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Thema: Fahrzeugverkauf

  1. #1
    sensation-white
    Gast

    Fahrzeugverkauf

    Morgen wird mein Auto verkauft.
    Habe es heute abgemeldet.

    Habe zum Verkauf einige Fragen, da ich das das erste Mal mache.


    1. Das Fahrzeug ist auf meinen Vater angemeldet/er steht im Brief und im Schein. Darf ich das Auto dann überhaupt verkaufen, bzw in den Kaufvertrag meinen Namen schreiben und auch unterschreiben?
    2. Kaufvertrag - woher beziehe ich diesen am besten? ADAC? mobile?
    3. Welche Unterlagen bekommt der Käufer von mir? Fahrzeugbrief und - schein, Kopie, oder Original des Kaufvertrages? Vom Abmelden habe ich nur ein Quittung über die 5,60eur bekommen, davon dann wohl nichts?! Ja, und dann halt das Fahrzeug =)
    4. Ich finde meine Unterlagen über HU und AU nicht - sind diese zwingend erforderlich? Der Wagen hat seit März diesen Jahres keine HU und AU mehr - muss also so oder so neugemacht werden.
    5. Auf was muss ich beim Ausfüllen des Kaufvertrages achten? Muss ich auch Mängel wie "Rost am Radlauf", "Blinkerbirne defekt" reinschreiben?
    6. Wie läuft so ein Verkauf ab? Der Käufer schaut sich den Wagen an, unterschreibt den Vertrag, dann mache ich eine Kopie, dann gibt er mir das Geld und ich gebe ihm die Dokumente und die Schlüssel?!
    7. Was ist sonst noch beim Verkauf zu beachten und was ist besonders wichtig?

    Wäre super, wenn ihr mir schnell antworten könntest!

    Danke schonmal im Voraus!

  2. #2
    beim kaufvertrag gibts keine kopie. man fertigt 2 originale an. die beide original unterschrieben werden.

    hu und au unterlagen brauchste keine wenn die eh abgelaufen sind. sonst schon!

    und ja du darfst das auto verkaufen in deinem namen. mach zuerst einfach ein kaufvertrag mit deinem vater in höhe von symbolischen 1 euro. so das dir das auto dan auch rechtlich gehört und du der eigentümer bist.

    kaufverträge gibts wie sand am meer welchen du nimmst is egal ob mobile adac oder sonstige.

    der käufer bekommt schein, brief und fahrzeug. möglich auch abmeldebestätigung.

    die mängel solltest du sachgemäß festhalten. möglich ist aber auch im vertrag einfach nur den satz "Mängel wie besprochen und gesehen" reinzuschreiben wenn du bei der besichtigung die mängel mit dem käufer durchgehst. größere sachen wie motor defekt oder so sollte man aber auch schriftlich festhalten.

  3. #3
    Senior Super-Moderator
    Avatar von HoLLe
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    1.858
    einfach mal kurz auf die adac seite schauen. da steht alles wichtige
    und zudem sind das auch verbindliche aussagen

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