Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Eintragung Querlenkerstrebe Corsa B ?

  1. #1

    Eintragung Querlenkerstrebe Corsa B ?

    Hallo.

    Ich habe eine Frage zur Eintragungspflichtigkeit einer Querlenkerstrebe (Alu) für einen Corsa B.
    Ist sowas ebenso wie eine Domstrebe eintragungsfrei? Falls ja, gibt es dazu irgendwo ein Schriftstück?

    Wie sollte man andernfalls verfahren, falls zur Querlenkerstrebe kein Gutachten vorliegt?
    Beim Hersteller direkt anfragen?

    Greetings,
    Blitz.

  2. #2
    Ich meine im Netz kursiert ein Wisch von Wiechers, in dem allgemein Fahrerksstreben, also auch Querlenkerstreben, als nicht eintragungspflichtig angegeben sind.
    In den letzten Jahren hat mich darauf auch noch nie ein Prüfer angesprochen.

  3. #3
    kleiner_teufel89
    Gast
    habe ich noch nie gehört das man sowas eintragen lassen muss...es steht ja auch überall im netz, dass sie eintragungsfrei sind. selbst in wikipedia....

  4. #4
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von c20xe Lexmaul Ram
    Registriert seit
    20.10.07
    Beiträge
    1.611
    Es gibt keine Gutachten,weil sie generell eintragungsfrei sind. Sie brauchen nicht eingetragen werden. Ausnahmen gibt es eigentlich nur, wenn du einen großen Motor ein baust, oder die Spritzwand entfernst. Dann kann das sein,das der Tüv-Prüfer als Verstärkung die Streben unbedingt drin haben will. Dann trägt er sie auch mit ein. Aber auch nur generell, und ohne direkten Hersteller.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •