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Thema: Wichtige Rechtsfrage...

  1. #1
    Senior
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    Wichtige Rechtsfrage...

    Hallo Community...

    Da ich grad von der Arbeit heim kam und gleich platze, dachte ich mir, ich mach hier mal einen Thread auf.


    Vllt. kann mir hier ja jemand Infos, Tips o.ä. geben...

    Es geht hier um einen Gewährleistungsfall

    Da ich vor ein paar Wochen einen Sohn bekommen habe, habe ich mich extra nach einem FAMILIENAuto umgesehen.
    Das wurde dann ein Mondeo MK3 Turnier vFL, den ich am 16.06.2011 gekauft habe.

    Leider fiehlen mir recht rasch, aber dennoch erst nach dem kauf einige Mängel auf.

    Nach längerem Googeln und einem Dialog hier im Forum brachte ich in Erfahrung, das der Verkäufer zwar die garantie ausschliesen konnte, dennoch aber eine Gewährleistungspflicht hatt und sich so um die Mängelbeseitigung kümmern muss.

    Da ich doofe Arbeitszeiten habe, habe ich dem Verkäufer kurzerhand einen Brief mit Mängelbeschreibungen gesendet, den ich hier mal unten anhänge

    Als nach 2 Wochen endlich ne Reaktion kam, brachte ich den Wagen dann auch direkt zum Händler.
    Dort war der Wagen nun eine Woche bis zum heutigen Tage.

    Nicht nur das der Händler den Wagen VIER Stunden später brachte als gesagt und meine Frau somit NICHT wie geplant mit dem kleinen weg konnte, nein viel schlimmer, es ist NICHTS behoben.

    Obwohl ich in dem Brief sogar diverse Anhaltspunkte aufgelistet habe, wie ihr unten sehen könnt :cursing:

    Seine Aussage war, das der Wagen ja in der Woche keine der Mängel augezeigt hätte und er somit nichts finden konnte.
    sehr komisch...

    Zumal ich als ich dann heim kam gleich mal das miz der ZV getestet habe, und die natürlich NICHT funktionierte!!!

    Nun letztendlich meine Frage.

    Was genau habe ich gegen Ihn in der Hand?
    Was kann ich tun?
    Wo kann ich mir evtl. Hilfe holen?
    Geld für nen Anwalt hab ich grad nicht wirklich

    auch andere hilfreiche Infos dazu sind willkommen...



    Hilfeeeeeeee



    Sehr geehrter Herr xxxxx,

    leider weist der von mir bei Ihnen, am 16.06.2011 gekaufte Ford Mondeo immer noch erhebliche Mängel auf. Dies hatte ich bei dem letzten Werkstattbesuch teilweise ihrem Mechaniker vor Ort zu schildern versucht, hatte aber das Gefühl das er dies nicht hören wollte.

    Da ich derzeit sehr viel um die Ohren hatte und noch immer habe, setze ich mich aus diesem Grunde nun auf diesem Wege mit Ihnen in Verbindung.

    Ich möchte Ihnen zunächst hier eine kleine Erläuterung der Mängel geben:


    - Motorruckeln/Klappern im Leerlauf

    Im Stand/Leerlauf läuft der Motor noch immer unrund. Dies zeigt sich, indem der Wagen leicht bis stark ruckelt. Ab und an klappert er in dem Zusammenhang auch nicht gerade vertrauenserweckend. Dies tritt fast bei jeder Standzeit auf. Selten läuft der Motor rund.
    Und „wenn“ dann ist die Drehzahl etwas erhöht.

    (Leerlaufsteller – Ventilspiel - …?)


    - Drehzahlschwankungen

    Es kommt immer mal wieder vor, dass der Wagen sehr starke Drehzahlschwankungen hat.
    Dies tritt auf, wenn man z.B. auskuppelt um auf eine Kreuzung zuzurollen. Die Drehzahl fällt dann auf ca. 500 U/min ab und pendelt dann zwischen ca. 500 – 1000 U/min.
    In dem Moment wo sie abfällt kam es auch schon einige Male vor, das der Wagen ganz ausging.
    Ein kleines Video von mir können sie sich gerne unter folgendem Link ansehen:
    http://www.youtube.com/watch?v=rg4E9Zm8AfM

    (Leerlaufsteller – Luftmassenmesser - …?)



    - Schlechtes Anspringen

    Ab und an springt der Wagen sehr schlecht an. Es kommt vor, das man 3-4mal so lang starten muss und hierbei mit dem Gas spielen sollte.
    Wenn der Wagen vorher auf Benzin gefahren wurde und abgestellt wird, kommt es ab und an vor. Dies wird allerdings derzeit auch immer öfter.
    Wenn der Wagen vorher auf Gas gefahren wurde und abgestellt wird, tritt dies fast bei jedem Startvorgang auf.
    Sicher kann dies nicht gesund auf die Dauer für den Motor sein.

