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Thema: Auspuffanlage....

  1. #21
    Du pauschalisierst gleich alles. So einfach ist das aber nicht. Wenn ein Auto die Grenzwerte einhält dann kann der auch mit nem Rohr fahren und somit ist es auch nicht illegal. Attrappen sind Misst da gebe ich dir recht. Denn die sind ja eben zum "bescheißen" gebaut worden.

    Wenn du mir Hieb und stichfest belegen kannst dass das Umtragen von DB-Zahlen illegal ist dann ziehe ich meine Aussagen zurück. Da ich aber selbst schon mit einigen (west)Prüfern gesprochen habe die mir das alle bestätigt haben sehe ich da nichts verwerfliches. Ausserdem gibt der TÜV ja auch seinen Segen bei hochpreisigen Fahrzeugen, wie wäre es sonst zu erklären das Porsche, Lambo & Co alle mit Klappen rumeiern dürfen die mal teilweise von Innen auf "laut" Stellen kann und das ab Werk mit Segen des TÜV's und die Kisten machen serie mehr Alarm wie ein Corsa mit Rohr und ESD.

    Wie gesagt das Auto meines Freundes wurde bis jetzt noch nicht still gelegt. Es gibt auch im Westen Adressen die Rohre mit TÜV ermöglichen sofern die DB-Grenzen eingehalten werden. Wie gesagt das hängt vom Baujahr bzw. der Abgasnorm ab.

    PS: Diese ewige Gruppe A Geblubber ist auch nonens. Denn die Lautstärke hat nichts mit dem Rohrdurchmesser zu tun sondern mit den Schalldämpfern. Auch bringt eine Gruppe A nicht mehr Leistung als eine normale Sport Anlage. Vorallem bei den Kindermotoren die hier meist bewegt werden und dazu noch serie. Wer eine anständige Anlage will lässt sich eine bauen.

  2. #22
    daniel2fast4you
    Gast
    Zitat Zitat von O.G. Pinky Beitrag anzeigen
    Ausserdem gibt der TÜV ja auch seinen Segen bei hochpreisigen Fahrzeugen, wie wäre es sonst zu erklären das Porsche, Lambo & Co alle mit Klappen rumeiern dürfen die mal teilweise von Innen auf "laut" Stellen kann und das ab Werk mit Segen des TÜV's und die Kisten machen serie mehr Alarm wie ein Corsa mit Rohr und ESD.
    Da muss ich dir völlig recht geben. Neulig noch erlebt, da kamen zwei Lotus Elise auf der Autobahn an mir vorbei

    Und mir haben schon viele gesagt das sich meiner richtig gut anhört mit Offenem Luftfilter, VSD Atrappe und Offener Remus Klappen ESD

  3. #23
    könnte wenn er wollte Admin
    Avatar von Capu
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    4.617
    Ihr rafft es einfach ned! So´n Porsche, Lambo, Ferarri, etc ist ab Werk mit ganz anderen Werten eingetragen. Das ist was anderes als wenn nen Auto welches mit 82dB eingetragen ist plötzlich mit 98dB rumfährt. Und da muss man nicht Fragen warum das so ist oder warum die dürfen und du mit deiner (in Porsche-Augen) lächerlichen 1.4er Schleuder nicht.
    Du darfst auch keine Waffe besitzen. Ja, der mit Waffenbesitz/berechtigungskarte darf. Fragst du dich da auch warum der und ich nicht???

    So, soviel zur persönlichen Meinung... Zum rechtlichen...

    Da gibt es so ein Papier, sehr dick, sehr umfassend... Nenn sich StVZO! Straßenverkehrszulassungsordnung!

    §49 "Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlagen"
    Abs.1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, daß die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.
    *
    Die genauen Klassen und Werte könnt ihr euch selber raussuchen.

    usw, usw...

    Welcher von den Supersportlern ist in D hergestellt? Sind also alles Importfahrzeuge... Anderes Land, andere Regeln. Und so ein Porsche klingt im vergleich zum Ferrari doch sehr gemäsigt. Und wie überall gibt es auch hier Sondergenehmigungen und ähnliches.

