ne, du darfst nicht von neonröhren ausgehen. Ein Audi hat z. B. rote Leuchten in der Türverkleidung, die strahlen dann logischerweise nach hinten, oder wieviele Autos (außer Brabus) kennst du die nach unten strahlende Leuchten haben ? Neonröhren musst du dann per Einzelabnahme eintragen lassen. Andere Möglichkeit: Du erklärst den TÜVer das die Röhren nur bei ausgelöster Alarmanlage losgeht. Wurde teilweise auch gemacht.