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Thema: Radlauf VA Ziehen

  1. #1
    Wulfi
    Gast

    Question Radlauf VA Ziehen

    Hey ich hab mal ne frage.......hab mir 8x15 et 30 auf mein corsa gemacht.........die stehen vorn etwa 3cm drüber aber die lauffläche ist bedäckt......wie weit kann ich das selbst ziehen und wie weit muss das abgedeckt sein????????häng mal ein bild mit drann........ich danke euch.....

  2. #2
    Senior
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    das bild ist etwas klein. aber eigentlich muss nur die laufläche abgedeckt sein und es sollte nicht schleifen beim einfedern.

  3. #3
    muss seit neuesten nicht das komplette rad abgedeckt sein?

  4. #4
    Senior Lebt im ForumLebt im Forum
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    ich hatte auch 8x15 et 30 mußte schon ördentlich bördeln damit nix schleift..

    meiner war auch tiefer als deiner da

  5. #5
    RafDevil
    Gast
    Es muss mittlerweile das GANZE Rad abgedeckt sein....nur die lauffläche ist nicht mehr. aber 3cm ziehen sollte kein problem sein. schnapp dir nen ordendlichen heißluftfön, stück Holz und nen Wagenheber und verbreiter den bis zu deiner gewünschten breite. max. ist glaub ich bis zu 5-6 cm drinne.

    Besser wäre natürlich Heißluftfön und ein Gummihammer...biste aber ewig am Hämmern. Ich habs mit nem wagenheber gemacht und die Radläufe hinten ca. 5cm gezogen. Plastig muss danach evtl. angepasst werden.

  6. #6
    Senior
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    Zum TÜV fahren und fragen, wie die das eintragen!
    Das handhaben die unterschiedlich. Ich selber war vor 2 Wochen mitm Astra beim TÜV zwecks Federneintragung und hab den Prüfer gleich gefragt, wie das jetzt aussieht. Bei ihm muss weiterhin die Lauffläche abgedeckt sein, nicht das ganze Rad.
    Und wenn die Lauffläche abgedeckt sein soll, reicht es normalerweise nicht, nur oben das Stück Lauffläche abzudecken. Die größten Probleme, gerade vorne, ergeben sich meist im Übergang Radlauf-Stoßstange.
    Bei der Lauffläche kann man sich meistens an folgendes halten:
    - Von Radmitte 15cm nach oben messen
    - Punkt markieren
    - mit Wasserwaage links und rechts am Reifen diesen Punkt markieren

    Die Lauffläche sollte nun über den kompletten Kreisbogen oberhalb dieser 2 Punkte abgedeckt sein.

  7. #7
    Sardonic
    Gast
    jo würde auch den tüv, dekra, KÜS usw typi fragen ... normal muss das ganze rad aber scheint im ermessensspielraum des prüfers zu liegen ....

    ... wichtig ist auf jedenfall die 100% freigängikeit beim volleinfedern (verschrenkungstest)

  8. #8
    RafDevil
    Gast
    laut der neuen eu richtlinie darf nach auskunft tüv süd absolut nichts mehr raustehen, nichtmal radkappen...

    StVZO: §36a StVZO


    EG: 78/549/EWG

  9. #9
    Senior
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    09.05.03
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    Neu?

    Die EG-Richtline, die du da angibst, ist schon seit 1978 so im Umlauf und wurde 1994 nochmal angepasst...

    Wie gesagt, ist Ermessenssache des Prüfers. Und hier machen es die meisten Prüfer in der Art und Weise, wie ichs geschrieben habe...

  10. #10
    RafDevil
    Gast
    Ah...stimmt hast recht...die warn wohl doch was älter..ist aber trotzdem jetzt nicht mehr ermessensspielraum sondern Pflicht.

    Rad muss bei gerader Stellung komplett abgedeckt sein.

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