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Thema: Vollschalensitze

  1. #1
    Bluelight
    Gast

    Vollschalensitze

    Tach auch !

    habe da mal ne generelle Frage zum Thema Vollschalensitze und die Freunde vom TüV.

    Ich habe die Sparco Evo 2 drin und die Sparco Alu-Winkel und Konsole.

    Wer hat sowas schon eingetragen oder hat der TüVi was gesagt und wer kann mir noch tips dazu geben das ich die Teile eingetragen bekomme !?!?!??!


    Danke mal im vorraus

  2. #2
    Skar
    Gast
    Ich hatte im Kadett mal Recaro Vollschalen, damit bin ich zum Recarohändler, die haben das verbastelt und eintragen lassen, natürlich als 2Sitzer dann.

  3. #3
    Anonymous
    Gast
    Was hat der Spaß gekostet?

  4. #4
    Anonymous
    Gast
    Ich hab die Sparco Sprint drin mit Sparco Adapterwinkel und hab die eingetragen bei 2ten Anlauf.der erste Prüfer wollte nicht weil die Kein Lehnenversetllung haben

  5. #5
    Bluelight
    Gast
    Tach auch !

    das verstehe ich sowiso nicht das mit der rückenverstellung - ein Prüfer hat mal gesagt das ist dafür wenn hinten noch jemand sitz aber wenn da keine rückbank ist und ausserdem noch käfig und anlage dann ist das doch einbischen zu hoch für mich.

    wie ich schon offt gelesen habe gehen viele dann zu einem anderen prüfer das dumme ist nur bei mir in der gegend gibst es nicht so viele und die, die da sind kennen sich leider

  6. #6
    Anonymous
    Gast
    Jetzt aber mal Butter bei die Fische: Wenn ich mir so Vollschalendinger reinhaue, und zum Tüv gehe, was kost mich die eintragung, wenn ich "glück" hab??

  7. #7
    @ dragon wenn du 15grad lehnen verstellung hast werden die sitze oftmals mit abe geliefert ansonsten mit teilegutachten dann kostet es beim tüv 35 euro!!!!

    nem kumpel von mir haben sie erzählt das die lehnen verstellung dafür da sein soll damit man nicht einschläft....mein komentar was ein scheiß gelaber....... mein kumpel hat aber denn gleichen fehler gemacht erst sitze kaufen und dann rumheulen wenn die eintragung nicht klappt... man sollte sich mal vor der anschaffung diesbezüglich umhören!!!!!!!!!!!!!!
    ____________________________________________
    MFG SASCHA :twisted:

  8. #8
    -Frank-
    Gast
    Hier haben wir es mit einer extremen Grauzone zwischen Recht und Durchführung zu tun.

    Im Gesetzestext (STVZO $35a) steht nur das die Sitze verstellbar sein müssen und das sind sie wenn sie auf Laufschienen sind. Von Lehnenversstellung steht da nichts. Der Speedster oder manche Transporter haben ja auch keine Lehnenverstellung. Wer also keine starren Konsolen benutzt, sondern Adapterwinkel auf den originalen Laufschienen, sollte ohne Probleme eine Eintragung bekommen.

    Allerdings gibt es dazu wieder eine EG-Richtlinie, nach der für ergonomisches und ermüdungsfreieres Fahren eine Lehnenverstellung gefordert wird. Diese ist nötig, um die individuell beste Sitzposition zu gewährleisten. Diese Richtlinie ist allerdings nur als Empfehlung an die TÜVer gegangen und fordert eine Lehnenverstellung von mindestend 15 Grad. Und die meisten Prüfer tragen jetzt leider auch Vollschalen mit Laufschienen nicht mehr ein ohne diese Lehnenverstellung.

  9. #9
    Bluelight
    Gast
    @ -Frank-

    Das eröffnet mir neue hoffnungen den ich habe die sitze mit laufschienen montiert und das gibt dann doch etwas hoffnung. kannst du mir noch sagen wo ich den genauen gesetztestext finde ?

    @ Sasa

    Bei uns es geht hier nur darum wie mache ich es richtig denn zur info, bei mir in der gegend gibt es noch eine werkstatt die fast alles einträgt (auch auspuff ersatzrohre, überstehende räder usw) aber alles illegal oder nachdem moto ist ja eingetragen.
    ich will aber das alles rechtens ist

  10. #10
    Shaft
    Gast
    @Bluelight, bin zwar nicht -Frank-, aber guckst du hier.

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