moin,

hab jetz scho öfters ma ghört oder auch hier gelesen, dass ein Kombination aus offenen Sportluftfilter und Auspuffanlage nichts mehr legitim wäre. Also man darf nur eines der beiden druff hamm!?....stimmt das? oder wie sieht das genau rechtlich aus...kann mich da mal jemand aufklären.
ich hab nämlich an 57i und eine Gruppe A Komplettanlage drin...ist jedoch beides eingetragen. Bekommt ich dann jetz trotzdem Probleme wenn mich die Grünen anhalten?

servus

ps:suche benutzt, jedoch nichts brauchbares gefunden...oder war ich zu ungenau