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Thema: NOS & Suspension Supplies Katalog

  1. #21
    Haugla2000
    Gast
    guckt mal was ich grade zufaellig im net gefunden habe

    http://www.felge.de/inhalt/presse/flash_11_2002_12.php



    http://www.felge.de/inhalt/presse/flash_11_2002_12.php

    bis denn mfg Massi

  2. #22
    -Frank-
    Gast
    Jupp, das ist der Tigi vom Christian (Nick: CKTigra - zumindest im alten Forum?!?)

    Zu dem Bericht wäre zu sagen, dass der mal wieder viel über die Qualität der Flash aussagt: Reisserisch, aber ohne Fachverstand!

    Und zur Legalität des NOS: Sowohl der Einbau einer entsprechenden NOS-Anlage als auch das Mitführen einer gefüllten Flasche wiedersprechen deutschen Gesetzen. Natürlich bekommt man das trotzdem mancherorts eingetragen (wie Lowrider-Umbauten ja auch)... Straftatsbestände wären dann schonmal erloschene Betriebserlaubnis und ggf. Versicherungsbetrug (wenn Leistungssteigerung nicht gemeldet wurde)! Kann recht teuer werden!

  3. #23
    Shaft
    Gast
    Aber die Lowrider bekommen doch jetzt keine Starßenzulassung mehr, oder? Die dürfen doch nur noch als Showcars fungieren, soweit ich das weiß. Könnte es bei den NOS-Anlagen dann auch so sein?

  4. #24
    -Frank-
    Gast
    Sagte ich doch: Keine Betriebserlaubnis!

  5. #25
    Bluelight
    Gast
    Tach auch !

    möchte noch zur erlaubnis sagen das NOS unter das betäubungsmittelgesetz fällt (lachgas halt) und somit nicht nur im bereich der stvo unzulässig ist. wenn die rennleitung gute laune hat bist noch dran wegen besitzes von betäubungsmitteln, ausserdem fahrten ins ausland kannst du knicken (ausser du hast glück und du hockst einpaar stunden/tage am zoll)

  6. #26
    Capuchino
    Gast
    Zitat Zitat von Bluelight
    Tach auch !

    möchte noch zur erlaubnis sagen das NOS unter das betäubungsmittelgesetz fällt (lachgas halt) und somit nicht nur im bereich der stvo unzulässig ist. wenn die rennleitung gute laune hat bist noch dran wegen besitzes von betäubungsmitteln, ausserdem fahrten ins ausland kannst du knicken (ausser du hast glück und du hockst einpaar stunden/tage am zoll)
    *lol*
    neee... stimmt ned ganz... gibt 2 versch. arten von lachgas... technisches und medizinisches... das was du so käuflich erwerben kannst (ganz legal natürlich) ist natürlich technisches...

    zum mitführen der flasche... bei der menge bist du noch kein gefahrguttransport... sonst müsstest du dein auto wenn du deine 20kg camping-butan-bombe für den grill holst, dein auto als solches kennzeichnen... mit organger tafel mit stoffnummer und den nötigen papieren...

    nachtrag:
    NOS (nitrous oxigen systems) ist immer noch der name von ner firma die lachgasanlagen herstellt... ihr meint Distickstoffoxid (N2O)... ;-)

  7. #27
    Bluelight
    Gast
    Tach auch !

    schon klar das mit der bezeichnung nos und so, aber das mit dem technischen und medizinischen war bis dato mir noch unbekannt aber man lernt ja nie aus :lol:

    wo bei das mit dem gefahrengut müsste ich jetzt mal nachschauen, da ich bis jetzt noch der meinung bin das ab einer gewissen menge und stoff(auch PKW) eine gefahrengutkennzeichnung benötigen.

  8. #28
    CKTigra
    Gast
    HI... so dann melde ich mich auch mal hier zu wort :-) Also erstmal danke für den link von Haugla.... den kannte ich noch gar net. Wußte gar net das die Flash sowas weitergibt.., hmmm...

    Naja Lachgar ist Lachgas ob med. oder tech. das ist egal es ist immer noch N²O also Distickstoffmonoxid.. Med. Lachgas ist aber etwas reiner, aber große unterschiede merkt man in der unteren Leistungsklasse nicht.

    Capuchino hat recht. Es ist kein Gefahrentransport eine gefüllte Lachgasflasche mitzuführen. Die Flaschen sind auch extra für den Transport gedacht und gebaut worden um das Gas im Auto zu transportieren. Also keine Billige Butangasflasche :-)
    Denn die mitgeführte Menge ist zu gering um von Gefahrgut zu sprechen. Ausserdem ist Lachgas nicht Brennbar oder sonst irgendwas. Es gibt nur einen Lauten knall wenn sie mal hochgeht. Aber davon will ich mal nicht ausgehen.
    Ansonsten gibt es in der STVO keinen Paragraphen der das Mitführen einer Lachgasanlage verbietet. Sie sollte nur nicht betriebsbereit sein, wenn mal der Grüne Freund nachschaut :-) Also Haupthahn zu, Schleuche druckfrei und Hauptschalter aus. Ist das nicht so dann ist es wie Frank schon sagt eine illegale Leistungssteigerung und Versicherungsbetrug. Ob die Betriebserlaubnis erlischt konnte mir bis jetzt noch keiner sagen, weil ja eigentlich keine unerlaubte Veraänderung am Fahrzeug entstanden ist solange die Anlage nicht Bereit ist. Ich transportiere ja quasi nur ein Materialgegenstand. Aber das ist natürlich immer Auslegunssache des Prüfers... :-) Aber was soll mal sich darüber den Kopf zerbrechen.
    Ich weiß nicht viele Tausende Leute (habe schon viele davon getroffen) eine NOS Anlage in Deutschland im Auto haben, und keinen den ich bis jetzt gefragt habe, hatte Probleme mit irgendjemanden.
    Natürlich ist es immer ein Risiko und ich wäre bekloppt immer mit der Pulle rumzufahren.. :-) Aber ab und zu, da juckt es schon.. Aber ich muß meine neue Zylinderkopfdichtung erst noch einfahren, bevor ich wieder aufs Knöpfchen drücke

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