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Thema: Innenraum- und Außenlimitierungen?

  1. #1
    Noergli
    Gast

    Innenraum- und Außenlimitierungen?

    Ahoi ausm Urlaub, obwohl eben dort, haett ich da mal\\\'n paar Fragen TUEV-bezogen; weil ich kann hier recht guenstig Material für etwas kriegen, was mir vage (!) schon ein bisserl laenger im Kopf rumspukt... und brauch daher ein paar Infos.

    Okay, momentan ist mir nur klar, daß das einzige, was vom TUEV nicht wirklich reglementiert ist, die Laenge des Schalthebels ist. Wie sieht es aber aus mit (Achtung, jetzt kommts. Nicht schreien! Ich hab ein Konzept im Kopf, das will raus...):


    Innenraum:

    1. Trinkhoernern, die zu Tuergriffen umgearbeitet wurden (Innenraum), sofern sie fest - und damit meine ich \"so fest wie die normalen Serien-Tuergriffe\" - mit der Tuer verankert (einlaminiert / geschraubt) sind?
    (wer nicht weiß, was ein \"Trinkhorn\" ist, er-bilder-googelt sich das bitte)

    2. Denselben Trinkhoernern, aufgeschnitten und seitlich zusammengesetzt, als Einfassung für den Innenrueckspiegel?
    (Gibts da irgendeine Reglementierung, wie *spitz* Dinge im Auto sein duerfen, die *nicht* direkt auf den Fahrer zeigen?)

    3. Verzierungen an A-B- und C-Saeule, die etwas groesser sind als die Serie, auflaminiert auf die Originalteile? Ich schreib hier grade nicht von \"die Sicht versperrend\", sondern von \"anders geformt, 2-3cm groesser in alle Richtungen\".
    Das ganze sollte auf GFK-Basis angefertigt werden; auflaminiert auf die Originalteile.

    4. Formaenderungen des Armaturenbretts // der Tuer- und hinteren Seitenverkleidungen in aehnlicher Weise wie in 3. angefuehrt?
    (Sollte m. E. nach kein Problem darstellen, wenn ich die einlaminierten TFTs einiger User im A-Brett so beschaue...)

    5. Gibts irgendeine Reglementierung dafür, wieviel Metall (Nieten - *stumpfe* Nieten!) ein Sitzbezug enthalten darf, sofern diese die eigentliche Form und Funktionsfaehigkeit dieses Sitzes nicht veraendern?

    6. Gibts Reglementierungen darueber, welche Form und welches Material Fensterkurbeln haben duerfen?
    Wenn ja, waere es erlaubt, die Form einer Serienfensterkurbel durch GFK zu veraendern?


    Außen:

    1. Wie reagiert der TUEV, wenn ich kleine Metallplaettchen (aka \"Ziernieten\"; 2-3cm Durchmesser; ca. 5mm stark) in meine Stossstangen, Tuergriffe und / oder (am Plastikteil) in meine Aussenspiegel fest einniete, sofern bei keinem dieser Teile die eigentliche Funktion eingeschraenkt / veraendert wird?
    (Zaehlt \"der Wagen wird dann aber mit den Plaettchen 1cm länger\" eigentlich als bauliche Veraenderung...?)

    2. Gibts eigentlich irgendwelche Reglementierungen für Cutouts in Metall und mit was diese unterlegt sind?


    Oehm... joa, ich glaub, das waers für den Moment, was ich so an Fragen habe...
    kann ja noch nachschieben, wenn mir noch was einfaellt...

    Sorry fuer die anfaenglich doofe Formatierung diese Beitrages; ich hoffe, ich hab es jetzt im Griff. Der Rechner hier ist superdoof.

  2. #2
    Sparsam ist Spaßarm! Admin
    Avatar von Amok
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    4.029
    Zitat Zitat von Noergli Beitrag anzeigen
    1. Wie reagiert der TUEV, wenn ich kleine Metallplaettchen (aka \"Ziernieten\"; 2-3cm Durchmesser; ca. 5mm stark) in meine Stossstangen, Tuergriffe und / oder (am Plastikteil) in meine Aussenspiegel fest einniete, sofern bei keinem dieser Teile die eigentliche Funktion eingeschraenkt / veraendert wird?
    Also ich hoffe, er ist bewaffnet und wird dich erschießen ... weil das was du da hast, ist definitiv nicht mehr heilbar ...

  3. #3
    rudissofa
    Gast
    Zitat Zitat von Noergli Beitrag anzeigen
    Ahoi ausm Urlaub, obwohl eben dort, haett ich da mal\\\'n paar Fragen TUEV-bezogen; weil ich kann hier recht guenstig Material für etwas kriegen, was mir vage (!) schon ein bisserl laenger im Kopf rumspukt... und brauch daher ein paar Infos.