    (Luftmassenmesser – Gas Einstellung - …?)


    - Gas Anlage

    Diese scheint verstellt zu sein.
    Der Wagen verliert auf Gas einiges an gefühlter Leistung.
    Des weiteren kann man sich auf die Füllstandsanzeige nicht verlassen.
    Bsp. Sie zeigt voll an (4 grüne Punkte).
    Man fährt gute 200KM und sie zeigt Reserve (1 roter Punkt).
    Auf Reserve wiederum fährt man dann nochmal genausoweit.

    (Gasanlageneinstellung - …?)


    - Zentralverriegelung

    Auch diese macht was sie will.
    Der Wagen lässt sich per Fernbedienung ohne weiteres auf und zu schließen. Auch die Kofferraumentriegelung funktioniert über diese einwandfrei.
    Blöderweise meint die ZV aber manchmal ohne mein Zutun, dass sie den Wagen wieder abschließen müsste.
    Wenn dann mal der Schlüssel IM Wagen ist, hab ich ein echtes Problem.
    Des weiteren funktioniert die Kofferraumentriegelung über den Taster IM Fahrzeug nicht.
    D.h. wenn meine Frau mit dem normalen Schlüssel ohne Fernbedienung unterwegs ist, kann sie nicht mal an den Kofferraum.
    Das verriegeln aller Türen im Innenraum was im Normalfall geht, in dem man einen Knopf drückt ist auch ohne Funktion.
    Und zu guter letzt spinnt die Automatische Verriegelung.
    Der Wagen ist mit einem System ausgestattet, welches die Türen automatisch ab einer geringen Fahrtgeschwindigkeit verschließt.
    Diese funktioniert ebenso wenig.
    „Wenn“ die Türen mal automatisch verschlossen werden, dann irgendwann mitten in der Fahrt (z.B. nach nur halben Stunde) und sie gehen nicht mehr automatisch auf, wie es das System vorsieht, sobald man den Wagen/die Zündung aus macht.
    Dies z.B. muss aber im Falle eines Unfalles o.ä. gegeben sein.
    Inzwischen kam es sogar schon vor, dass die ZV eigenständig die Scheiben vorne komplett per Komfortfunktion geöffnet hat, wärend der Wagen vorm Haus abgestellt war. Hätten uns da die Nachbarn nicht darauf hingewiesen, hätte das schlecht enden können.

    (Microschalter/Türschloss Fahrerseite - …?)




    Dieser Brief ging auch schon per E-Mail an Sie vor knapp 3Wochen (14-08-2011) raus.
    Leider bisher ohne Reaktion Ihrerseits.


    Ich möchte Sie bitten, sich zwecks Beseitigung der oben genannten Mängel mit uns unter folgender Telefonnummer in Verbindung zu setzen:

    xxxx xx xx xxx



    MfG

  2. #2
    Zu allererst einmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs und alles gute!

    Wenn ich mich recht an meine Zeiten im Sauerstoff Handy-Shop erinnere ist bei einem Gewährleistungsfall der Käufer in der Beweispflicht. d.h. Du musst belegen können das die Mängel schon beim Kauf vorhanden waren.
    Wenn dann raus kommt das er (der Händler) Mängel, egal welcher Art verschwiegen hat hat der Händler schlechte Karten. Soviel jedenfalls dazu.
    Im weiteren Fall bin ich nicht so bewandert: Kannst du dir nicht beim Amtsgericht einen Beratungsschein oder so etwas für einen Anwalt holen? Dann hättest du schon einmal was die Rechtslage angeht etwas mehr Boden unter den Füßen.

    Weiterhin viel Erfolg!


    p.s.: Ich vermute der Wagen stand nur bei denen auf dem Hof und da wurde nichts gemacht..

  3. #3
    Von mir auch Herzlichen Glückwunsch.
    Ich kann soviel dazu sagen das nach 6 Monaten die Beweispflicht umkehrt und der Käufer beweisen muss das die Mängel vor dem Kauf schon da waren. Vorher muss es der Händler tun.
    Ich würde einfach einen 2. Brief schreiben mit einer Frist drin und mit androhung eines Anwaltes.

