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Thema: Polizeikontrolle

  1. #21
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von Iceman
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    Der Polizist hatte die Angel Eyes gesehen und dachte das wären illegale Xenon Scheinwerfer, so lese ich das..

  2. #22
    Zitat Zitat von Iceman Beitrag anzeigen
    Der Polizist hatte die Angel Eyes gesehen und dachte das wären illegale Xenon Scheinwerfer, so lese ich das..
    Genau. Aber naja... kann jedem mal passieren.

  3. #23
    StarTrooper
    Gast
    Kleines Prinzip bei JEGLICHER Kontrolle und Bemängelung durch eine Amtperson ist folgende Frage:

    "WO steht das und bitte zeigen Sie mir den genauen Wortlaut schriftlich" -- darauf hat man ein RECHT !!!

    Zweite Frage gleich hinterher: "Sind Sie von Amts wegen dazu ermächtigt / bestellt dies oder jenes als Sachverständiger begutachten zu dürfen?"

    Wenn keine Antwort auf beide Fragen kommt ...

    Namen und Dienstnummer / Dienststelle und den Vorgesetzten verlangen...

    ----------------

    Unlängst auf der Zulassungsstelle bei der Zulassung eines importierten Quads sträubte sich die Leiterin ebenso meinen Nachfrage nachzukommen und verweigerte mir z.B. ein auf meine Halterung passendes Kennzeichen und die drei Jahre TÜV, die einem Neufarhrzeug zustehen. Ergo eine Mail an enstprechende Stelle und ich wurde höflichst eingeladen doch bitte zu den gewünschten Änderungen zu erscheinen... ich bekam was ich wollte und habe heute eine gaaaaanz gute Freundin dort *lachlachlach*.
    Ne, ohne Flachs - musste wegen was anderem nochmal zur Zulassung und wandte mich direkt an die Leiterin mit verweis auf Ihre so tolle Mithilfe beim letzten mal. WOW, das klappte alles bestens auf dem kleinen Dienstweg !!!

    Zum Eigentlichen Thema - stets höflich aber bestimmt bleiben. Aussteigen und rummosern hilft ebensowenig wie Abblocken oder nervös sich ne Kippe anmachen. Die Leute machen auch nur ihren Job, werden aber bei Baggypants / Käppi aufm Kopf und Kippe in der Schnute gern hellhörig und fangen dann erst recht an zu suchen. Beim Einfahren in die Komtrolle laute Musik aus... ect.
    Immer die Papiere griffbereit halten -- am besten in einer schöne Sammelordner - diesen dann auf Verlangen den Beamten aushändigen nimmt den meisten den Wind aus den Segeln ... mein Ordner ist gut 2 cm dick. 99 % der Beamten lassen mich nach einem kleinen Wortwechseln weiterfahren... keiner will sich im Halbdunkeln durch den Wust durcharbeiten... auf meine mithilfe ist da nicht zu zählen...

    Letztendlich ist das eigene Verhalten / Auftreten zum größten Teil für den weiteren Verlauf einer Kontrolle ausschlaggebend. Wenn etwas bemängelt wird - höflich die obigen Fragen stellen.. nicht belehren ... nicht pampig werden... nicht ausdiskutieren ... das führt zu NIX !!

    Die Entscheidungsgewalt haben in dem Fall ANDERE und nicht der kontrollierende Beamte!

  4. #24
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von FTBerlin
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    ...woher du dein recht ableitest, dass man dir das jeweilige gesetz in textform vorlegen muss, möchte ich gerne aber mal auch wissen.....
    solange dir das gesetz genannt wird in dem ermächtigungen geregelt sind, musst du damit zufrieden sein..... zumal besagte rechtliche grundlage zu frage eins, die antwort auf frage zwei schon gibt....
    darüber hinaus solltest du bei jeder polizeilichen maßnahme rechtlich belehrt werden.... damit ist diesem genüge getan....

  5. #25
    Zitat Zitat von FTBerlin Beitrag anzeigen
    ...woher du dein recht ableitest, dass man dir das jeweilige gesetz in textform vorlegen muss, möchte ich gerne aber mal auch wissen.....
    solange dir das gesetz genannt wird in dem ermächtigungen geregelt sind, musst du damit zufrieden sein..... zumal besagte rechtliche grundlage zu frage eins, die antwort auf frage zwei schon gibt....
    darüber hinaus solltest du bei jeder polizeilichen maßnahme rechtlich belehrt werden.... damit ist diesem genüge getan....
    ...dem ist nix hinzuzufügen

    Und Name sowie den Namen des Vorgesetzten gibts überhaupt nicht. Genausowenig wie die Dienststelle. Ne Dienstnummer gibt es, die dann mit dem Dienstausweis verglichen werden darf, aber dabei behalte ich den Ausweis in der Hand und mein Name bleibt zugedeckt.

