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Thema: Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

  1. #1

    Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis

    Sers Gemeinde

    Wenn man wegen Fahren ohne gültige BE belangt wird, dann kostet das laut Bussgeldkatalog 50€ und 3Punkte.

    Der eigentliche Knackpunkt ist:
    Wird hier nur der Fahrer belangt, oder der Halter, oder Beide?

    Bitte kein Hörensagen, sondern nur fundiertes Wissen


    P.S.: Nein, ich wurde nicht angehalten und ja, ich trage alles ein sobald ich endlich von Opel die Traglastbescheinigung für die Felgen bekomm, auf die ich nun schon seit 2 Wochen warte

  2. #2
    turbo~tigra
    Gast
    in der stvo ist in erster linie immer vom fahrzeugführer die rede.
    der fahrzeughalter wird allerdings im nachhinein nochmals balangt, weil sich das kraftfahrzeug in keinem verkehrstüchtigen zustand befinden. (fehlende eintragungen, fehlende ABE)

    ein eintragungspflichtiges oder ABE freies anbauteil ist nur dann an das fahrzeug an zu bauen, wenn das fahrzeug außerhalb der stvo bewegt wird, ein genauer bzw. nachweißbarer tüvtermin zur eintragung feststeht oder das ABE im kraftfahrzeug mitgeführt wird.

    ergo: is das teil nicht eingetragen bzw. du hast kein ABE für, dann darft es eben so lange nicht anbauen bis die dokumente hast!
    wirst dabei erwischt von der polizei, wird in erster linie der fahrzeugführer belangt und zu guter letzt der fahrzeughalter selbst.

  3. #3
    fensterwischer
    Gast
    jop sind beide gleichermaßen dafür dran zu kriegen!!!

  4. #4
    Mist, das dachte ich mir schon

    Hab den C ja in letzter Zeit quasi nicht bewegt (eben aus dem Grund):sadwalk:

  5. #5
    Christian19
    Gast
    Hi

    Das schlimme sind nicht die Punkte und das Bußgeld.

    Das schlimme ist finde ich wenn man ein Unfall baut und sich dann herrausstellt das man was nicht eingetragen hat.

    Ich zahle lieber 35,90€ fürs Eintragen ansatt etliche tausend € .

    Dann kann man sich doch nichts mehr leisten und ist wirklich am ***** der Welt.

    Wieviele fahren mit nicht eingetragenen Teilen rum!

    MfG
    Christian

  6. #6
    enny
    Gast
    ich hatte den fall vor 2 jahren bin mit erloschener betriebserlaubnis gefahren da habe sie nur mich als fahrer belang meinen mutter als halterin haben sie in ruhe gelassen! musste 50€strafe zahlen + 25,60€ bearbeitungsgebühr und habe 3 punkte auf meinen Bonuskonto in Flensburg bekommen.

    gruß enny

  7. #7
    Ich zahle lieber 35,90€ fürs Eintragen ansatt etliche tausend €
    Ich glaub Stef würde auch noch mehr bezahlen wenn er die Traglastbescheinigung hätte.

    @Stef:
    Schonmal im Netz irgendwelche Omega Seiten durchsucht oder sowas?

  8. #8
    Picmasta
    Gast
    stef, stehen deine Felgen nicht im Opel umrüstkatalog drin? Meine Astra G Felgen habe ich so problemlos eingetragen bekommen, weil der Prüfer anhand der Fahteuggewichte sehen konnte, dass die nötigen Traglasten im Astra G höher sind als die im meinem Tigra.
    http://www.tuev-hessen.de/e2562/e256...006_02_ger.pdf



    Gruß Pic

  9. #9
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    09.05.03
    Beiträge
    6.589
    Ich hatte auch nur den ausdruck vom *** für meine felgen,dass die serie aufm astra g drauf sind.

    Und,im normal falle wird da nur der fahrer belangt,nicht der halter.

    Weil,was kann der halter dafür,wenn du sein auto nimmst und damit rum fährst ;o)

  10. #10
    XFA
    Gast
    Rein rechtlich können DEFINITIV fahrer UND halter belangt werden!

    Wie das allerdings in der praxis gehandhabt wird hängt wohl immer vom netten herrn in grün ab

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