    Okay, momentan ist mir nur klar, daß das einzige, was vom TUEV nicht wirklich reglementiert ist, die Laenge des Schalthebels ist. Wie sieht es aber aus mit (Achtung, jetzt kommts. Nicht schreien! Ich hab ein Konzept im Kopf, das will raus...):


    Innenraum:

    1. Trinkhoernern, die zu Tuergriffen umgearbeitet wurden (Innenraum), sofern sie fest - und damit meine ich \"so fest wie die normalen Serien-Tuergriffe\" - mit der Tuer verankert (einlaminiert / geschraubt) sind?
    (wer nicht weiß, was ein \"Trinkhorn\" ist, er-bilder-googelt sich das bitte)

    2. Denselben Trinkhoernern, aufgeschnitten und seitlich zusammengesetzt, als Einfassung für den Innenrueckspiegel?
    (Gibts da irgendeine Reglementierung, wie *spitz* Dinge im Auto sein duerfen, die *nicht* direkt auf den Fahrer zeigen?)

    3. Verzierungen an A-B- und C-Saeule, die etwas groesser sind als die Serie, auflaminiert auf die Originalteile? Ich schreib hier grade nicht von \"die Sicht versperrend\", sondern von \"anders geformt, 2-3cm groesser in alle Richtungen\".
    Das ganze sollte auf GFK-Basis angefertigt werden; auflaminiert auf die Originalteile.

    4. Formaenderungen des Armaturenbretts // der Tuer- und hinteren Seitenverkleidungen in aehnlicher Weise wie in 3. angefuehrt?
    (Sollte m. E. nach kein Problem darstellen, wenn ich die einlaminierten TFTs einiger User im A-Brett so beschaue...)

    5. Gibts irgendeine Reglementierung dafür, wieviel Metall (Nieten - *stumpfe* Nieten!) ein Sitzbezug enthalten darf, sofern diese die eigentliche Form und Funktionsfaehigkeit dieses Sitzes nicht veraendern?

    6. Gibts Reglementierungen darueber, welche Form und welches Material Fensterkurbeln haben duerfen?
    Wenn ja, waere es erlaubt, die Form einer Serienfensterkurbel durch GFK zu veraendern?


    Außen:

    1. Wie reagiert der TUEV, wenn ich kleine Metallplaettchen (aka \"Ziernieten\"; 2-3cm Durchmesser; ca. 5mm stark) in meine Stossstangen, Tuergriffe und / oder (am Plastikteil) in meine Aussenspiegel fest einniete, sofern bei keinem dieser Teile die eigentliche Funktion eingeschraenkt / veraendert wird?
    (Zaehlt \"der Wagen wird dann aber mit den Plaettchen 1cm länger\" eigentlich als bauliche Veraenderung...?)

    2. Gibts eigentlich irgendwelche Reglementierungen für Cutouts in Metall und mit was diese unterlegt sind?


    Oehm... joa, ich glaub, das waers für den Moment, was ich so an Fragen habe...
    kann ja noch nachschieben, wenn mir noch was einfaellt...

    Sorry fuer die anfaenglich doofe Formatierung diese Beitrages; ich hoffe, ich hab es jetzt im Griff. Der Rechner hier ist superdoof.
    hallo in den urlaub,
    ich weiss ja nicht wo du im urlaub steckst, aber kann es sein das du was falsches geraucht hast, oder deine wasserpfeife falsch rum brennt, oder du die falschen tabletten genommen hast,
    lass lieber die finger von den drogen *g*,

    anders kann ich deine überlegungen nicht nachvollziehen,

    nichts für ungut, trotzdem noch ein paar schöne tage zum abhängen .................

    rudissofa

  4. #4
    FinchenCorsa
    Gast
    Also ich habe das Gefühl das das ein sehr mittelalterliches Konzept ist was du da im Kopf hast und ich finde diese Idee gar nicht so doof!!!!!!!
    Denn es wäre doch jammerschade wenn alle Autos gleich aussehen würden und jeder den gleichen Geschmack hätte!!!!!!!
    Also ich glaube so wie du die Dinge beschreibst die du vor hast denke ich nicht das der TÜV da was gegen hat.

    Ich find deine Ideen,wenn sie wirklich gut umgesetzt werden wirlich toll (bin ja auch ein Mittelalterfan) und mal was ganz neues was noch keiner hat.Also zeigs denen die dich für nen Freak halten wie schön so was aussehen kann!!!!!

    Lieben Gruß Tanja

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