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Thema: PREIS Motoreintragung C20NE

  1. #11
    insane
    Gast
    Es muss bei Dir fast alles neu geprüft werden.
    Auspuff in Verb. mit Motor,
    Fahrwerk in Verb. mit Motor...
    Ggf. Reifen/Räder wegen veränderter Achslasten ebenfalls...

  2. #12
    hm evtl mag meine Theorie ja nicht richtig sein, aber dafür ist es ja auch nur ne vermutung..

    Ich habe mich der sache mal ein wenig eingelesen und wage nun mal folgende sehr weit aus dem Fenster gelehnte theorie!

    KEINE SOLLTE HIER NUN VERÄRGERT WERDEN ODER GLEICH AUS ALLEN ROHREN LOS FEUERN....

    DANKE


    Tüv Nord sagt:
    Änderungsabnahmen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO
    Nach der Montage von Tuningteilen mit Teilegutachten müssen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure prüfen, ob die Teile an Ihrem Fahrzeug richtig montiert wurden und die vorgegebenen Beschränkungen oder Auflagen eingehalten werden. Hierüber erhalten Sie anschließend eine Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus („Anbaubescheinigung“).

    Bei ABE oder ABG ist eine Änderungsabnahme nur dann erforderlich, wenn sie in der Genehmigung gefordert wird. Sofern dies nicht der Fall, genügt es, wenn Sie die ABE / ABG zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitführen. Ist eine Änderungsabnahme erforderlich, muss Ihre nächste Fahrt nach dem Einbau des Tuningteils dann zum Sachverständigen oder Prüfingenieur führen.

    Für Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung benötigen Sie in der Regel keine Änderungsabnahme. Wir empfehlen Ihnen, die Genehmigungsunterlagen bzw. die Einbauanleitung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen, zumindest aber aufzubewahren.
    Quele: http://www.tuev-nord.de/21749.asp
    Das alleine Reicht für unseren Umbau auf C20NE oder C20XE ja nicht mehr... dürfte klar sein...

    Wann ist eine Einzelabnahme notwendig (Gutachten nach § 21 i.V.m. § 19 (2) StVZO)?
    Sie wollen mehr Individualität? Sie wollen mehrere Tuningteile, die sich gegenseitig beeinflussen, ohne eine entsprechende Freigabe in den Prüfzeugnissen miteinander kombinieren? Sie sind stolzer Besitzer eines eigens für Sie hergestellten oder umgebauten Einzelstücks?

    In diesen Fällen ist eine Begutachtung gemäß § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Lassen Sie sich bei umfangreichen Umbauten vorab von Ihrem Sachverständigen beraten, ob das geplante Tuning genehmigungsfähig ist und mit welchen Begutachtungskosten Sie rechnen müssen.
    Quelle:http://www.tuev-nord.de/21749.asp
    so weit so gut.

    nun heißt es dort ja, das eine Einzelabnahme nach §21 in Verbindung mit §19 (2) notwendig ist, wenn man was individuelles oder eigens für "mich" angefertigtes prüfen lassen will. da passt der Umbau auf C20NE ja schon mal rein...

    gehen wir mal weiter was denn nun genau in den entsprechenden paragraphen steht.

    §19 (2) laut StVZO
    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1.
    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.
    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.
    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    [....]
    Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__19.html
    also mein Fahrzeug entspricht nach dem Umbau durch den C20NE oder XE Motor oder welchem 2 Liter auch immer ja nicht mehr der eigentlichen Betrieberlaubnis. (passt zu Punkt 1. und 3. würde ich sagen)
    Klar das da nun eine Prüfung durch den Tüver nach §21 notwending ist.
    doch was sagt denn der §21 nun genau?

    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
    Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.
    Quelle:http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__21.html
    so also der Text sagt ja nur aus das ein FZ welches nicht zu einem (bereits) genehmigten Typen gehört, einer erneuten Prüfung durch den Tüver unterzogen werden muss.

    Spinnen wir das ganze doch mal weiter.
    Motor umgebaut, Bremse umgebaut, ein (sicheres) Fahrwerk verbaut, Auspuff meinetwegen Gruppe A.


