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Thema: Frontscheibe bekleben

  1. #1
    shishaflo
    Gast

    Frontscheibe bekleben

    Hallo ich wollte bei meiner Frontscheibe an der oberkante einen Aufkleber anbringen aber was muss ich da beachten
    wie breit darf der sein und wie mach ich den richtig fest das er ohne blasen und knicke ist
    bitte helft mir mal oder gebt mir tipps
    danke im vorraus

  2. #2
    reddevil
    Gast

  3. #3
    shishaflo
    Gast
    danke hatte nichts gefunden weil ich nicht sticker eingegeben hab

  4. #4
    Senior
    Registriert seit
    30.05.03
    Beiträge
    3.055
    wenn du auf deine Scheibe schaust siehst du nen kleinen Strich und bis dahin darfst du die Scheibe bekleben.

  5. #5
    also ich habe keine kleinen striche auf meiner windschutzscheibe (bj 98). haben glaube ich nur welche die einen keil drin haben oder vllt auch die neuen modelle.

    edit: folgendes habe ich noch im netz gefunden

    Soviel Dinge gibts da ja garnicht zu beachten:
    - oben an die Scheibe
    - max. 0,1m²
    - nur oberhalb der Sichthöhe von 70cm
    (- nicht mehr als 25% der Scheibe)

  6. #6
    RED TIGER
    Gast

    Frontscheibe bekleben

    Hallo Grüß Dich

    Also wichtig ist die Scheibe gründlich reinigen.......
    Dannach die Scheibe mit Spülmittelwasser gut befeuchten.....
    Jetzt kannst du ganz bequem den Aufkleber ausrichten......
    Dannach mit einem Rakel Wasser aus dem Aufkleber rausdrücken....
    Und zuguterletzt den Aufkleber mit nem Heißluftfön erwärmen,
    dann löst er sich nicht mehr

  7. #7
    Senior
    Registriert seit
    02.12.04
    Beiträge
    1.449
    Zitat Zitat von SeRo Beitrag anzeigen
    - max. 0,1m²
    Die maximal 0,1m² gelten wohl gemerkt PRO AUFKLEBER.
    Dadurch kann man, ganz legal - wenn man den Blendkeil unauffällig teilt (1 senkrechter Schnitt auf Höhe den Innenspiegels fällt gar nicht auf) - einen tieferen Blendkeil bekommen. Sind ja dann 2 Aufkleber *grins*

    "Bekleben von Scheiben mit Folien bringt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 1 Nr. 3 StVZO erteilt. Regelung gilt für Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben. Mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen bei Kontrollen ist vom Fahrzeugführer ein Abdruck der Bauartgenehmigung, wenn kein Eintrag im Fzg-Schein erfolgt ist (§ 19 Abs. 4 StVZO). Folien müssen Prüfzeichen haben (§§ 22a Abs. 2, 69a Abs. 2 Nr. 7 StVZO, § 23 StVG - s. a. Verlautbarung des BMV vom 27.05.86, VkBl. 1986, S. 306). Ausgenommen sind kleinere Aufkleber (keine Wimpel), deren Fläche kleiner als 0,1 qm (= 1000 qcm) ist. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche mit Aufklebern versehen sein; die Scheibeneinfassung muss frei bleiben (Verlautbarung des BMV 2.10.1986, VkBl. 1986, S. 557)"

    Also Aufkleber mit einer Fläche unter 0,1m² brauchen keine Bauartgenehmigung. Und das erreicht man durch das Teilen des Blendkeils in 2 Aufkleber (jeweils unter 0,1m²).

    gruß Acki

  8. #8
    blendkeil teilen sieht aber irgendwie doof aus. könntest auch so einen strich nur machen aber ob das dann wegen dem sichtfeld wieder legal ist.


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