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Thema: H&R Gewinde nicht eingetragen

  1. #1

    H&R Gewinde nicht eingetragen

    Hi Leute.

    Also vorweg mein H&R Gewinde ist schon eingetragen gewessen allerdings war es mir zu hoch und habe es runter geschraubt.

    So hinten die Achse habe ich so gelassen.

    Habe dann ne neue Achsvermessungen machen lassen und dann ab zum TÜV heute.

    Der meinte er Trägt mir das nicht ein weil ich nur 48cm Lichtaustrittskante habe.
    Ich habe dem Tüver versucht zu erklären das ich die AE habe und die Lichtaustirttskante ca 3cm höher liegt. Hatte sogar eine Zollstock dabei um es ihn zu zeigen.
    Aber er trägt es nicht ein warum?

    Habe mal ein Bild (Hoffe Mibo ist nicht böse wenn ich es benutze)
    Da habe ich die Lichtkante mal eingezeichnet müsste doch so stimmen odeR?

  2. #2
    Tigra16VLM
    Gast
    So wie ich das erkennen kann hast du das maß ab der Linse oder???
    Weil bei mir wurde Scheinwerferunterkante gemessen.... oder musst mal voanders hinfahren der mehr Ahnung hat

  3. #3
    es zählt nicht die scheinwerferunterkante, das steht in keiner stvzo, meines wissens. es zählt die lichtaustrittskante und da müsst ihr ein blatt papier vor den scheinwerfer halten und die waagerechte linie ist die lichtaustrittskante.

    was steht denn bisher zu deinem fahrwerk im schein? also welche maße wurden eingetragen?

  4. #4
    Aber es heißt doch lichtaustrittskante und nicht scheinwerferunterkante im gesetz oder

  5. #5
    das ist das prob es steht das von mitte rad bis oben kante kotflügel das 310mm vorne und ich habe jetzt 280mm

  6. #6
    ahhhhh und im gutachten steht noch, was die eintragen sollen, das sind mir die liebsten tüvs. ich würde es bei einem anderen tüv probieren. was hast du für eine radgröße drauf?

  7. #7
    15 Zoll.


    Habe eben das mit dem papier gemacht und da komme ich auf 50,5cm also immer noch drüber.

    Aber das mit dem mass so eintragen habe ich jetzt schon öfter gelesen.

  8. #8
    versuche ihm das mit dem papier mal so zu verklickern, vieleicht fragst auch nochmal bei h&r an? aber vieleicht reicht das auch, wenn du ihm das so erklärst!

    bei mir steht etwas anderes drin und zwar habe ich mein gewinde von h&r soweit runtergeschraubt, wie es erlaubt war und zwar diese 140mm von der oberen befestigungsschraube zu mitt der oberen verstellschraube ;-)

    schleift das bei dir mal irgendwo? an der stoßstange oder so?
    was für eine felge fährst genau also welche maße?

  9. #9
    Zitat Zitat von balzmatthias
    das ist das prob es steht das von mitte rad bis oben kante kotflügel das 310mm vorne und ich habe jetzt 280mm
    Das Problem kenn ich und da kann jeder sagen ist nicht. Die Maße im Gutachten müssen eingehalten werden und auch wenn alles passt! Ich musste hinten auch noch ca. 15mm hoch, weil das Maß Radmitte zu Kotflügel nicht gepasst hatte. Alles Schwachsinn wenn ihr mich fragt, weil das jetzt total komisch aussieht bei mir. Hab mein KW (am Tigra) nämlich nun auf 75/35 stehen - stellt euch das ma bildlich vor - Alles Schwachsinn mit den ganzen vorschirften, versteh nicht warum die nicht nur nach Restgewinde gehen!

  10. #10
    nur bilde ich mir ein, dass im gutachten von H&R was anderes drin steht, was in den brief eingetragen wird. da steht nix von radmitte zu kotflügelkante. da wird eigentlich das maß, wie von mir schon oben gesagt, eingetragen.

    gruß

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