  4. #4
    Senior
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    Danke erstmal für die Glückwünsche

    Jops..
    innerhalb der ersten 6Monate müsste mir der Verkäufer das gegenteil beweisen.

    fragelich ob so n 2. Brief was bringt.

    am liebsten würd ich direkt zum anwalt..
    aber wer soll das denn zahlen? ^^

  5. #5
    streetfight46
    Gast
    Nichts gegen dich aber in der heutigen zeit ohne eine Rechtsschutzversicherung, die ja wirklich nichts kostet im vergleich zum anwalt etc. schon ab 5€ zu haben ist, wäre das der Erste Punkt den ich schnellstens abschließen würde.
    Zum Fall: Du liegst soweit ich weiß in der Beweispflicht das diese Mängel vorhanden waren,sprich einfach mal zu einer Werkstatt deines Vertrauens fahren, und diese bitten sich das Anzuschauen und ggf. ein "Gutachten" fertigen lassen, welche aufzeigt das Mängel vorhanden sind und ob diese bei Verkauf da waren und du als "Laie" nicht hättest bemerken können (im Grunde jeder der kein KFZ Mechatroniker, mit Sachkenntnis über Gasanlagen Wartung und einbau, ist in dem Fall ein Laie). Dann hättest du schon mal Gute Chancen, aber wenn der Händler dir nicht gut gesonnen ist dann kann es wahrscheinlich darauf hinauslaufen das du demnächst Gerichtstermine wahrnehmen musst, welche von dir in Vorkasse bezahlt werden müssen.

  6. #6
    Senior
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    Falsch..

    in den ersten 6Monaten liegt der VERkäufer in der Beweispflicht, das die Mängel NICHT vorhanden waren...

  7. #7
    corsa_styler85
    Gast
    Also von mir natürlich auch erstmal alles Gute zum Nachwuchs!!!

    Eine Rechtschutzversicherung kann ich Dir auch von meiner Seite aus sehr empfehlen. Das lohnt sich in der Regel schon nach einem Vorkommnis wo es zu Unstimmigkeiten kommt und man einen Anwalt benötigt, denn wie schon angesprochen sind Anwaltskosten sehr hoch. Ein weiterer Vorteil ist eben auch, dass Du dann so gut wie für alles abgedeckt bist wie z.B. Verkehrsrecht, Mietrecht, Steuerrecht etc, d.h. wenn Du einen Anwalt brauchst, rufst Du an und schon wird die "Kugel ins Rollen" gebracht. Auch detailierte Informationen über Rechtslage, Vorgehensweise usw. geben Anwälte dann gerne Preis.
    Ich habe es schon über einige Jahre abgeschlossen und muss sagen, dass es keine Fehlentscheidung war!

    Zu Deiner Sache möchte ich sagen, das dies ein Autohaus ist, die Dich gar nicht ernst nehmen bzw. überhaupt gar nicht auf Deine Probleme eingehen. Im verkaufen groß, Kohle Kohle Kohle, aber alles andere danach so nach dem Motto: Nach mir die Sinnflut. Hauptsache keine interen Kosten produzieren zum beheben der Mängel. Habe ich absolut kein Verständnis dafür, denn es gibt ja nicht umsonst die 12 Monate Garantie bei Gebrauchtwägen, die nicht älter als 10 Jahre alt sind. Ich vermute auch, dass das Fahrzeug nur auf dem Hof stand und dann wieder an Dich ausgeliefert wurde. Schon alleine wegen Kundenbindung, Freundlichkeit würde ich das Auto mal genau unter die Lupe nehmen was da für Mängel vorliegen. Wenn man nach Schadenfeststellung dann genau weiß um was es geht und ob dann die Garantie greift, das ist wieder was anderes. Aber da müsste man sich mal von Seite des Autohauses intensiv mit dem Fahrzeug beschäftigen...
    Ich würde jetzt mal grob behaupten, dass Du auf jeden Fall im Recht bist!
    Ich kenn mich jetzt im Verkaufsgebiet nich so aus, kann aber sagen, das sowas bei uns nicht vorkommt. Ich arbeite bei VW und wenn es vorkommen sollte, dass an Neu- oder Gebrauchtwägen Mängel entstehen, wird sich das auf jeden Fall angeschaut und eine Schadenfeststellung gemacht bgzw. von Anfang an gleich behoben. Für was sollte denn die Garantie dann sein, wenn nicht für Mängel und Reklamationen?

    Ich kann mal von uns nen Verkäufer fragen, was er zu dem Ganzen Kuddelmuddel sagt bzw. meint... Und wie man da am besten vorgehen könnte.

    Ich persönlich hätte da schon längst einen Anwalt eingeschaltet, nur wie Du schon erwähnt hast, ist es bei Dir eben etwas problematisch wegen den Kosten...

    Ich bin auch nicht der Überzeugung, dass da ein 2. Brief was bringt!

    Wenn die sich querstellen, kannst Du alleine nicht viel anrichten.
    Versuch mal zumindest mit einem Anwalt zu drohen, vielleicht kann man damit was bezwecken...

  8. #8
    Senior
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    Gerne..
    wäre nett wenn da mal nachfragen könntest

  9. #9
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von umbri
    Registriert seit
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    470
    @ramon geh mal mit dem ganzen schriftverkehr zur KFZ innung und schildere denen dein Problem mit dem Autohaus

    http://www.kh-gg.de/GG/innungen/kfzinnung.html

  10. #10
    Senior
    Registriert seit
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    du meinst das bringt was?
    was machen die in so nem Fall?

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