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Neon im Kofferaum
Hi,
ich weiß ja, dass Neon im Inneraum nd außen am Fahrzeug nicht erlaubt ist. Aber wie ist es wenn ich anstelle meiner alten Kofferaumbeleuchtung...die eh im ***** ist^^... eine Neonröhre reinbastle. Is das erlaubt oder erlischt damit auch meine Betriebserlaubnis vom Fahrzeug??
Hoffe ihr wisst da was.
Mfg Marco
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Das darfst du machen...wenn du eine Ablage drin hast und das Licht nur an geht wenn der Kofferraum auf ist!
Das Neon Licht darf nur nicht während der fahrt nach außenhin Sichtbar sein, so das du andere Verkehrsteilnehmer damit ablenken könntest!
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Hey danke für die Antwort!
Ja hab ne aBlage drin und ich wills auch an die Orginalleitung anschließen.
Grüße Marco
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Dann hast da keien Probleme
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Hey
wollt nur noch fragen ob des dann im Fußraum auch erlaubt is,
wenns am Türkontakt dran is, also dass nur angeht wenn die tür offen is?
Mfg Marco
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Ich denke mal das dürfte gleich sein wie im Kofferraum...
Bei uns in belgien ist es zumindest so erlaubt.
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das haut auch hin wenn du die tür aufmachst is auch erlaubt
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K danke...weil will acuh kein schlater reinmachen oda so..hab iwie dochn bisccehn schiss wegen versicherung nd allem weil wenn was is musse alles selba zahln oO
aba danke für die antworten
Grüße Marco
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Soviel ich weiß ist Einstiegsbeleuchtung erlaubt, Fußraumbeleuchtung nicht!
Was der Unterschied is kannste dir glaube denken!
Deine Variante wäre ersteres!
MfG
eX
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also woll scho auf da fahrerseite ne beleuchtung im fußraum nd auf da beifahrerseite a aba halt dass se nur angeht wenn die Tür auf is auf eina Seite halt...aba ich glaub ichw eiß wie dus meinst also müsstes gehn..außerdem steht auf den neonröhren : nur erlaubt wenn sie bei stehendem Kfz betrieben werden ...also ich amch die tür selten unterm fahrn auf xD
Grüße Marco
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