Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Auto mit Verkaufsschild parken?

  1. #1
    Chaos
    Gast

    Auto mit Verkaufsschild parken?

    Hallo,

    da ich plane mein Auto zu verkaufen, wollte ich es an eine Straße stellen, wo des öfteren Autos zum verkauf stehen, und es mit einigen Verkaufsschildern ausstatten (Seitenfenster hinten). Zusätzlich natürlich autoscout usw.

    Jetzt hat mich ein Kumpel auf folgenden Artikel aufmerksam gemacht

    => http://www.berlinonline.de/berliner-...014/index.html

    Ist da was dran? Ist es wirklich verboten, sein Auto auf öffentlichen Straßen mit Verkaufsschildern zu parken? Möchte noch hinzufügen das mein Auto angemeldet ist, die besagte Straße ist keine 500m von meiner Wohnung entfernt.

  2. #2
    horny
    Gast
    Ruf doch einfach bei dir in der Stadt oder im Kreis bei der Stadt an (vlt. Ordnungsamt) und frage nach. Wenn die sagen, dass das ok ist hast du aufjedenfall nichts zu befürchten.

  3. #3
    Blue83
    Gast
    "Können wir nachweisen, dass Handel getrieben wird, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet", sagt Spandaus Tiefbauamtsleiter Michael Spiza. Doch dieser Nachweis sei ein mühseliger Weg. Denn die Behörden müssen die Ordnungswidrigkeit erst einmal beweisen. Als Hinweis darauf gilt, wenn ein Auto mit Verkaufsschild länger als drei Tage steht und nicht bewegt wird. Anhand der Telefonnummer am Verkaufsschild kann herausgefunden werden, ob die Halter in der Umgebung wohnen. "

    so stehts in deinen bericht drin...

  4. #4
    So wie ich das lese musst du dir erst sorgen machen, wenn du das AUto nur zum Verkauf für längere Zeit abstellst.
    Wenn du es täglich benutzt parkt es eben.
    Ich würd das Amt darauf konkret ansprechen, vielleicht packen die dir sogar nen Amtsstempel auf deinen Ausruck.

  5. #5
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Green-Tiger
    Registriert seit
    01.03.08
    Beiträge
    3.944
    Also bei uns in der Straße stehen ständig Autos mit solchen Verkaufschildern an der Straße. Bisher wurde da auch nichts dagegen gesagt.

  6. #6
    Das Verbot gilt für gewerbliche Verkäufe - also für Händler.

  7. #7
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von coco
    Registriert seit
    09.05.03
    Beiträge
    2.342
    und ein händler ist man erst, wenn dem handel eine gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden kann. sprich du kauft etwas um es mit einem kalkulatorischen gewinn wieder zu veräußern.

    kannste also machen

  8. #8
    Chaos
    Gast
    habe mitlerweile mitm ordnungsamt telefoniert Das was da in dem Artikel steht (siehe link oben) stimmt schon. Man darf sein Auto max. 3 Tage mit Verkaufsschildern an solchen Straßen parken (generell, außer vor der Haustür). Solange man also sein Auto alle 3 Tage umstellt, kann einem nichts passieren.

    [aussage des Ordnungsamt berlin]

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •