@Capu zu der Frage Onlinegeschäft. Wer Online Artikel anbietet gibt seine Willenserklärung ab den Artikel zum Preis X zu verkaufen, somit kommt Angebot zu Stande. Wenn ein User diese Willenserklärung akzeptiert und sagt ich kaufe den Artikel zum Preis X kommt ein Kaufvertrag seitens des Verkäufers und Käufers zustande.
Man kann ja auch vereinbaren das man den Artikel versendet sobald das Geld auf dem Konto eingegangen ist, oder per Nachnamen versendet.