  6. #26
    StarTrooper
    Gast
    Zitat Zitat von FTBerlin Beitrag anzeigen
    ...woher du dein recht ableitest, dass man dir das jeweilige gesetz in textform vorlegen muss, möchte ich gerne aber mal auch wissen.....
    solange dir das gesetz genannt wird in dem ermächtigungen geregelt sind, musst du damit zufrieden sein..... zumal besagte rechtliche grundlage zu frage eins, die antwort auf frage zwei schon gibt....
    darüber hinaus solltest du bei jeder polizeilichen maßnahme rechtlich belehrt werden.... damit ist diesem genüge getan....
    Jeder Bürger dieses Landes hat fakt des Grundgesetzes uneingeschränkte EInsicht in sämtliche gEstzestexte. Eine mündliche und damit weder nachvollziehbare, noch 100% korrekte wiedergabe ist nicht zulässig. Bei jeder TÜV Stelle kann man sich z.B. Vorschriften zeigen lassen, wenn es um strittige Dinge geht, so auch bei einer Polizeikontrolle.

    Hatte mal an meinem ersten Tiggi Nebelfunzeln montiert, die in der vorderen Kühlluftöffnung steckten. In Berlin wurde ich dann kontrolliert und auf meine Frage hin "zeigen Sie mir bitte die Montagevorschrift" holte der Beamte einen dicken Ordner hervor und zeigte mir entsprechende Anbauvorschrift mit den Abmessungen / Toleranten, ect.
    Dem hatte ich nichts mehr entgegen zu setzen, denn ich hatte de Facto dagegen verstoßen. Ich bekam eine mündliche Verwarnung und die Aufforderung wenn ich wieder Zuhause wäre, dies zu ändern.

    Völlig korrekt wie ich finde !!!

    Keine Amtsperson hat alle Vorschriften im Kopf, daher ist diese Nachfrage für jeden Bürger legitim und auch zulässig. Egal ob Zulassungsstelle, TÜV oder Polizeikontrolle --- "WO STEHT DAS" und "ZEIGEN SIE MIR BITTE DIE VORSCHRIFT" ist also eine legitime Vorgehensweise. Es nennt sich ja im Wortlauf auch VORSCHRIFT .... SCHRIFT !!! ich Vormünd .. wie mündlich ...

  7. #27
    StarTrooper
    Gast
    Zitat Zitat von Master_U Beitrag anzeigen
    ... aber dabei behalte ich den Ausweis in der Hand und mein Name bleibt zugedeckt.
    Ui, damit wärst du ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt !!!

    Bei einer Kontrolle darf ich sehr wohl den Leiter des Einsatzes sprechen. Auch deines Namen und Dienstgrad kann ich erfahren wollen, Schliesslich willst du damit ja auch angesprochen werden, oder? Des weiteren ist dein Vorgesetzter bei offensichtlichem Verstoß gegen Gesetzte oder Anmaßung / Willkür der Ansprechpartner für mich in Sachen Disziplinarische Maßnahmen. Weigert dieser sich darauf einzugehen wirds interessant, denn dann geht die Sache an die nächste Behörde und damit ist der nächste Stern auf der Schulterklappe schonmal in weite Ferne gerückt....

    Auswei sin der Hand behalten geht klar, wir wollen ja nicht pingelig sein...

  8. #28
    streetfight46
    Gast
    aber jeden Personalausweis muss man aushändigen^^. ich sagte bei einer Kontrolle mal das ich MEINEN Personalausweis nicht aus der Hand gebe,er aber die Daten gerne abschreiben darf, da wollten die mir doch glatt noch Behinderung, bei einer Personenkontrolle oder sowas andrücken.
    Sagen wir einfach mal so:Wie man in den Wald hinein ruft so schallt es heraus


    Wenn du nett, höflich und ruhig bleibst wird dein dir gegenüber das auch sein (zu 95%).

  9. #29
    Senior VIP (Spender)
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    Avatar von FTBerlin
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    wenn du das verlangst ist das ja schön und gut... du wirst dich aber ebenso mit der mündlichen erklärung zufrieden geben müssen.
    und nur weil es vorschrift heißt, bedeutet es nicht, dass diese in schriftlicher form vorliegen muss..... gewiss nicht in der kontrolle..... wenn eine schwerpunktkontrolle durchgeführt wird, mag es ja sein, dass die kräfte diverses material mit sich fürhren.... nicht jedoch jeder beamte der im außendienst ist..... deiner schlussfolgerung nach dürfte der einzelne schutzmann ja keine maßnahmen durchdführen, da er die 3.2t gesetzestexte nicht mit sich führt..... bleibe also mal ein wenig realistisch.
    dass jedes staatliche handeln eine gesetzliche/rechtliche legitimation verlangt ist klar, und sollte auch jedem bewusst sein.
    und eines solltest du acuh nicht außer acht lassen, der polizist wird ein auto nicht bemängeln, weil es ihm spaß macht, sondern weil es in irgendeiner art und weise eine gefährdung ist,.... denn jedweger technische defekt ist im umkerschluss auch eine gefahr für den straßenverkehr..... sei es nun abstrakt, konkret oder gegenwärtig....

  10. #30
    @Startrooper

    Ich bin einzig zur Aushändigung meiner Dienstkarte verpflichtet und auf dieser steht nur die Dienstnummer. Zusätzlich darf derjenige der die Karte verlangt meinen Dienstausweis sehen um die Nummer zu vergleichen, das wars aber auch schon. Weiterhin ist nicht mein Vorgesetzter der Ansprechpartner für dich, sondern die zentrale Beschwerdestelle des Bundeslands für welches ich tätig bin.

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