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Thema: Wie lange kann man vom Kaufvertrag zurücktreten?

  1. #1
    Tigrafahrer25
    Gast

    Wie lange kann man vom Kaufvertrag zurücktreten?

    Hallo Zusammen!
    Hab ein Problem. Hab mir letzte Woche Freitag einen Wagen gekauft.
    Mit Finanzierung usw. Gestern hat mich der Händler angerufen, das
    ich die Papiere zum Anmelden abholen kann.

    So, bin dann heute zu meinem Großvater, weil ich auf seinen 30 % fahren
    wollte. Wenn ich mit meinen Prozenten fahre muss ich bei Vollkasko
    230 € im Monat bezahlen.

    Hab dann aber eben erfahren das mein Großvater seine Prozente an
    meine Tante gegeben hat.

    Jetzt kann ich mir den Wagen leider nicht mehr leisten. Müsste 309 €
    im Monat an Rate zahlen und dann noch 230 € nur für Versicherung.
    Das haut leider nicht hin.

    Hab jetzt in meinem Darlehnesvertrag gelesen, dass ich 2 Wochen nach
    Unterzeichnung zurücktreten kann vom Darlehnensvertrag. Jetzt
    weiss ich aber nicht wie das mit dem Kaufvertrag vom Wagen ist.
    Hab ich da auch die 2 Wochen?

    Bitte schnell helfen. Bin ein wenig am verzweifeln.

    Gruß

  2. #2
    RaZoR666
    Gast
    Sry, aber warum fragst du deinen Opa nicht vorher?

  3. #3
    Tigrafahrer25
    Gast
    Mein Opa war im Urlaub und meine Oma war sich 100% sicher,
    dass er seine Prozente selbst noch hat.
    So, das zum einen und zum anderen war das keine Antwort auf
    meine Frage und hilft mir absolut nicht weiter.

  4. #4
    chris
    Gast
    Hi!
    Von einem normalen Kaufvertrag nach §433 BGB kannst du leider gar nicht zurücktreten - es sei denn, einer der Anfechtungsgründe nach §119 BGB ist gegeben. Das wird aber bei dir nicht der Fall sein, da du zum Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung diese auch mit genau dem Inhalt abgeben wolltest.

  5. #5
    vollkommen richtig.

    Von einen gewöhnlichen Kaufvertrag kannst du nicht zurücktreten, es sei denn dieser ist fernmündlich abgeschlossen worden, was aber bei dir nicht der fall ist.

    Tipp: Hol dir die Prozente von der Tante, oder lass es als deren zweitwagen laufen.

    Wenn du gut mit den Händler reden kannst, kannst ihn ja versuchen zu überreden, das rückgängig zu machen, aber gesetzlich ist er nicht dazu verpflichtet und ich denke schon allein wegen den grund der versicherung wird er nicht von seiner provision zurücktreten und auch sich den ganzen aufwand nicht antun.

    Das ist nicht mal eben so ne Storno taste drücken, da ist der verkäufer eine Zeit lang beschäftigt, in der er gut andere Autos verkaufen kann.

    PS: bevor due die gesetzbücher rausholst. die anfechtungsgründe, brauchst du nicht nachschlagen, das bringt dir in deinen fall nichts.

    Im zweifel wird der Händler sagen: kauf den Wagen und versicherere ihn nicht, sondern lass den paar jährchen stehen, oder nehm nur Haftpflicht Versicherung.

    War es ein Neuwagen, oder was gebrauchtes?

  6. #6
    hi,

    schaue doch mal in deinen kaufvertrag? hast du das auto bei einem opelhändler erworben? dann müsstest du 2 wochen lang zurück treten können, zumindest ist es bei mir so gewesen, daher musste ich noch unterschreiben, dass ich für evtl verluste aufkomme. also wenn ich den wagen zugelassen hätte und ihn innerhalb der zwei wochen frist wieder abgegeben hätte, dann hätte ich für den wertverlust, der b. b. durch einen weiteren halter im brief entsteht, aufkommen müssen.

    gruss frank

  7. #7
    Tigrafahrer25
    Gast
    Hallo zusammen,

    also ein Kumpel meinte, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann,
    weil ich den Darlehnensvertrag auch beim Händler unterschrieben habe
    und somit würde der Kaufvertrag in Zusammenhang mit dem
    Darlehensvertrag stehen.

    Im Darlehensvertrag steht ja das ich 2 Wochen widerrufen kann.
    Weiss einer, ob das so stimmt?

    Also er hat mir das halt so erklärt, dass das ein "Koppelvertrag" ist,
    also Darlehens- und Kaufvertrag beim Händler und somit würde der
    Darlehensvertrag (in dem der Widerruf steht) auf den Kaufvertrag
    übergreifen.

    Gruß

  8. #8
    Senior
    Registriert seit
    22.09.04
    Beiträge
    418
    Ruf doch einfach mal bei dem Händler oder deiner Tante an..

  9. #9
    Hi,


    unabhängig davon denke ich das wenn man in Ruhe mit allen Beteiligten redet und offen ist ob Tante; Händler etc. dann kommt auch auch ne Lösung raus, weil ich denke Tigrarfahrer25 Du willst Dein Auto doch haben .
    Also drauf los mal mit Tante geredet und es gibt sicher eine Lösung !


    lieben Gruß Sepp

  10. #10
    R4MP
    Gast
    Also bei den Darlehensverträgen in Verbindung mit dem Kaufvertrag des Autos ist die Grundvorraussetzung das die Auszahlung der Darlehenssumme ausgeführt wird! Wird aber vom Darlehensvertrag zurückgetreten, dann ist der Kaufvertrag nichtig!

    Wichtig imemr das Kleingedruckte lesen! Meist wird eine Aufwandsentschädigung fällig! Wichtig vor allem vorher alles Abklären!

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