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Thema: Tigra Stoßstangen F60 desing von NTC --> Eintragung

  1. #1
    Gina477
    Gast

    Question Tigra Stoßstangen F60 desing von NTC --> Eintragung

    Hey,...
    hab jetzt ne zeitlang gesucht, aber nichts dazu gefunden. habe an meinen tigra die F60Front von ntc montiert udn hab heute neue felgen in 16 zoll draufbekommen. beim tüv sagte der nette mensch dann gleich, dass die stange viel zu tief ist und niemals eingetragen werden kann. dabei ist die durch die größeren felgen höher und im ganzen nicht so tief wie die originale mit dem irmscheransatz dran!? deshalb meine frage: hat jemand die beiden stoßstangen dran udn eingetragen!? wo? was wurde da gesagt???
    würd mich sehr über antworten freuen..
    GLG sandi

  2. #2
    solange du mit dem Auto fahren kannst ohne an jedem kleinen Steinchen stehen bleiben zu müssen sollte eine Eintragung ein Problem sein, versuch mal einen anderen TÜV / GTÜ / Dekra

  3. #3
    Senior
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    3.131
    Fahr zu nem anderen Tüv ! der erste meinte es auch schon beim blossem hinsehen!
    der 2te hat es dann anstandslos eingetragen!

  4. #4
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    Avatar von ice tiger
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    Mal davon abgesehen, dass das eigentlich in den Tüv-Bereich muss.
    Ein Prüfer kann nicht einfach sagen, die Stange ist zu tief...
    Das ist Blödsinn....
    Es gibt Richtlinien, die besagen, wie tief ein Auto sein könnte(!).
    -11cm Bodenfreiheit zu festen Teilen (Rahmen, Stabi...was weiß ich...)
    -8cm Bodenfreiheit zu flexiblen Teilen (also Stoßstange, Gummilippe usw....)

    Und es gibt Gesetze die indirekt vorschreiben, wie tief ein Auto sein darf.
    -Lichtaustrittskante müssen 50cm sein
    -Nummernschild muss glaub ich 20cm überm Boden sein

    Während die Gesetze eingehalten werden müssen, müssen Richtlinien nicht eingehalten werden. D.h., dass deine Front theoretisch auch noch weniger Bodenfreiheit als 8cm haben könnte.
    Allerdings steht wiederum im Gesetz, dass man im Straßenverkehr kein Verkehrshinderniss darstellen darf, was die ganze Sache letztenendes im Ermessen des Prüfers ausfallen lässt.

    Ist das allerdings alles eingehalten und hast du ein gültiges Gutachten dafür kann der Prüfer normalerweise nix sagen.
    Er musses dir aber auch nicht eintragen, wenn er keinen Bock hat oder sich nicht traut.

    Vielleicht mal noch mehr Prüfer abklappern. Irgnedwer trägts schon ein...

    mfg

  5. #5
    Gina477
    Gast
    danke für die antworten. ich versuch mal eben ein foto einzustellen, vielleicht kann man daran erkennen, wie tief das ist. ich bin bisher damit nicht einmal aufgesetzt udn hab das gefühl - wie eben auch geschrieben - das die nicht so tief ist wie die alte originale... aber ich versuchs mit bild... wär schön, wenn ihr eure meinung geben könntet! darf denn die dekra nur mit teilegutachten eintragen? ich glaub nicht!?

  6. #6
    Senior
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    3.131
    also da haste ja noch super viel platz! der tüver wahr einfach nur zu faul aber 100%

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