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Thema: abgekratztes Kennzeichen am Auto erlaubt?

  1. #1
    Cleaned-LET
    Gast

    abgekratztes Kennzeichen am Auto erlaubt?

    Moin

    Habe hier gerad ne kleine Diskussion gehabt, und zwar:

    Ich habe am Corsa Saison Kennzeichen dran, hinten ist es fest am Fahrzeug verschraubt mit 04-10 Kennung. vorne habe ich das selbe Kennzeichen, jedoch ohne Siegel und ohne 04-10 Kennung an der Stoßstange montiert, da es dort sonst sehr leer und irgendwie scheiße aussieht. ich habe aber das Kennzeichen mit Siegel und 04-10 Kennung in der windschutzscheibe liegen, damit keiner glaubt, mein FZ ist abgemeldet oder sonst was.

    Das Kennzeichen an der Stoßstange, ohne Siegel ist identisch mit dem derzeit angemeldeten, nur halt ohne Saison Kennung.

    Es dient ja nur dem Autofahrer und Blitzer, das Fahrzeug zu identifizieren. Das kann man ja problemlos, da es ja das selbe Kennzeichen ist. Und um zu belegen, dass das FZ angemeldet ist, liegt das andere in der windschutzscheibe.

    Die Grünen hier vor ort sagten mir, dass es ok ist, da ja alles die selben Kennzeichen sind und das angemeldete in der Scheibe zu erkennen ist. Man muss halt nur das Kennzeichen vorne fest am fahrzeug verschrauben, so dass es jeder sehen kann. das ist es ja auch, nur halt ohne plakette.

    mich schreibt heute der kreis an, dass das ganze nicht erlaubt wäre. ich seh jedoch keinen sinn darin, weil es ja im endeffekt doppelte erkennungschancen gibt, wenn ich vorne 2 kennzeichen habe!?

  2. #2
    Fummy
    Gast
    Warum schraubst du net einfach das richtige Kennzeichen hin???

    Ich kanns ja verstehen wenn man´s vorne clean haben will, aber du hast ja eh n Kennzeichen vorne dran...aber warum schraubst du da eins ohne Stempel hin und legst das mit Stempel ins Auto???

  3. #3
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    Das is verboten,mann muss vorne und hinten "gültige" kennzeichen haben

    und wenn ein fahrzeug als saison gemeldet ist,ist ein kennzeichen ohne kennung "nicht gültig"


    windschutzscheibe ist eh verboten


    also du hast ein schild in der scheibe -> eh ungültig

    und du hast ein schild ohne saisonkennung vorne an der richtigen stelle -> ungültig


    sprich du fährst vorne ohne zulässige beschilderung deines fahrzeugs



    hab das ganze auch hinter mir da ich damals am a corsa ne cleane rs front dran hatte

  4. #4
    misterjack
    Gast
    Alleine schon nach http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm Abschnitt 6. Plaketten unzulässig. Ein Kennzeichen hinter der Windschutzscheibe ist irrelevant, da dies rechtlich kein zulässiger Ort für Kennzeichen ist.

  5. #5
    Cleaned-LET
    Gast
    Zitat Zitat von Fummy Beitrag anzeigen
    Warum schraubst du net einfach das richtige Kennzeichen hin???

    Ich kanns ja verstehen wenn man´s vorne clean haben will, aber du hast ja eh n Kennzeichen vorne dran...aber warum schraubst du da eins ohne Stempel hin und legst das mit Stempel ins Auto???

    weil das mit plakette ein 80er kennzeichen ist und einfach nur scheiße in der mitte aussieht. daher ist mein alter 32er kennzeichen da in der mitte dran.

    hmm, dann muss ich mir mal irgendwas einfallen lassen, doof...

  6. #6
    könnte wenn er wollte Admin
    Avatar von Capu
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    Basti und MisterJack haben vollkommen recht... So wie du es jetzt hast ist es quasi doppelt ungültig... ;-)
    Also jeder "Tatbestand" für sich ist ungültig und machts im zusammenspiel zwar nicht schlimmer, aber auch nicht besser...

  7. #7
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Avatar von TBX
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    4.536
    wie isn das dann mit fahrradträgern geregelt? da wird ja auch das eigentliche verdeckt und hinten dran hängt das gleiche nochmal, aber ohne plaketten.
    da is ja dann von außen auch nur das "nachgemachte" sichtbar.

  8. #8
    Senior Süchtig!!!!Süchtig!!!!
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    Zitat Zitat von TBX Beitrag anzeigen
    wie isn das dann mit fahrradträgern geregelt? da wird ja auch das eigentliche verdeckt und hinten dran hängt das gleiche nochmal, aber ohne plaketten.
    da is ja dann von außen auch nur das "nachgemachte" sichtbar.
    ja aber soweit ich weiss muss man dann das saison nachmachen


    oder wenn mich net alles täuscht muss man mittlerweile das gültige immer sichtbar anbringen

  9. #9
    misterjack
    Gast
    Zitat Zitat von TBX Beitrag anzeigen
    wie isn das dann mit fahrradträgern geregelt? da wird ja auch das eigentliche verdeckt und hinten dran hängt das gleiche nochmal, aber ohne plaketten.
    da is ja dann von außen auch nur das "nachgemachte" sichtbar.
    http://bundesrecht.juris.de/fzv/__10.html

    § 10 Abs. 8 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

    (9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein.

  10. #10
    Paddy 16V Sport
    Gast
    Man muss das Gültige an den Fahrradträger machen, soweit ich weiß. Und dann reicht das, man braucht kein 2(außer Vorne natürlich). Zumindest erzählen einem das hier die Grünen....

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