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Thema: Beleuchtung ?

  1. #1
    Patrick 606
    Gast

    Question Beleuchtung ?

    Moin

    Also habe da mal ne frage habe bei mir im Corsa
    son bissen was ein gebaut Fußraumbeleuchtung
    und beleuchtete Türgriffe beides über die Deckenleuchte
    geklemmt also wenn ich die Tür auf mache leuchtet beides
    oder wenn ich den Wagen über die Fernbedienung auf schlisse !?
    ist das legal oder net ?

    thx schon mal im Voraus

  2. #2
    moin,

    mein Wissensstand ist so: Es darf kein Licht nach außen scheinen und den Verkehr blenden.
    Ansonsten ist dieses Thema Auslegungssache...
    ich hab auch ne Fußraum- und Ausstiegsbeleuchtung in den Türen. Tüv is erst nächstes Jahr, mal gucken, was der dazu sagt...

  3. #3
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Avatar von FTBerlin
    Registriert seit
    18.12.03
    Beiträge
    1.233
    esw ird sich sicherlich keiner über so eine schaltung beschweren wenn andere verkehrsteilnehmer nicht belästigt bzw abgelenkt werden können...
    ansonsten bemühe doch einfach mal die suche, da dieses thema auch schon x mal besprochen wurde....

  4. #4
    yakoli
    Gast
    Meine Corsas sind mit Fussraumbeleuchtung auch ohne Anstand durchn TÜV gekommen.

    Wie schon erwähnt - solange nichts nach aussen strahlt und andere geblendet / abgelenkt werden ist das alles kein großes Diskussionsthema fürn TÜV - wenn alles im Rahmen bleibt.

  5. #5
    kieler-corsa
    Gast
    mein letzter wagen hat durch die fußraumbeleuchtung blau geleuchtet wie ein ufo. sah nachts echt geil aus. hab dann mein tacho runter geregelt da es echt extrem war beim fahren nur mein tacho war dann zu dunkel

  6. #6
    Patrick 606
    Gast
    War Anfang des Jahres zum Tüv
    Da der Tüv Fällig wahr 2 Jahre rum
    Der Tüv- Mensch hat sich alles penibel angeschaut gerade meine
    Ganzen Beleuchtungsumbauten.
    Alles Ok sagt er hat mich direkt Drauf Angesprochen.
    So wie das geklemmt ist kann keine was sagen meinte er.

  7. #7
    Marci2801
    Gast
    ja hab da nochmal ne frage...also wenn ich die fußraumbeleuchtung über nen extra schlater an und aus machen kann ??? is das dann auch noch okay oder schon wieder verboten

  8. #8
    Ghost
    Gast
    @ Marci2801, nein es ist nicht verboten. Darft dir gerne Schalter dafür einbauen. Wie alle schon gesagt haben : Alles was unterhalb der Scheiben ist kann problemlos verbaut werden (solange es nicht übertrieben nach aussen leuchtet)
    Mit der Ausstiegsbeleuchtung siehts da schon wieder anders aus. Selbst wenn sie nur bem Türen öffnen und schliessen angeht. Im öffentlichen Strassenverkehr ist eine nicht Serie Aussenbeleuchtung unter dem Fahrzeug nicht zulässig. (Aussage Tüv Süd)
    Also wenn überhaupt weisses Licht dafür verwenden dann sagt denk ich mal keiner Was. Nur bei Blau, Rot etc wird das wie eine Unterbodenbeleuchtung behandelt. Uns damit es jetzt nicht wieder ausartet: UB sind komplett nicht mehr legal, auch wenn man es mit irgendwelchen Realis bla bla geschaltet hat. Es ist eine Bauliche Veränderung am Fahrzeug, welche keine Erlaubniss hat, rigendwelche Lichter UNTER das Auto zu bauen. Hoffe ist verständlich so.

    Mfg Michi

  9. #9
    Patrick 606
    Gast
    Also ich war an Anfang des Jahres zum Tüv

    Hab Fußraumbeleuchtung in Blau (Vorne und Hinten)
    und auch die Türgriffe in Blau (außen)
    Sonnst auch noch einiges an den Amateuren verändert.

    Selbst mein Schaltknauf ist OK das ja auch das

    Schalt Schema mit Leuchte.


    Er hat sich das alles penibel angeschaut und von mir erklären lassen
    Und sagte später zu mir so wie das alles ist ist es OK.

    Hat mir noch ein Paar Tipps gegeben wegen Unterbodenbeleuchtung und so.
    Hab Tüv ohne Beanstandungen bekommen.
    Scheiben Tönung und ESD war auch alles io.


    Seit dem fahr ich immer zu ihm wenn ich Fragen habe.

  10. #10
    Senior Lebt im ForumLebt im Forum
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    11.07.05
    Beiträge
    5.180
    welcher tüver is das ? der aus neuburg ?

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