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Thema: Datumsgrenze für Verbreiterung

  1. #1
    freakrn
    Gast

    Datumsgrenze für Verbreiterung

    Hi,

    Und zwar, da wir mein Tiggi wieder gesund pflegen von seiner unschönen Begegnung mit nem Ford, wollten wir dem ganzen nun den letzten Schliff geben, da ihm nur noch paar gescheite Felgen fehlen. :dribble:

    Da es zwar schon einige Threads gibt aber dort nirgends diese Frage angesprochen wurde versuch ich es mal so.

    Hinten sollen 9x16 ET15 Schmidt VN runter vorn 7,5x16ET25

    Da es ja lt deutschem Gesetz nur notwendig ist die Lauffläche abgedeckt zu haben, ABER nach EU-Recht die gesamte Felge bis zur Außenkante abgedeckt werden muß, stellt sich nun die Frage wie denn nun?
    Bis zu welchem BJ kann man nun nur die Lauffläche abdecken um die Räder ins Buch zu bekommen, ab wann muß mans komplett machen?

    Meiner wäre 03/98

    Wäre schön wenn jmd Info´s hätte, welche Halt hätten. :smartass:


    Mfg

  2. #2
    corsa666
    Gast
    TÜV fragen, war irgendwann 98/99 der Fall. Mußt aber hartnäckig nachfragen, viele TÜV-Prüfer wissen nix über diese Richtlinie.

  3. #3
    Noergli
    Gast
    Zitat Zitat von freakrn Beitrag anzeigen
    EU-Recht
    Ich bin mal neugierig und frage nach:
    Wo genau kann ich das 'EU-Recht' nachlesen, und welcher Gerichtsstand käme bei einem Verstoss gegen selbiges in Frage? Genf?

  4. #4
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von ice tiger
    Registriert seit
    03.11.03
    Beiträge
    5.651
    Diese Bj. Grenze gibt's nich wirklich....

    Hatte mich diesbezüglich mal an die Dekra gewandt.

    Die neue EU-Richtlinie gilt i.d.R. für alle neueren Fahrzeuge mit E-Zulassung....normalerweise.

    Wenn dein Tiga jetzt ne E-Zulassung hat und Bj. 98 ist, heißt das aber nicht, dass auch die EU-Rilie zwangsläufig angewendet werden muss...
    Wär ja auch Blödsinn, da sogar mein Tiga Bj. 94 ne E-Zulassung hat, die Verbreiterung mit Felgen aber schon eingtragen war, als die EU-Rilie rauskam. Daher kann es keine klare Bj.Grenze geben...

    Da es beide Richtlinien gibt (also national und EU) und wir hier in D-Land sind, liegt es nach wie vor im Ermessen des Prüfers, welche Rilie er anwendet.

    Wenn man da jetzt natürlich mit nem Astra Twintop Bj. 2006 ankommt beim Tüv, wird er wohl oder übel die neue Richtlinie anwenden. Das ist klar.

    --> So hat's die Dekra persönlich gesagt.;-)

    mfg

  5. #5
    NetKiller
    Gast
    kann ich mit stand 2005 vom tüv nord bestätigen.

    ging um nen 96 b corsa und wurde nach deutschem recht eingetragen.

    er sachte er prüft zuerst EU .. wenn das nicht passt deustches recht

  6. #6
    Also sobald euer Auto ne Nummer vorn uff em Typenschild hat die mit "e" beginnt, fällt das Auto unter das EU-Recht und somit gelten strengere Regeln!

    Kann nur an meine HU-Geschichte erinnern, die ich dieses Jahr ma hier im Forum rausgelassen hab. Also is alles net so einfach, selbst wenns eingetragen is können sich Prüfer an sowas aufhängen!

    EU-Recht bedeutet:

    - Radabdeckung bis zu Radmitte (nicht nur Profil!)
    - vorne muss die Abdeckung 30° nach vorne und 50° nach hinten gehen
    - hinten muss die Abdeckung 50° nach vorne und 30° nach hinten gehen

    Na dann, viel Spaß mit dem TÜV!

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