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Thema: Klarglasscheinwerfer

  1. #1
    Anonymous
    Gast

    Klarglasscheinwerfer

    Hi CORSA fans

    Also ich habe da mal zwei fragen...
    Ich habe mir bei ebay Klarglasscheinwerfer bestellt und auch bekommen und eingebaut und jetzt wollte ich fragen ob ich dafür eine ABE brauche oder das beim TÜV eintragen lassen muss?

    2te frage
    Wo ich denn wagen gekauft habe waren an meinen alten scheinwerfern ein böser blick dran geklept. Muss ich denn auch eintragen lassen? weil der gar nicht eingtragen war, oder ist! der böse blcik ist jetzt wieder an denn neuen Klarglasscheinwerfer druff...

    MfG André

    THX im vorraus

  2. #2
    MrGentle
    Gast
    scheinwerfer musste normalerweise ned eintragen lassen .. die haben nen e-prüfzeichen und sind so eintragungsfrei ...

    für den bösen blick müsstest du eine abe haben .. in der abe wird dann auch vermutlich drinne stehn das der bb für originalscheinwerfer zugelassen ist .. da du ja jetzt aba keine originalen mehr hast sondern klarglas MÜSSTEST du den bb eigentlich eintragen lassen ...

  3. #3
    Muss der BB nicht auf jeden Fall eingetragen werden?
    Wenn dann der BB auf Klarglassscheinwerfer befestigt wird, müssen die Scheinwerfer auch eingetragen werden soviel ich weiss aber das kann ich nicht mit 100 % gewissheit sagen habe zwar auch nen BB auf schwarzen Klarglas aber eintragen lassen habe ich es nicht habe keine lust für son nen scheiss Geld auszugeben wenn der TÜV oder die grünen Stalkers meckern reisse ich den ab und gut ist!

  4. #4
    Smeilus
    Gast
    Also die Scheinwerfer müssen ein E-Prüfzeichen auf den Gläsern haben, oder, wie bei mir der Fall auf den Haltern. Der BB müsste, wie gesagt eigentlich runter, weil er ja, wie erwähnt nur für die original Scheinwerfer zugelassen ist. Hatte da ja letztens eine längere Diskussion mit einem DEKRA-Gutachter, selbst er meint (der gemeckert hat wegen der Scheibengravur), dass es Schwachsinn ist, den BB wegen den Klargals nicht zuzulassen, der Scheinwerfer hat die selbe Form und auch die selben Lichteigenschaften. Ich habe ihn noch dran, und werde ihn auch dran lassen.

  5. #5
    G400
    Gast
    Bei mir ist das auch recht lustig *g*
    Ich hab die Mattig Motorhaubenverlägerung dran und die mußt ich ja beim Tüv abnehmen lassen. Und die Eintragung bezieht sich ja nur auf die Verlängerung der Motorhaube, von Scheinwerfern steht da absolut nix.
    Dann sollte ich ja die Scheinwerfer austaschen dürfen..

  6. #6
    SuperReal
    Gast
    @G400

    Wenn da nichts von den Scheinwerfern steht, dann kannste se auch getrost tauchen!

  7. #7
    thk0106
    Gast
    hallöle!

    an nem auto von nem kumpel werden wir jetzt auch schwarze klarglas mit den kamei-blenden verbauen.

    muss das dann ne einzelabnhame sein? oder sind das die 'normalen' 35-40 euro eintragungen?

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