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Thema: Stand-Unterbodenbeleuchtung

  1. #1
    Valmar
    Gast

    Stand-Unterbodenbeleuchtung

    Ihr kennt dich sicher alle diese Unterbodenbeleuchtungen, so wie in Fast & the Furius. Die sind ja in D. nicht erlaubt.

    Wäre es aber okay die Dinger als Einstiegs/Austiegslichter zu nutzen?

    Also zum Beispiel wird ein Kontakt an der Tür befestigt, und jedesmal, wenn du die Tür aufmachst, geht das Licht unten an.

    Oder wenn man ne Zentralverriegelung mit Fernbedienung hat, blinken ja immer die Blinker, beim auf-und zu schließen. Das könnte man an diese Lichter anschließen und dann blinkt's halt unterm Auto

    Soweit ich weiß, darf man die Dinger ja anhaben, wenn man steht...

  2. #2
    servicemensch
    Gast
    tjo wenn ich richtig invormiert bin kannste die als austiegleuchten eintragen lassen wenn sie korreckt angeschlossebn sind .....


    kolege hat zumindest so gemacht und steht alles schön drin .... ob die dann nacher über nen zusatzschalter auhc während der fahr angehen könnten wenn mann aus versehen mal drann kommt ist dann halt wieder ne andere sache und nen gewisses geschick ist dann auhc von nöten wenn die rennleitung vorbeischaut.....

  3. #3
    -Frank-
    Gast
    Kannst du dann aber leider nur mit roten Röhren machen:

    Siehe §52 ABsatz 8 StVZO:

    8) Türsicherungsleuchten für rotes Licht, die beim Öffnen der Fahrzeugtüren nach rückwärts leuchten, sind zulässig; für den gleichen Zweck dürfen auch rote rückstrahlende Mittel verwendet werden.


    Und keinesfalls dürfen die dann während der Fahrt leuchten. Oder wie willst du dass dann begründen: Die ganze Zeit mit geöffneter Tür gefahren?!? *g*

  4. #4
    Valmar
    Gast
    Was heißt denn bitte schön "nach rückwärts leuchten"??
    Geiles Deutsch

  5. #5
    -Frank-
    Gast
    Na eben nicht nach vorne ...also imho meinen die nicht in Fahrtrichtung! Der Zweck ist ja u.a. nachkommenden Fahrzeugen zu signalisieren, dass da eine Tür geöffnet ist. Macht also wenig Sinn, wenn die Leuchte "vorwärts" *g* leuchtet.

  6. #6
    servicemensch
    Gast
    wobei seitlich dann schon wieder nen grenzfall ist und wohl vom tüvler abhängt =)

  7. #7
    Capuchino
    Gast
    Zitat Zitat von Valmar
    Was heißt denn bitte schön "nach rückwärts leuchten"??
    Geiles Deutsch
    zum heck hin halt... HINTEN!!!... *ggg*

  8. #8
    -Frank-
    Gast
    Toll, Capu!!! :lol: :lol: So erklär ich's meiner Freundin auch immer

  9. #9
    Valmar
    Gast
    :shock:
    Also irgendwas verpeil ich grad... Das sind doch so Neonröhren, die da unten montiert werden...
    Die strahlen doch nur den Boden an. Wie sollen die denn nach Hinten leuchten? Sind ja keine Scheinwerfer...

    Mal abgesehen davon... Da wird aber ne Einzelabnahme fällig, ne?
    Weil Gutachten oder so is da ja net dabei, IMO.

  10. #10
    -Frank-
    Gast
    Also ich wollte dir damit nur sagen, dass du schon einen ahnungslosen, bestechlichen oder blinden TÜV-Prüfer brauchst, damit er dir Neonröhren/Unterbodenbeleuchtung als Türleuchte einträgt.... da müßte er die STVZO aber über Gebühr auslegen!

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