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Thema: noch nicht eingetragen--> polizeiprobleme?

  1. #1
    DkZio
    Gast

    noch nicht eingetragen--> polizeiprobleme?

    Mahlzeit allerseits

    und zwar habe ich eine "noch" nicht eingetragene Gruppe A anlage verbaut.
    Sie wird ers nächstes Jahr, nach den Feiertragen von meinem Prüfer eingetragen.

    Da wollte ich mal fragen was denn jetzt passieren würde wenn mich die sheriff's anhalten würden?
    Damals beim roller gab es bei nicht legalen teilen noch mängelkarten, gibt es sowas auch beim auto?

    liebe grüße

  2. #2
    R4MP
    Gast
    Genau wenn überhaupt! Wenn denen sagst du lässt es eintragen nach den Feiertagen, dann verstehen die das auch!

  3. #3
    Was dich erwartet?
    Mindestens ne Mängelkarte!
    oder ne Beschlagnahmung des Autos mit anschließender Stillegung von einem aaSoP.

    Und bei einem Unfall keinerlei Geld von der Versicherung, da du ohne gültige Betriebserlaubnis rumfährst (Auch net für die Gegenseite, bleibst auf allen kosten sitzen!).

    Die beiden letzteren Punkte eher selten, aber bitte nicht jammern wenns doch passiert.

    @R4MP
    Also ich hab noch von keinem Polizisten gehört, der das einfach so durchgehen lässt!

  4. #4
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von c20xe Lexmaul Ram
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    1.611
    Naja. Die Versicherungen müssen schon zahlen, wenn der Unfall nicht aufgrund des nicht eingetragenen Auspuffes zustanden gekommen ist.
    Denke nicht, dass jemand durch den Auspuff taub wird, und du den verrichteten Schaden Bezahlen mußt.

    3 Punkte werden auch gerne genommen, wenn die Betriebserlaubniss erloschen ist.

  5. #5
    Senior
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    264
    Die Frage ist wohl eher WARUM das ganze nicht noch dieses Jahr eingetragen wird. Hat der TÜV keine Zeit oder du keine Zeit oder andere Gründe deinerseits warum du das Teil nicht eintragen lassen kannst?

  6. #6
    auto stehen lassen und gut.

  7. #7
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Avatar von FTBerlin
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    17.12.03
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    1.233
    zu erwarten wäre eine mängelkarte und ne anzeige aufgrund erlöschen der betriebserlaubnis.
    ne sicherstelleung zur gutachtenerstellung müsste an sich ebenfalls die folge sein (veränderung motor/angasanlage) und eine damit verbundene stillegung.
    sicherer ist, den wagen stehen zu lassen und nur zum tüv, zwecks eintragug zu fahren.

  8. #8
    Ich weiß ja nicht ob die das bei euch anderes handhaben als bei uns hier unten, aber wenn man beweisen kann, dass man einen Termin für den TÜV hat passiert bei uns gar nichts.

    Ich hatte für meine Anlage nur ne bescheinigung für die bevorstehende TÜV abnahme mit Datum und Prüfer. Da hatte keiner was dran auszusetzten...

    kann aber auch einfach sein, dass ich nur ein rießen Glück hatte.

  9. #9
    Senior VIP (Spender)
    Moderator
    Avatar von FTBerlin
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    1.233
    dann wirst du glück gehabt haben....
    weil nur das vorhanden seins eines termin ersetzt ja nicht die eintragung....und ohne eintragung darf das fahrzeug nunmal nicht bewegt werden.
    man könnte sich ja zb 4 termine holen und jede woche bei ner kontrolle den neuen termin vorzeigen...... und sich so woche um woche durchmogeln...

  10. #10
    Zitat Zitat von FTBerlin Beitrag anzeigen
    dann wirst du glück gehabt haben....
    weil nur das vorhanden seins eines termin ersetzt ja nicht die eintragung....und ohne eintragung darf das fahrzeug nunmal nicht bewegt werden.
    man könnte sich ja zb 4 termine holen und jede woche bei ner kontrolle den neuen termin vorzeigen...... und sich so woche um woche durchmogeln...

    OK, da hast dann wohl recht Glück gehabt... naja waren ja nur 3 Tage

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