
    kleine info: die grün weissen partyveranstalter werden dich dafür killn geauer gesagt mit sonderpunkten in flensburg begrüssen. normalerweise trägt das hierzulande kein tüv ein. egal welche farbe. es verändert die signalfarbe des fahrzeugs. ob während der fahrt oder im stehen is dehnen egal.
    selbst im amiland sind rote und blaue ubb verboten!

    also schön aufpassen und selbst wenns der tüv einträgt, muss wohl en seeeehr netter tüvler sein, so wirds dir die polizei trotzdem beanstanden. hf

  3. #3
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    6.589
    Es gibt sonderaussnahmen bei weisser beleuchtung.

  4. #4
    ja das gibt es allerdings sind diese dann nur Seitlich, weder vorne noch hinten und das sind dann keine röhrenähnliche UBB´s sondern mehr oder weniger zwei Strahler, gibt es bei Foliatec mit Tüvgutachen aber bringt halt irgendwo dann absolut nicht den gewünschten effekt .

    Tja gewöhn dich dran, ob eingetragen oder nicht, es ist trotzdem illegal und du wirst sofort Punkte kassieren sobald sie dich anhalten, unters Auto schauen und die dinger entdecken

    Jetzt kommt wahrscheinlich gleich der erste der sagt "mich haben se schon oft damit angehalten" dann gratuliere ich diesen das er bis jetzt glück hatte, irgendwann erwischt es jeden, aber dann net im offtopic rumjammern wenn die Karre eventuell sogar stillgelegt wurde

  5. #5
    XFA
    Gast
    Also ich persönlich würd mir so nen lichtquatsch ja net einbauen aber isses net tatsächlich möglich das ganze als ausstiegshilfebeleuchtung wasserdicht eintragen zu lassen? ich glaube sogar das letztens noch irgendwo bei offizieller stelle gelesen zu haben.

    Aber wenns sein muss gehste am besten,wie du schon gesagt, hast hinten im reserverad rein, denn da sin schon löcher

  6. #6
    moment mal jungs also ich komme gerade nicht ganz mit (mag an der uhrzeit liegen)

    aber ist es nicht so das es sehr wohl als einstiegshilfsbeleuchtung eingetragen werden kann ohne das die grün-weißen meckern (vorrausgesetzt es ist an den türkontakt angeschlossen und geht auch nur dann)?

    ausserdem wieso sollten die dich im stand damit krallen können? wenn du stehst und der motor nicht läuft ist es doch egal (ist wie mit alk, wenn du sitzt aber der motor aus ist kann dir keiner was oder mit handy am steuer, ist der wagen aus und du telst ist es egal, doch sobald der wagen läuft ist schon schwerer und du kannst belangt werden...)
    also wie gesagt glaube verbauen kannst du die dinger schon und dann wenn der tüv den segen gibt als einstiegsbeleuchtung, ist doch alles save. nutzen halt nur im stand mit motor aus und wenn möglich auf privatgelände...

    fahren solltest du mit den dinger im straßen verkehr so oder so nicht, ich finde das als fahrer bei anderen sehr nervig... lenk ab und kann blenden, egal welche farbe. von der signalgebung deines pkw mal ganz abgesehen...

  7. #7
    John
    Gast
    @crashy
    sobald sie dich mit alk am steuer erwischen und der schlüssel steckt im zündschloss, haste den salat, weil könntest ja jeden moment wegfahren.

    ich stand vor nem monat aufm privatparkplatz von unserer disco... da kammen die grünen und wollten schon wegen der fussraumbeleuchtung meckern.... gut daß ne sache, da scheiden sich irgendwie die geisster, auch wenn bis fensterkante und kein direktes licht nach draussen... naja keine disskussion hiess es, während der fahrt muss es aus sein. ja herr wachtmeisster und tschüss!

    UBB is ob über türkontakt oder sonstwie angesteuert derzeit komplett verboten. auch wenn das fzg steht. schon allein das anbringen ohne es anzuschliessen gibt ärger. folgen: punkt in flensburg 50 euro bussgeld und sofortige demontage an ort und stelle! kolleg von nem freund wollt letzten sommer die dinger haben und die polizei hat ihn auf seinem eigenem hof schon angemault, die dinger braucht er erst garnet montieren! die sind sogar noch extra bisserl später bei ihm vorbeigekommen, um diesen zu kontrollieren. dann haben sie ihn auf der strasse angetrofen... den rest der geschichte könnt ihr euch denken.


