moin allerseits.
fahre einen tigra A und habe im januar nach dem ziehen und bördeln meine neuen felgen eintragen lassen. allerdings fahre ich immer noch diese Abnahmebescheinigung vom TÜV-Mensch rum, sprich ich habe es noch nicht in den fahrzeugbrief reinschreiben lassen. ich weiß, man soll es so schnell wie möglich machen, aber gibt es da eine "gültigkeitsdauer" oder kann man die eintragung in den fahrzeugbrief hinauszögern?
noch eine sache: der TÜV-Mensch scheint gut drauf gewesen zu sein und es wurde minimal gezogen, sodass die reifenflanke (von oben gesehen) gerade noch so abgedeckt ist.
habe noch originalfahrwerk drin.
daher die zweite frage: falls der wagen tiefer gelegt wird und zur abnahme vorgestellt wird, kann der TÜV-Mensch die eintragung des fahrwerks verweigern, wenn ihm die abdeckung der reifenflanke zu klein erscheint? oder gilt es: was schon eingetragen ist wird nicht mehr überprüft/angezweifelt oder was auch immer?
danke im voraus für eure hilfe