ich klär euch mal auf.
jedes der teile hat ne 19.3. kann also abgenommen werden, wobei bei allen melittatütengutachten drinsteht, das das geräuschverhalten NICHT geprüft wurde und ggf ein vergleichsfahrzeug heranzuziehen ist! der inhalt is quasi nur " jaaa, der filter is toll, und kann im prinzip in ein auto eingebaut werden, ohne dass er auseinanderfällt und jemand gefärdet, und ohne das eine änderung des abgasverhaltens zu erwarten ist.
jetzt wurde oft gesagt, ok, auspuff hat gutachten, tragen wir ein. dann später, lufi hat gutachten, (ob nun wertvoll oder nich sei dahingestellt), wurde eingetragen. auch inverbindung mit.... irgentwann letztes jahr, oder schon vor 2.. gabs ein rundschreiben, dass diese kombi nichtmehr nach 19.3 eingetragen werden darf, sondern nur noch nach völliger geräuschmessung! wenn man die machen lässt, und besteht (und auch bezahlt..) dann is alles ok. is das eingetragen ohne geräuschmessung, dann is essig. quasi fehler vom amt. so siehts aus.
aber ihr könnt euch den gedanken auch sparen, denn diese melittatüten bringen eh alle nichts! von daher würd ich garnicht drüber nachdenken ;-))