    also wenn man was anbringen, dann gut getrant und nur anmachen, wenn kein fremdes fzg in sicht ist.
    meine überlegung: z.B. kleine SMD LEDs in seitenschwellern. entweder in ner kannte verstecken oder diie schweller so mit kleber/spachtel preparieren und lackieren das quasi ganze platinen verschwinden. bei SMD gehts ja eigentlich ganz gut, da diese ja relativ flach sind. müssen halt schön hell sein, so das quasi indirekt durch ne weisse lackierung der inneseiten der schweller reflektiertes licht den boden beleuchtet.

    gesehen hab ich sowas noch net, au net selber verbaut aber theoretisch möglich wärs. so können die ewig suchen, der tüv dürfte auch nix finden, wenn die kabel z.b. unterm untergrundschutz und am ende jeder kette direkt durch ein kleines loch im innenraum unterm teppich verschwinden. so kleine 0,5mm pünktchen im weissem lack dürften wohl kaum auffalen, da diese ja selber weiss sind. die mühe machen die sich wohl kaum alles perfekto zu durchstöbern

    ich hof, ich werd jetzt net von nem mod gegrillt "G" Aba wers macht, machts auf eigene verantwortung!

  8. #8
    dOmi
    Gast
    Hm oh man die Gesetzte sind ja schrecklich ... Also ich war eben auf dem Stand dass man sie bei Türkontakt einbaun darf und so wars ja gedacht für Treffen und halt wenn man den Wagen wo hinstellt ...
    Aber wenn ihr sicher seid, dass das komplett verboten ist dann sollt ich das wohl auch lieber lassen. Auf Punkte hab ich nun ja kein bock.
    Ist schon alles ne komplizierte Sache am besten frag ich beim Tüv nach wenn ich das nächste mal hinfahr. Erscheint mir grad als die beste Lösung. Und das ergebnis würde ich euch dann hier mal Präsentieren.
    mfg

  9. #9
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    6.589
    Zitat Zitat von Crashy1984
    moment mal jungs also ich komme gerade nicht ganz mit (mag an der uhrzeit liegen)

    aber ist es nicht so das es sehr wohl als einstiegshilfsbeleuchtung eingetragen werden kann ohne das die grün-weißen meckern (vorrausgesetzt es ist an den türkontakt angeschlossen und geht auch nur dann)?

    ausserdem wieso sollten die dich im stand damit krallen können? wenn du stehst und der motor nicht läuft ist es doch egal (ist wie mit alk, wenn du sitzt aber der motor aus ist kann dir keiner was oder mit handy am steuer, ist der wagen aus und du telst ist es egal, doch sobald der wagen läuft ist schon schwerer und du kannst belangt werden...)
    also wie gesagt glaube verbauen kannst du die dinger schon und dann wenn der tüv den segen gibt als einstiegsbeleuchtung, ist doch alles save. nutzen halt nur im stand mit motor aus und wenn möglich auf privatgelände...

    fahren solltest du mit den dinger im straßen verkehr so oder so nicht, ich finde das als fahrer bei anderen sehr nervig... lenk ab und kann blenden, egal welche farbe. von der signalgebung deines pkw mal ganz abgesehen...
    UBB direkt ist verboten und wird es auch immer bleiben.
    Das einzigste,wie schon erwähnt,erlaubte ist seitlich ausstiegshilfen zu haben,diese müssen natürlich über den türkontakt laufen,manshce wollen sogar dass der motor aus ist.

    Und,es ist nur die lichtfarbe WEISS erlaubt,alles andere ist nicht erlaubt.
    Falls das licht nach hinten leuchten könnte,müsse es in dem falle sogar nach hinten rot leuchten. (ist bei den serien türausstiegsbeleuchtungen auch so).

    Und,nochmal zu der aussage von dir,im stand können se dir garnix,das ist der größte schwachsinn.

    Sobald dein fahrzeug ausserhalb deines grundstückes ist,egal ob an oder aus und eine gültige zulassungsplakette hat,nimmt dein fahrzeug im strassenverkehr teil,und somit kann dir da auch jeder polizist das auto wegnehmen.

  10. #10
    dOmi
    Gast
    Ja mein Kolleg hat auch den Bruder seiner Mutter angerufen der beim Tüv arbeitet und der hat auch gemeint das ich das net eingetragen bekomme. Eigentlich Schade so beim Treffen im Stand wärs schon schick. Beim fahren würds mich slebst ja stören aber naja was will man machen also wieder verkaufen ...

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