    Gehen wir mal nach meinen Vorraussetzungen. Gruppe A bereits eingetragen, Fahrwerk eingetragen, große Bremse montiert, große reifen die auch auf die Bremse passen bereits eingetragen.
    Nun müsste doch für den TÜVer die Prüfung dieses eines Fahrzeuges folgendes gemacht werden:

    Er guckt ob Motor und Getriebe wieder am richtigen Platz sind, und ob alles fest ist, eben so das halt keine gefährdung für den Straßenverkehr ist.
    Er macht eine neue AU, da er ja sehen muss ob der Motor noch die Abgasnorm des Motors einhält. Er wird sich sicherlich nochmal die Reifen und die Bremse angucken und wenn er nicht wirklich sooo viel Ahnung davon hat welche Bremse nun auf nem Corsa war und er sie nicht nach misst, könnte es Ihm ja nicht mal sonderlich auffallen das ne andere drauf ist... Eben weil die Reifen/Felgen schon eingetragen sind.

    Nun sehe ich es so das der TÜVer EINE Begutachtung des gesammten Fahrzeuges nach §21 gemacht hat und trägt dann eben die Änderungen ein. Da wäre anderer Motor, evtl andere Bremse... Und wird dann höchstwahrscheinlich die alten Eintragungen wieder übernehmen.

    nun sagen einige evtl ja wenn er das so eintragen will ändert sich aber ja auch was an der abgasnorm und er könnte eben genau für diesen Umbau ein Abgasgutachten verlagen. Wir wissen aber ja nun alle das es sinn macht die Abgasanlage weitestgehend vom Spender Motor und FZ zu verbauen. In Punkto Kat usw. Ich meine nun nicht die runterstufung einer Abgasnorm sondern einfach erstmal nur die Abgaswerte des Motors, diese verbessern oder verschlechtern sich ja nicht nur weil nun am Motor eine Corsa Karosse sitz. Und ob sich die Werte nun wirklich verbessern/verschlechtern nur weil es eine Gruppe A von nem Corsa ist und eben keine vom Calibra, Astra, etc. das lasse ich nun mal so dahin gestellt.

    Nun kostet die Überprüfung nach §21 (VOLLGUTACHTEN) laut TÜV Nord im teuersten Falle 91,27. Nirgends ist angeben wie viel der Tüver denn nun in den Papieren umschreiben darf/kann/soll/muss.
    Quelle: http://www.tuev-nord.de/downloads/TP-Gebuehren_PDF.pdf

    da verstehe ich ehrlich noch immer nicht wie die Prüfer da auf solche Summen kommen von 250-500 Euro, denn diese Preise habe ich schon alle hier und dort gelesen oder gehört?!

    Ich betone nochmal es ist nur eine Vermutung oder ich bin zu doof, aber es handelt sich doch hier um EINE Begutachtung des gesammten Fahrzeuges in dem aktuellen Zustand mit dem momentan verbauten Teilen. das sagt ja auch der §21 so aus...
    Warum wird dann vermutlich alles einzelnberechnet von den Halbgöttern in den blauen Kitteln?

    was wäre denn später wenn ihr z.b. alles eingetragen habt, und ihr dann weil die alten Stoßdämpfer kaputt sind, ein neues Fahrwerk mit den gleichen Daten nur ben von nem anderen Hersteller einbaut? Also vorher 40/40 weitec und das neue 40/40 aber von saxx oder so. dann dürfte es euch streng genommen kein TÜV Prüfer eintragen, da das FW ja nicht auf den Motor passt und in dem Zusammenhang kein ABE oder Teilegutachten mehr greift. Wäre dann wieder eine komplette Abnahme nach §21 fällig? Oder trägt euch der TÜVer das dann mit dem Gutachten ein und berchnet nur ca 50 Eus für ne normale Eintragung nach §19?

    Von daher finde ich die begründung des hohen preises der Eintragung recht schwammig, nur weil man vorher sagt, der Motor ist ja nicht für das FW oder diese Auspuffanlage gemacht und die preise staffeln sich dann...

    ich betone nochmals es geht hier ja um EINE begutachtung laut §21, wo so dem normalen ungeschulten Auge nicht ersichtlich ist, wie viel geprüft wird, und was dann in den entsprechenden Papieren alles umgeändert werden kann/darf/soll/muss.

  3. #13
    Ich kam mit ca. 115€ aus. Aber das scheint ja echt von Prüfer zu Prüfer und von Tüv zu Tüv unterschiedlich zu sein.

  4. #14
    Senior
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    Beiträge
    872
    ich versteh nit warum man 2 seiten schreibt und vermutungen aufstellt etc. anstatt einfach den telefonhörer zu nehmen dort anzurufen und mal zu fragen was es kostet und wie sich die kosten zusammen setzen.
    voheriges abklären mit dem prüfer hilft übrigens auch bei der späteren eintragung..

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