    Abs 4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückgelegte Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.

    Etwas unglücklich formuliert (das der Führer ne Bescheinigung bekommt), aber so isses halt.

    Nun ist es so das Ton&Lautstärke eine Schallemission ist (nicht zu verwechseln, bei den Abgasen heißt das auch Emission). Emission zu groß, keine Plakette... oder sofern gültige Plakette vorhanden, Mängelkarte...

    *)
    Maß der Technik... Stand der Dinge...
    Man muß 2 Dinge unterscheiden. Das eingetragene Stand- und das Fahrgeräusch. Theoretisch gesehn ist das Standgeräusch total egal und wird nur als Referenz angegeben. Das heißt es gibt für das Standgeräusch keinen vorgeschrieben Maximalwert. Ist halt für die kontrollierende Instanz nen Referenzwert. Ist bei dir 90dB eingetragen, hast bei der Prüfung ab 100dB, dann weiß jeder sofort, da stimmt was nicht.
    Fahrgeräusch: Der wirklich wichtige Wert. Laut Gesetztestext muß das Fahrgeräusch dem technisch möglichen (zum Zeitpunkt der Typzulassung) entsprechen. Diese Werte werden festgelegt.
    Beispiel:
    Ist der "Stand-der-Dinge-Wert" gerade 74db (in deiner Leistungsklasse), dein Auto schafft aber 70db, wird in der Zulassung 74db eingetragen. Das ist jetzt der Moment des Sportauspuffherstellers. Der kann und darf diese Lücke füllen. Bei dem maximalwert wird einem noch eine Toleranz zugesprochen und das war es. Alles was über dem Eintragungswert+Toleranz liegt ist schlicht und einfach verboten! Es kann auch nicht umgetragen bzw. die Werte in den Zulassungspapieren erhört werden.

    So... Ist das Thema jetzt durch? Wer mehr wissen will... Bei Google mal nach StVZO suchen man kann sich raussuchen was geht und was nicht geht.


    Nachtrag:
    Und kommt jetzt keiner mit: "mein tüver hat aber gesagt"... Die haben auch ned immer Recht... Wenn ihr es wirklich ganz genau wissen wollt, macht euch selber schlau!

  4. #24
    daniel2fast4you
    Gast
    Zitat Zitat von Capu Beitrag anzeigen
    Da gibt es so ein Papier, sehr dick, sehr umfassend... Nenn sich StVZO! Straßenverkehrszulassungsordnung!
    Das ist genau mein Problem mit der ganzen StVZO geschichte. Zu viel, zu umfassend, zuviel (aus meiner sicht) schwachsinn. Ich will jetzt garnicht auf einzelne Punkte eingehen, wäre zu viel zu schreiben.

  5. #25
    TeenTigra
    Gast
    Jetzt hat Gerd zwar schon dem meisten vorgegriffen.
    Aber ich hab extra nocheinmal bei der zuständigen Stelle nachgefragt:


    Bei den im Fahrzeugschein angegebenen Geräuschwerten ist zwischen dem
    Stand- und dem Fahrgeräusch zu differenzieren. Hierbei gibt es nur
    Grenzwerte für das Fahrgeräusch.

    Der Grenzwert für das Geräuschverhalten ist abhängig von der Fahrzeugklasse
    und dem Tag der ersten Zulassung des jeweils umzubauenden Fahrzeugs.
    Bei den modernen Personenkraftwagen mit Otto-Motor (EZ nach 30.09.1996)
    liegt der Grenzwert bei 74 dB(A) für das Fahrgeräusch.

    (bei ältern Fahrzeugen gibt es nochmal 2 Stichtage und glaube ca 80dB )

    Höhere Werte als die gesetzlich festgelegten Grenzwerte sind nicht
    zulässig.

    Für neue Schalldämpfer-Anlage muss sichergestellt sein, dass die
    Grenzwerte für das Fahrgeräusch erfüllt sind.

