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Thema: Mehr geld bei guter zwischenprüfung?

  1. #1
    Senior
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    Mehr geld bei guter zwischenprüfung?

    hallo,
    hae mal ne doofe frage die ich einfach nicht beantwortet bekomme
    und zwar habe ich einen beleg bekommen wo steht , dass wenn man die zwischenprüfung besteht (besser als ausreichend, ich habe ne 2) , dass man dann im monat 38€ mehr bekommt stimmt das? kann mir da jemand was zu sagen? habe sie vor 6 monaten bestanden und möcht dann ja auch gerne das geld haben! nur möcht ich da nich einfach auffem tisch hauen, wenns nicht stimmt! Mein beruf ist "Elektroniker für energie und gebäudetechnik)

    danke schonmal

    mfg
    pascal

  2. #2
    Fummy
    Gast
    Was fürn Beleg solln das sein? Und vorallem von wem hast den bekommen?

    Gruß

  3. #3
    Zitat Zitat von Fummy Beitrag anzeigen
    Was fürn Beleg solln das sein? Und vorallem von wem hast den bekommen?

    Gruß
    Ne Quittung ausm Aldi!

    Ne ma im Ernst ich denk ma nen Wisch von deinem Betrieb?
    Wenn ja, dann aufn Tisch haun!

    MfG
    eX

  4. #4
    Senior
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    3.131
    habe es von nem kollegen (gleicher beruf) den er von seinem chef bekommen hat! und er sowie sehr viele andere bekommen das geld! habe gerade auch bei der Handelskammer alls durchforstet (bin noch dabei), habe es auch öfters gehört, auch aus anderen berufen (büro usw) kann j morgen mal den beleg einscannen!

    wenn das stimmt, dann freue ich mich schon richtig dick auf die essener motorshow

  5. #5
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Süchtig!!!!Süchtig!!!!
    Avatar von Zero
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    iss ja ganz was neues...

    das recht darauf hast du denk ich mal nicht wenn dein chef gut drauf ist dann lässt der vieleicht mit sich reden...


    ansonnsten gilt eigentlich das was im lehrvertrag steht!

  6. #6
    Senior
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    Zitat Zitat von Zero Beitrag anzeigen
    iss ja ganz was neues...

    das recht darauf hast du denk ich mal nicht wenn dein chef gut drauf ist dann lässt der vieleicht mit sich reden...


    ansonnsten gilt eigentlich das was im lehrvertrag steht!

    die meinten das ist bei der handwerkkammer festgelegt im ausbildungsgesetz! ka dache es hätte schon jemand erfahrung damit ! werd ich wohl oder übel doch mal morgen beim chef antanzen

  7. #7
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    IMHO ist das n Vorschlag, aber kein gesetz.

  8. #8
    coveragent0815
    Gast
    Hallo ruffy05

    ich denke mal eher nein,es kann vorkommen das es in einigen
    Tarifvertägen so festgelegt ist,aber verallgemeinern kann man das
    nicht.

    Es gibt aber in jeder Handwerks bzw Idustrie und Handelkammer einen
    sogenannten "Ausbildungsbeauftagten",dieser ist für dich genau der
    richtige Ansprechpartner,er ist sowas wie ein "Anwalt" er muß dich beraten
    bzw deine Fragen beantworten und das alles unter dem "Deckmantel"
    der Verschwiegenheit,sprich er darf es bei deinem Chef nich "petzen"

    Überigens gibt es einen solchen man auch für deinen Chef wenn er mal nicht
    weiter weiß.

    Woher ich das weiß,naja bin zwar kein "Chef" aber in einem großen
    Chemieunternehmen Elektromeister,und das gehörte zu meiner
    Meisterausbildung und wäre eigentlich die Pflicht deines Chefs dich
    darauf Hinzuweisen das es so eine Anlaufstelle für Azubi´s gibt.

    Naja hoffe es hilft dir etwas weiter

    Gruß coveragent0815

  9. #9
    XFA
    Gast
    Also das ist absolut keine!! Plichtleistung!
    Bei uns war das z.B. so das jeder nen festen betrag je nach note bekommen hat.
    Allerdings machen muss das keiner!

  10. #10
    Senior
    Registriert seit
    18.01.05
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    3.131
    Zitat Zitat von XFA Beitrag anzeigen
    Also das ist absolut keine!! Plichtleistung!
    Bei uns war das z.B. so das jeder nen festen betrag je nach note bekommen hat.
    Allerdings machen muss das keiner!
    ok ich werde es versuchen! heute war er leider nicht in der firma! Aber danke für eure schnellen antworten!

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