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Thema: Ne Frage zu Schrott

  1. #1

    Ne Frage zu Schrott

    Hallo, ich habe in der Arbeit immer wieder ne menge Schrott den ich zum Schrotthändler bringe. Nun meine Frage. Bis wieviel Euro kann ich das machen? Hab mal gehört das da das Finanzamt auch was will. Kann mir einer sagen wieviel Schrott ich im Jahr verkaufen darf? Vielen dank.

  2. #2
    Senior
    Registriert seit
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    4.600
    gibts du das denn an beim händler? also mit namen etc...?

    bei zweifeln einfach mal das amt fragen. die haben auch ne telefonnummer

  3. #3
    das waren glaub ich 500€ +/- so die drehe, am besten einfach beim schrotti fragen, der wird dir das beantworten können.

  4. #4
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Fasemann
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    4.655
    Schrott " von der Arbeit", das könnte dir aber auch das Genick brechen. Auf der Stuerkarte gibt es ja ein Feld für Einnahmen aus Wald/ Forst und sosntiges, da kann mann das freiwillig eintragen.

  5. #5
    Black-Tiggi
    Gast
    deine eigene Firma??? wenn nich, weiss das jemand?? Schlafende Hunde würde ich nich wecken. Hab letztens auch nen Container Privatschrott gehabt. gab 220 €. Und das weiss doch keiner das ich den weggebracht hab. Ausser der Schrotthändler. Nu weiss ich aber nich ob der das irgendwo angeben muss von wem er den Schrott hat. wel er dir ja ne Quittung ausstellt.

  6. #6
    streetfight46
    Gast
    nicht direkt angeben nur sobalt dein name dort gespeichert wird und die summe de dir bezahlt wurde einen bestimmten wert übersteigt wirst du das angeben müssen,weil das finanzamt diese werte von dem paar mal im jahr checkt. am besten gehste mit nem kollegen hin und ihr macht das abwechselnd und dafür kriegt er nen kasten bier oder so.
    ich hab das immer so gemacht bisher war es ok

  7. #7
    Markus82
    Gast
    bei uns fragt kein schrotti nach einem ausweis solange du keine lkw ladung bei den abgibst. da kannst du als name angeben was dir grade so einfällt ob nun müller oder schmidt ist denen egal

  8. #8
    Eine generelle grenze gibt es IMHO nicht. Arbeite selbst in der Steuerberatung und habe noch nichts davon gehört. Allerdings sollte es schon im Rahmen bleiben, wie mein Vorredner schon schrieb.

    Fakt ist, um als Unternehmer zu gelten musst du eine Gewinnerzielungsabsicht haben, was in deinem Fall aber wohl nicht so explizit der Fall ist. Denn letztlich wirst du doch auch der Firma damit helfen wollen den Hof leerer zu bekommen und nicht nur, dass du damit Gewinn machst

  9. #9
    Senior
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    18.06.05
    Beiträge
    872
    Ich würd mal den schrotti fragen...
    als ich das letzte mal 2 tage nacheinander kram da hingebracht habe hat der von dieser grenze erzählt aber ich hab ka mehr wie hoch diese war.

    Aber solange du dich nicht mit namen eintragen lässt und dafür unterschreibst passiert nüx

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