Wenn man schon beim Thema ist.
Gibt es eigentlich irgendeine Situation im Straßenverkehr , wo man laut StVo gezwungen ist Fernlicht zu benutzen?
Wenn man schon beim Thema ist.
Gibt es eigentlich irgendeine Situation im Straßenverkehr , wo man laut StVo gezwungen ist Fernlicht zu benutzen?
hier mal die bilder.
Das letzte ist was ich abdecken würde.
hallo, ich hatte auch mal nen tigra, hier ein bild vom BB (Eigenbau-Metall-verschweisst), und die eintragung in meinem schein, vielleicht hilfts je em einen oder anderen
Hey ,vielen dank!
Einfach mal einer der helfen möchte , find ich gut
So , ich war grad beim Tüv.
Meine Motorhaubenverlängerung bekomme ich nicht eingetragen.
In Neuss nicht und in Grevenbroich auch nicht. Wär nett wenn mir nochmal jemand einen Tipp geben könnte?
Ich könnte den nur unter folgenden Auflagen eingetragen bekommen:
Angel Eyes mit angeschlossenen Standlichtringen ( och nööö)
Und Zusatzscheinwerfer.
Eigentlich kann ich das schon ein Stück weit verstehen mit den Zusatzscheinwerfern. Hat denn vielleicht jemand nen Tipp welche man nehmen kann die sehr unscheinbar sind?
Naja , wär nett wenn ihr mir noch eine Anlaufstation verraten könntet wo das nicht notwendig ist . Ich bin auch bereit nen stück zu fähren!
PS: Auch Kopien von Fahrzeugscheinen wo das eingetragen ist hat mir nicht geholfen. War dem Prüfer egal. Kann ich auch nachvollziehen^^
Und das Mattig Gutachten ist auch eher Kontraproduktiv. Weil da im Gutachten selber drin steht das die Lichteinheiten nicht beeinflusst werden dürfen!
hab da noch nen haube anzubieten, mit der es 100% klappt
ansonstens gibt es von hella so schmale zusatzscheinwerfer, aber optisch aufwerten tuen die alle nicht
Wenn ich das richtig sehe verdeckt deine Haube genau so viel wie meine MHV. Ich denke nicht das du das Problemlos eingetragen bekommst , weil auch in em Gutachten von deiner Haube das selbe drinstehen wird wie bei dem MHV von Mattig :
Beeinflussung der Beleuchtungseinrichtungen:
Die leuchtende Fläche der Scheinwerfer und/oder der Fahrtrichtungsanzeiger darf nicht eingeschränkt werden.
Die leuchtende Fläche der Leuchten lässt sich im Einzelfall durch Auflegen eines weißen Papiers auf die eingeschaltete Leuchte ermitteln. Der Bereich des Papiers , der durch die Leuchte stark erhellt wird , darf durch den anbau der Motorhaubenblende nicht eingeschränkt werden (....)
Auch durch deine Haube wird das Fernlicht eingeschränkt. Deshalb denke ich das es wieder reine Ermessenssache des Prüfers ist. Du kannst mir mal lieber sagen wo du deine Haube eingetragen bekommen hast , denn dort hätte ich auch gute chancen
FALSCH!
In meinem gutachten (teilegutachten) steht drin, dass es keine beeinträchtigungen der lichtverhältnisse gibt!
orginal satz:
-Lichttechnische einrichtungen
Die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen werden durch den Anbau der Karosseriebauteile in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt!
Ich war damals mit dem normalen BB bei !!!!15!!! tüv prüfern, die das nicht machen wollten!
Mit der haube war ich bei genau !!!!! EINEM!!!! und der kannte die vorherige haube auch! Der sagte es ist so okay, da es im gutachten steht und ich nur den sachgemäßen anbau prüfen muss!
lg
pascal
was ja genau genommen auch nicht stimmt...... aber mit nem richtigen TG hast du nunmal bessere chancen
eben da den normalen tüv : dekra, GTÜ usw nur das teilegutachten reicht!
Der hat geschaut ob alles fest ist, die nummer drauf ist und das wars!