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Thema: 40mm tiefer mit Front-Spoiler und Cupschwert - TÜV-Probleme?

  1. #1
    Anonymous
    Gast

    40mm tiefer mit Front-Spoiler und Cupschwert - TÜV-Probleme?

    Hallo Leute,

    habe an meinem Tigra vorne nen fetten Spoiler dran und das Cup-Schwert. Habe mir jetzt 40mm Federn besorgt, die ich in den nächsten Tagen einbauen wollte.
    Momentan habe ich ca. 8-9cm Bodenfreiheit am Schwert vorne.
    Den Spoiler/Schwert habe ich im Fahrzeugschein eingetragen, und kann es somit auch kaum "schnell mal" abschrauben, wenn ich zum TÜV fahre, nachdem die Federn drin sind.

    Die Frage ist nun, was tun ?? Bekomm ich die Federn durch den TÜV, wenn der Spoiler vorne dran ist oder gibts Probleme ? Wie ist das eigentlich, wenn ich das Teil doch abschraube und sage, es wäre in der Reparatur, wenn ich zum TÜV fahre ?

    Wie schnell sollte ich eigentlich zum TÜV fahren, nachdem die Federn drin sind ? Wenn ich die am Donnerstag einbaue und es am Freitag nicht mehr zum TÜV schaffe...Wollte ja auf das Forumstreffen nach Weiterstadt fahren mit der Tieferlegung. Glaubt ihr das es schlimm ist, wenn ich bis Montag ohne TÜV-Prüfung rumfahre ?

    Bis dann
    Thorsten

  2. #2
    -Frank-
    Gast
    Wenn du nicht erwischt wirst und keinen Unfall baust, ist das nicht schlimm. Wär mir aber zu riskant... im worst casen fährst du nämlich ohne Betriebserlaubnis und bleibst ggf. dein Leben lang auf Versicherungskosten und Strafe sitzen. Du mußt normalerweise unmittelbar nach dem Umbau zum TÜV. Ist die Betriebserlaubnis erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen nach § 28 zu führen.

    Die Bodenfreiheit ist übrigens uninteressant bei der Tieferlegung. Die TÜVer berufen sich zwar des öfteren auf eine EG-Richtlinie, die früher von 12cm und in aktueller Ausgabe von 8 cm Bodenfreihet sprechen, dies ist aber keine rechtsgültige Vorschrift der STVZO. Natürlich wirst du einen schweren Stand haben, wenn der Prüfer auf dieser Richtlinie besteht und dir das nicht eintragen will.... meist hilft aber ein freundlicher Hinweis auf die Rechtslage. Geprüft wird aber neben dem ordnungsgemäßen Einbau imho auf jeden Fall auch die Mindesthöhe von 50cm vom Boden bis Scheinwerferunterkante und die Freigängikeit der Räder in den Radkästen!

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