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Thema: Abgelaufenen Erste Hilfe Kasten verwenden ?

  1. #1
    Black-Bird
    Gast

    Abgelaufenen Erste Hilfe Kasten verwenden ?

    Hy
    Wollt mal Fragen ob man diverse Sachen aus nem abgelaufenen Erste Hilfe Kasten verwenden kann ?
    Oder besser gesagt was kann denn an so nem Zeug ablaufen ?
    So Mullbinden und verpackte großflächenpflaster und das ganze Zeug kann man doch normalerweise noch gebrauchen oder ?

    Weis da jemand bescheid ?

  2. #2
    TeenTigra
    Gast
    Wenn du das Zeug in die Apotheke bringst tun die auch nie was auswechseln und sagen nur ist noch gut und machen dir nen Aufkleber drauf geprüft am blablabla..

    Es geht ja haubtsächlich drum das das Zeug einigermassen steriel ist, aber wenns richtig richig schlimm ist nützt der olle Kasten leider auch nicht sehr viel

  3. #3
    Sparsam ist Spaßarm! Admin
    Avatar von Amok
    Registriert seit
    09.05.03
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    4.029
    Ich hab schon die Erfahrung gemacht, dass die Pflaster bei abgelaufenen ErsteHilfeKästen nicht mehr richtig kleben. Kommt wohl durch die hohen Temperaturen im Sommer ...

  4. #4
    TeenTigra
    Gast
    Ich hab da nur son "Endlos" Klebrollenpflaster drinen mit so extra unterlagen keine einzelnen Pflaster das hat immer recht gut geklebt...

  5. #5
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    17.06.03
    Beiträge
    6.984
    Neuen Kaufen, für 10 Euro, an sowas würd ich ned geizen - aber den alten kann man immernoch in die Werkstatt stellen.

    Hauptproblem sind echt die Pflaster, sowie die Sterilität. Wobei letzteres eh Nebensächlich ist.

  6. #6
    sensation-white
    Gast
    ich als geschulter sanitäter seh das so:


    wenn da so ne offene wunde vor sich hinspritzt ist die sterilität in ERSTER linie wirklich egal. hauptsache man bindet das ab.
    blutfluss wäre somit gestoppt und die erste hilfe geleistet.
    nun kommt die sterilität ins spiel.

    blutvergiftung durch insterile mullbinden sind auf den ersthelfer zurück zu führen. ich glaube, wenn die insterilität durch abgelaufene mullbinden verursacht wurde (was ja eigtl trotzdem net so möglich ist, dasses zur blutvergiftung kommt), ist das sogar ne strafe und man muss blechen, da ein altueller erste hilfe kasten ja pflicht ist.

    aber ein autounfall mit offener wunde ist selten dreckfrei und da kann dann auch ne abgelaufene binde drauf ^^

  7. #7
    Black-Bird
    Gast
    Das war ja meine Frage weil ich eben einen alten hab den ich gern in die Halle stellen will aber ich wollt nur vorher mal wissen ob oder was daran ablaufen kann.

  8. #8
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    Zitat Zitat von sensation-white Beitrag anzeigen
    ich als geschulter sanitäter seh das so:


    wenn da so ne offene wunde vor sich hinspritzt ist die sterilität in ERSTER linie wirklich egal. hauptsache man bindet das ab.
    blutfluss wäre somit gestoppt und die erste hilfe geleistet.
    nun kommt die sterilität ins spiel.

    blutvergiftung durch insterile mullbinden sind auf den ersthelfer zurück zu führen. ich glaube, wenn die insterilität durch abgelaufene mullbinden verursacht wurde (was ja eigtl trotzdem net so möglich ist, dasses zur blutvergiftung kommt), ist das sogar ne strafe und man muss blechen, da ein altueller erste hilfe kasten ja pflicht ist.

    aber ein autounfall mit offener wunde ist selten dreckfrei und da kann dann auch ne abgelaufene binde drauf ^^

    Ich weiss zwar ned wer Dich geschult hat, aber Offensichtlich hast Du da gepennt. Der Ersthelfer wird unter keinen Umständen belangt, sofern er nicht mutwillig gehandelt hat! Selbst wenn Du es verschlimmbesserst, wirst Du nicht bestraft!


    Das ganze ist deshalb so, weil sich ja sonst niemand helfen trauen würde.

    Ein Aktueller Erste-Hilfe kasten ist Pflicht, aber es ist auch Deine Pflicht jemand mit nem abgelaufenen Kasten zu verarzten!

    Dürfte ich erfahren, was für eine "Vorbildung" Du hast?

    Rettungssantitäter, Rettungsassistent, Notarzt?

  9. #9
    B4D_Dr1ft
    Gast
    Also ich hab den aktuellen immer im auto und den alten....

    weil man weiß nie was passiert und wenn wirklich mehr verletzte als erstehilfe krams da ist... dann nehm ich lieber noch den abgelaufen zur hilfe als wenn ich da irgend wen verbluten lasse....


    und selbst wennn es zurblut vergiftung kommt die verläuft auch nicht mehr immer tödlich....


    Edit: hab grad mit nem kollegen getelt der is Sani beim bund gewesen und jetzt Rettungs sanni beim roten kreuz mit X ausbuildungen usw bin da nie ganz durch gestiegen der hat auf jeden fall ahnung der meinte auch selbst wenn man was falschmacht unbewusst und der patient stirbt... und man es mit richtiger behandlung verhindert hätte wird man nicht belangt es sei denn man machts mutwillig...


    aber vom abbinden wird in den Erste hilfe kursen wohl mitlerweile abgeraten weils zu oft falsch gemacht wird man soll die wunde nur noch abdecken pressen und aus hilfe warten...

  10. #10
    laut TÜV letztem Jahr wurde das Gesetz wohl gekippt, es ist nur noch Pflicht einen Verbandskasten dabei zu haben, egal wie alt!

    Es sollte aber selbstverständlich sein das dieser aktuell ist, jedoch ist es tatsächlich keine Pflicht mehr das dieser noch "Haltbar" ist.

    Ich hab das im ~März/2006 erfahren, auch bei ner Polizeikontrolle und HU dürfen die nix mehr bemängeln.

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