    Erfahrungsgemäß lassen sich die geforderten Werte nicht ohne ein
    ausgefeiltes, abgestimmtes Schalldämpfersystem aus Kombination von
    Absorptions-, Relaxations-, Reflexions-, Resonanz- und/oder Interferenz-
    schalldämpfern erreichen. Die Hersteller fahren langwierige Versuchsreihen
    und betreiben detailliertes Soundtuning um entsprechende Werte zu
    erreichen.

    Dabei spielen die Rohrlängen und -durchmesser ebenso wie mögliche
    Abzweigungen innerhalb des Systems eine nicht unerhebliche Rolle.

    So ende.

  6. #26
    Hey, das ist aber eine sehr nette , fachliche Information.

    Aber was heißt das denn in der Praxis?

    Das ich mir eine neue Gr. A kaufen kann , sie legal ist und bei Novus z.B. mit einer ABE ausgestattet ist und sobald man die Gr. A "eingefahren" hat wegschmeißen kann?

  7. #27
    TeenTigra
    Gast
    Zitat Zitat von Neusser-Tigra Beitrag anzeigen
    Hey, das ist aber eine sehr nette , fachliche Information.

    Aber was heißt das denn in der Praxis?

    Das ich mir eine neue Gr. A kaufen kann , sie legal ist und bei Novus z.B. mit einer ABE ausgestattet ist und sobald man die Gr. A "eingefahren" hat wegschmeißen kann?
    Theoretisch --> ja.
    Aber wenn es sich in Grenzen hält und man nicht direkt von Lärmbelästigung reden kann wird wohl kein normaler Polizist oder Tüvprüfer etwas sagen wenn du eine ABE dafür hast oder die Anlage normal eingetragen wurde.

    Den Herstellern will man in dem Fall auch nix unterstellen aber das die Anlagen nach einigen hundert Kilometern etwas lauter werden kommt sicher nicht von ungefähr

    Aber trozdem ist das alles noch leiser als eine Attrappe oder ein Rohr des VSD im Tigra den meiner hatte das damals beim kauf auch und das war einfach nur abartig laut und wie gehabt illegal.

  8. #28
    daniel2fast4you
    Gast
    Da kannste wiedermal gucken das das alles ein wiederspruch in sich ist. Es ist also möglich wenn man kontroliert wird und ne ABE vorzeigen kann, man unter umständen den Wagen doch stillgelegt bekommt. Somit ist es ja trotz ABE dann illegal. Da kann ich auch direkt ne Atrappe fahren, so habe ich es wenigstens richtig laut, obwohl es garnicht so laut ist wie alle immer sagen.

  9. #29
    TeenTigra
    Gast
    Völlig falsch was du hier schreibst.

    Das eine ist Vorsatz (und glaub mir das bekommt man raus) und wird deutlich härter bestraft bei dem anderen bekommst du eine Verwarnung eventuell nichtmal eine Geldstrafe.
    Es wird schon deutlich unterschieden zwischen "Verschleiss" und Absicht.

    Und wenn du eine Atrappe nicht laut findest würde ich mal zum Ohrenarzt gehen.
    Natürlich fährst du einen Remus ESD der von Hausaus nur so laut ist wie der Serienauspuff. Aber hör dir mal eine Gruppe A an das klingt viel kerniger dumpfer nicht so blechern wie eine Atrappe.
    Und ich kenne beides, es klingt besser auch wenn es leiser ist und ist legal.

    Aber man merkt schon unbelehrbar und völlig ignorant einige hier.

  10. #30
    könnte wenn er wollte Admin
    Avatar von Capu
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    09.05.03
    Beiträge
    4.617
    Richtig Teen... Aber wer einen Rat nicht annehmen will, der solls lassen, aber nicht anfangen zu heulen wenn man wirklich mal Probleme bekommt.

    Theoretisch ist es so das eine Sportauspuffanlage den maximalen dB-Werten entsprechen muss, egal ob neu oder eingefahren. Mehr muss man dazu nicht sagen.
    Natürlich hat jeder Prüfer usw. einen Ermessensspielraum und er wird nicht direkt den dB-Messer auspacken wenn es sich im Rahmen hält, rein rechtlich könnte er dir aber einen Mangel an der Abgasanlage bescheinigen.

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