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Thema: Garantieanspruch

  1. #1
    kaiplan
    Gast

    Garantieanspruch

    Hi,

    Habe nen kompletten Motor revidieren lassen (Unterbau)

    Nun hat er 5000km gelaufen und hat einen Pleuellagerschaden,

    Ich habe eine Nagelneue Ölpumpe bei meinem Opelhändler bestellt und eingebaut

    Der Verursacher ist ein festklemmender Regelkolben nach 1 Jahr und 5000km.
    Das die Pumpe ersetzt werden muss ist klar aber wie siehts mit dem Folgenschaden wegen Garantie aus?

  2. #2
    Das beantwortet dir am Besten ein Anwalt.
    Wenn es wirklich an der Pumpe lag (vermutlich nach einem Gutachten...) sollte das meiner Laienmeinung nach mit vom Verkäufer übernommen werden müssen.
    Denke da kannst du dich aber auf ein längeres Gerichtsverfahren freuen.

  3. #3
    Senior VIP (Spender)
    Avatar von Fasemann
    Registriert seit
    17.01.04
    Beiträge
    4.655
    Schreib doch ml in alle Foren die selben Infos, da behält man den Zusammenhang besser

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