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Thema: Tieferlegung probleme

  1. #1

    Tieferlegung probleme

    Hey wie ihr bestimmt wisst arbeite ich an einer tieferlegung von 30/30 oder 40/40.
    das ist auch nicht mein problem sondern, habe heute den tüv typen angerufen(die haben ja ne laune).egal aufjedenfall, meinte der 85mm unterkante feststehenden teile wäre bei denen grenze.
    hörte sich gut an.als ich dann nach messen war traf mich der schlag bin mit meiner irmscher lippe ohne tieferlegung wegen dieser blöden kante untendrunter zu tief bin da schon bei 10cm.
    kann man das so machen? das ich die lippe ab mache leider auch diesen montage kleber, dann eintragen lasse und die lippe wieder dran?oder einfach ne origninal schürze zum tüv und dann meine mit der lippe wieder dran?
    oder gibt es da probleme?

    lg

  2. #2
    Du kannst das natürlich so versuchen, indem du die Lippe erst eintragen lässt, dann deine Originalschürze wieder dran machst und dann die Tieferlegung eintragen lässt - aber wenn du zu einer Polizeikontrolle kommst und zu tief bist, kann das sicherlich zu Problemen führen. Ich bin auch zu tief, hatte bislang aber keine Probleme - einzig der TÜV macht mich hin und wieder nur darauf aufmerksam. Die optimale Lösung wäre entweder auf die Lippe zu verzichten, den Tigra nicht tieferzulegen oder eine andere Rad-Reifenkombination zu nehmen.

  3. #3
    die lippe habe ich ja schon lange drunter, da hast du mich wohl falsch verstanden oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt, jedenfalls der unterste teil wo die kante ist ist sehr beweglich? wird das dann auch als festes teil genommen? oder ist das noch ein bewegliches teil?

  4. #4
    könnte wenn er wollte Admin
    Avatar von Capu
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    4.617
    Wie schon in deinem anderen Thread zu dem Thema steht... Es gibt in Deutschland keine Vorschrift das du 85mm Bodenfreiheit einhalten musst. Wenn grad der Sachverständige das so will, dann such dir nen anderen!
    http://www.corsa-tigra.de/showthread...h-runter/page3

  5. #5
    ich kann ja auch tieferlegen und jeden tüv abklappern der in meine nähe ist xD.
    das sind so an die 50 stück.

  6. #6
    Meine Felgen wollte man mir erst auch nicht eintragen. Ich bin dann einfach von einem TÜV zum nächsten, bis einer seinen Segen gegeben hat.
    Mir ist dabei aufgefallen, dass die großen Betriebe immer was auszusetzen hatten. Und der, der es eingetragen hat, war nur ein 2 Mann Betrieb. Die haben das direkt ohne Probleme gemacht.
    Vielleicht probierst du's auch bei nem kleinen?

  7. #7
    Interessant, nachdem ich bis vor ein paar Jahren auch die Meinung vertrat, dass es keine Mindesthöhe in Deutschland gibt, hab ich mich von TÜVs und anderen Leuten beeinflussen lassen. ... argh, wusst ich's doch, ich hätte den Gesetzestext mal lesen sollen.

  8. #8
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von TiggaS93
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    31.05.10
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    1.107
    Oder im Notfall die Serienlippe dran bauen, dann kommt er ja vorne ca. 5 cm höher.

    @NLORD: Der Irmscher-Frontspoiler hat ne ABE.

  9. #9
    Bombcat
    Gast
    Zitat Zitat von NLORD
    argh, wusst ich's doch, ich hätte den Gesetzestext mal lesen sollen.
    Nur hätte dir das nix gebracht Da steht ja eben nichts drin über eine Mindesthöhe

    Zitat Zitat von heimschen89
    habe heute den tüv typen angerufen(die haben ja ne laune).egal aufjedenfall, meinte der 85mm unterkante feststehenden teile wäre bei denen grenze.
    Da hast du es doch selber geschrieben. Es geht hier auch nicht um eine nicht gesetzlich festgelegte Grenze, sondern um das Ermessen des Prüfers. Und anscheinend haben die das "betriebsintern" so bei sich geregelt. Es gibt wohl für Tüvprüfer die Empfehlung, sich an 8cm zu orientieren. Ich meine mal gehört zu haben, dass der Rand an der Grube beim Tüv aus diesem Grund genau 8cm hoch ist. Wenn er dir das nicht einträgt ist das seine Meinung. Ein anderer Prüfer sieht das vielleicht anders... Ermessenssache halt.
    Zum Thema ABE: ABE ist kein Freifahrtsschein. Auch darin stehen Auflagen, die eingehalten werden müssen, damit die ABE gültig ist. Wenn da so sinngemäß drinsteht "Gegen die Verwendung von Tieferlegungsfedern bestehen keine Bedenken" ist alles super. Wenn nicht, ist die ABE erstmal keine ABE mehr und du musst dir das Teil abnehmen lassen. Für den Fall würd ich den Pfusch mit abschrauben, eintragen, wieder ranschrauben lassen. Wenns dann hart auf hart kommt, kannste dir mit der Eintragung den Hintern abschmieren.

  10. #10
    also...ich werde mal die anderen tüver fragen bei wie viel denen schluss ist...und werde trotzallem mal das 30/30 fahrwerk (h&R) ein bauen (lassen) und dann mal schauen wer es mir einträgt..
    weil ich sehe so viele autos die tiefer als 85 mm sind und bei denen ist es auch eingetragen...
    bei sowas könnte der staat ruhig etwas angenehmer sein, weil es ist doch dem fahrer seine sache was er mit seinem auto anstellt.
    aber naja.

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